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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hochwasser in Österreich - Siemens AG stellt Mitarbeiter frei



Der Altnoob
26.06.2009, 10:19
http://www.rettungsdienst.de/2009/06/25/osterreich-kampft-gegen-die-fluten/

In dieser Nachricht steht unter anderem, dass die Siemens AG Österreich alle Mitarbeiter, die Mitglieder in einer HiOrg sind, bei vollen Bezügen für die Dauer des Hochwassereinsatzes freistellt.

Eine gute Nachricht, finde ich, und sie sollte auch Schule machen. Als Laie in Sachen KatS in Österreich würde mich aber interessieren, ob es spezielle Regelungen für den Katastrophenfall gibt, die

- eine Verpflichtung von Helfern für solche Katastrophenfälle im Voraus regeln,
- eine materielle Unterstützung vom Staat für die einzelnen HiOrgs, die sich im KatS betätigen, regelt (sofern es so etwas überhaupt gibt)
- regeln, ab wann der Katastrophenfall eintritt und ab wann dann der Staat "seine" Katastrophenschützer "einberufen" darf und deren Verdienstausfall erstatten muss.

Über eine Aufklärung meiner neugierigen Fragen durch unsere südlichen Nachbarn wäre ich sehr dankbar!

Blaulicht-shaolin
26.06.2009, 16:07
Interessante Frage. Würde ich auch für D-Land interessieren.
Und wie isses überhaupt mit Leuten die schon im Rettungsdienst/Krankentransport arbeiten? Müssen die für die (richtig echte grosse) Katastrophe auch freigestellt werden?

Notarztindikation
26.06.2009, 16:14
Nachdem ich Student bin, habe ich mich noch nie mit diesem Thema auseinander gesetzt.

Was ich weiß, ist dass der Katastrophenhilfsdienst (KHD) Landessache ist. Normalerweise werden Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen für KHD-Einsätze freigestellt, in der Privatwirtschaft ist das eher selten.
Eine "Mobilmachung" oder so wird es nicht brauchen, einfach wenn die entsprechende Org in den Einsatz geschickt wird (FF X, RK Y) dann werden wohl die Mitarbeiter freigestellt.

krumel
26.06.2009, 16:30
Interessante Frage. Würde ich auch für D-Land interessieren.
Und wie isses überhaupt mit Leuten die schon im Rettungsdienst/Krankentransport arbeiten? Müssen die für die (richtig echte grosse) Katastrophe auch freigestellt werden?
Nein, per se erstmal nicht. Zwar darf der KatS bei KatAlarm weitreichend Material und Menschen requirieren, aber nur bei erfolgtem KatAlarm und regional an den Landkreis mit KatAlarmauslösung gebunden.
Andererseits ist davon auszugehen, dass bei einem KatAlarm die regionalen Ressourcen ja bereits in ihrer Gesamtheit im Einsatz sind.

Schlussendlich stellt sich die Frage ob die Diensterfüllung im RD/KTP nicht eine höherwertige Dienstpflicht darstellt. Mir sind zwei jurstische Stellungsnahmen bekannt die klar aussagen, dass dem so ist, selbst bei Krankenschwestern ist von einem ähnlichen Fall auszugehen.

In deinem konkreten Fall ein Beispiel: Ein guter Teil von Kollegen kommt aus einem Landkreis A, der ein gutes Stück weit weg von Landkreis B ist, wo die Kollegen arbeiten. Spielen im Landkreis A die Leute nun KatS erscheinen sie im Landkreis B nicht mehr zur arbeit, ergo wird der RD irgendwann unterbesetzt/unbesetzt. Und damit kann man einem RD/KTP Bereich der ja durch das zu erwartende Abziehen von Fahrzeugen von B nach A endgültig zum kollabieren bringen.

Knusperriegel
26.06.2009, 16:30
Egal, wie die rechtliche Grundlage auch aussieht, auf jeden Fall ist es eine kostenfreie PR-Maßnahme für den Siemens-Konzern, der sich damit als großherziger Konzern offenbaren kann.

Eine PR-Kampagne über nichtproduktrelevante Maßnahmen wäre wohl zu kostenintensiv - hier reicht eine einfache Presserklärung aus - und gerne wird vergessen, daß es wohl auch viele Siemens-Mitarbeiter aufgrund der Überschwemmungen gar nicht zur Arbeitstelle geschafft hätten.

RS-USER-DocMezzoMix
26.06.2009, 19:34
Ist doch toll, ständig wird gejammert, dass Ehrenamt nicht unterstützt wird. Jetzt sagt ein Konzern wie Siemens mal: OK, dann macht. Und schon gibt es auch Kontra...
Ja was denn nun?

Und ich kann schon verstehen wenn eine Firma evtl. Verluste durch den Wegfall von Arbeitskräften (sei es nun durch EA - Arbeit oder durch die Katastrophe selbst) mit einer Pressemitteilung kompensieren versucht.
Und es ist ja keine TV Kampagne.. sondern ne banale Pressemitteilungen wie Siemens am Tag 10 Stück verschickt. :-keks

RS-USER-opus
26.06.2009, 22:20
Nein, per se erstmal nicht. Zwar darf der KatS bei KatAlarm weitreichend Material und Menschen requirieren, aber nur bei erfolgtem KatAlarm und regional an den Landkreis mit KatAlarmauslösung gebunden.
Andererseits ist davon auszugehen, dass bei einem KatAlarm die regionalen Ressourcen ja bereits in ihrer Gesamtheit im Einsatz sind.

Schlussendlich stellt sich die Frage ob die Diensterfüllung im RD/KTP nicht eine höherwertige Dienstpflicht darstellt. Mir sind zwei jurstische Stellungsnahmen bekannt die klar aussagen, dass dem so ist, selbst bei Krankenschwestern ist von einem ähnlichen Fall auszugehen.

