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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Salmonellen



Carlbaer
05.10.2009, 18:24
Hallo, mal ne Frage.
Mein auszubildender wurd von seiner Ärtztin nach fünf Tagen Brechdurchfall und positivem Salmonellenbefund wieder zur Arbeit geschickt, mit der Begründung: Er arbeite halt nicht in ner Bäckerei sondern in nem Stahlbauunternehmen, desswegen sei es nicht nötig weiterhinn zu Hause zu bleiben.
Stimmt, wir sind keine Bäckerei sondern ein kleiner drei Mann Betrieb, was wenn wir anderen krank werden, dann können wir ganz zu machen für n paar Tage.
Hat die Ärtztin richtig gehandelt und seh ich Gespenster oder lieg ich richtig mit meiner Vermutung er sollte eigentlich noch zu Hause im Bett liegen.

Grüßle euer Carlbaer

Schwester Rabiata
05.10.2009, 20:21
Salmonellen werden oral/fäkal übertragen.

Bei entsprechender Hygiene (Händewaschen, evt. eigene Toilette, Desinfektion nach Toilettengang) betsehen da eigentlich keine Bedenken.

Wenn der Durchfall vorbei ist, ist er ja arbeitsfähig. Warum dann zuhause bleiben?

Rabiata

RS-USER-Küchenhexe
05.10.2009, 21:02
Ist der Durchfall denn vorbei?

Im Idealfall: eigene Toilette, da stimme ich Rabiata zu. Geht das in Eurem Kleinbetrieb? Wenn nicht: kann man für eine entsprechende Hygiene sorgen (Händewaschen, Desinfektionstücher, v.a.: COMPLIANCE!! Und zwar aller Beschäftigten, nicht nur des erkrankten Azubis...)?

Wenn die Antworten auf diese Fragen JA lauten und es Eurem Azubi wieder gut genug zum Arbeiten geht, hätte ich persönlich kein Problem mit ihm. Aber eine Therapie sollte trotzdem laufen.

Schwester Rabiata
05.10.2009, 21:26
Therapie?

bei uns werden komplikationslose Salmonellen nie therapiert, so würde man sich nur Dauerausscheider ranzüchten...

Persönlich schwöre ich auf Hygiene, Stuhlproben würde/habe ich niemals ab(ge)geben.

Rabiata

RS-USER-Bärentöter
06.10.2009, 11:08
Therapie?

bei uns werden komplikationslose Salmonellen nie therapiert, so würde man sich nur Dauerausscheider ranzüchten...

richtig, außer in Spezialfällen!

RS-USER-emergency doc
06.10.2009, 11:20
Die Hexe meint vermutlich Flüssigkeits- und Elektrolytersatz oder so.. :peace:

RS-USER-Küchenhexe
06.10.2009, 18:36
Die Hexe meint vermutlich Flüssigkeits- und Elektrolytersatz oder so.. :peace:

ed hat's verstanden - Therapie heißt ja nicht immer nur