In deinem konkreten Fall ein Beispiel: Ein guter Teil von Kollegen kommt aus einem Landkreis A, der ein gutes Stück weit weg von Landkreis B ist, wo die Kollegen arbeiten. Spielen im Landkreis A die Leute nun KatS erscheinen sie im Landkreis B nicht mehr zur arbeit, ergo wird der RD irgendwann unterbesetzt/unbesetzt. Und damit kann man einem RD/KTP Bereich der ja durch das zu erwartende Abziehen von Fahrzeugen von B nach A endgültig zum kollabieren bringen.

Es gab in grauer Vorzeit aus genau diesem Grund die Empfehlung, dass zumindest die Führungskräfte von KatSchutzeinheiten nicht aus diesen Berufsgruppen stammen sollten, also zum Beispiel keine hauptamtlichen Kräfte der HiOrg, kein Pflegepersonal. (Nur der Zugarzt durfte Arzt sein).

Da wohl keine Organisation über eine so dicke Personaldecke verfügt, dass man sich geeignete Führungspersönlichkeiten auch unter der Bedingung zusammensuchen kann, fiel dies schnell in Vergessenheit.

Im Ernstfall hätten so manche Einheiten da sicherlich Probleme.

krumel
27.06.2009, 22:29
Viele "systemrelevante Arbeitgeber" haben aber auch durchaus entsprechende Klauseln in ihren Arbeitsverträgen.
Mir sind Beispiele eines Energieversorgers und einer Klinik bekannt.
Ganz ehrlich und am Ende meine persönliche Meinung: Wer z.B. als Krankenpfleger der Meinung ist wg. des SEG Einsatzes im Y Dorf nicht zum Dienst erscheinen zu müssen bzw. wer als Techniker in Isar1 der Meinung ist der Feuerwehreinsatz zum Sandsäcke bauen geht vor sollte ganz dringend mal seine Prioritäten überprüfen.

RS-USER-DerDings
27.06.2009, 23:35
dMM hat meine meinung zur bisherigen diskussion schon kundgetan.

ich möchte nur einen (bzw. zwei) link(s) beitragen:

http://oe3.orf.at/teamoesterreich

http://de.wikipedia.org/wiki/Team_Österreich

RS-USER-schmutz
29.06.2009, 06:58
Als Laie in Sachen KatS in Österreich würde mich aber interessieren, ob es spezielle Regelungen für den Katastrophenfall gibt...

Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass in Ö der Katastrophenfall Landessache ist und wir bei uns darum 9 unterschiedliche Möglichkeiten zur Katastrophe haben. Allen Landesgesetzen ist dabei jedoch mehr oder weniger gleich, dass der Bezirkshauptmann (unsere Bezirke sind glaube ich vergleichbar mit euren Kreisen) ein Schadensereignis zur Katastrophe erklären muss. Sind mehrere Bezirke betroffen, so ist dies Sache des jeweiligen Landeshauptmanns. Ab wann ein Ereignis zur Katastrophe wird ist dabei Ermessenssache und kann stark schwanken.



spezielle Regelungen für den Katastrophenfall gibt, die
- eine Verpflichtung von Helfern für solche Katastrophenfälle im Voraus regeln,


- nein, diese Verpflichtungen bzw. Regelungen bestehen nicht. Dadurch, dass wie erwähnt diese Angelegenheiten Landessache sind, ist es nicht möglich einheitliche Regeln zu Verfügen.



spezielle Regelungen für den Katastrophenfall gibt, die
- eine materielle Unterstützung vom Staat für die einzelnen HiOrgs, die sich im KatS betätigen, regelt (sofern es so etwas überhaupt gibt)


- die materielle Unterstützung erfolgt durch die Aufteilung auf Landesebene auch über die Länder selbst. Bei uns in NÖ ist es z.B. so, dass vom Land für den K-Fall Resourcen angekauft und auf die Hilfsorganisationen aufgeteilt werden (z.B. Notstromaggregate, Schmutzwasserpumpen,...)



spezielle Regelungen für den Katastrophenfall gibt, die
- regeln, ab wann der Katastrophenfall eintritt und ab wann dann der Staat "seine" Katastrophenschützer "einberufen" darf und deren Verdienstausfall erstatten muss.


- wir haben keine staatlich einberufbaren Katastrophenschützer. Dabei wird vorrangig auf die Hilfsorganisationen zugegriffen und die Katastrophenstäbe können unser Heer zur Unterstützung anfordern. Dadurch gibt es auch keine Verpflichtungen zur Rückerstattung von Verdienstausfällen.



Über eine Aufklärung meiner neugierigen Fragen durch unsere südlichen Nachbarn wäre ich sehr dankbar!


Ich hoffe ich habe dir ausreichend Antworten können.

Grundsätzlich stehe ich so Aktionen wie der von dir aufgezeigten positiv gegenüber. In diesem Fall bin ich mir aber nicht sicher, ob das nicht ev. nur eine PR-Aktion zur Ablenkung der bevorstehenden Kündigungswelle von Siemens Österreich ist. Siemens Kündigungen (http://wien.orf.at/stories/106657/ )

Der Altnoob
29.06.2009, 08:17
@schmutz:

Danke für die Infos! Ich schaue halt gerne "über den Tellerrand" und freue mich immer über neuen "Input".

RS-USER-schmutz
29.06.2009, 08:54
Aber gerne doch. Für detailiertere Angaben stehe ich dir gerne noch zur Verfügung. Diese kann ich dir aber nur mehr für mein Bundesland geben.

RS-USER-gnuff
30.06.2009, 16:26
...Nur der Zugarzt durfte Arzt sein...

na so ein Glück aber auch ;) (SCNR)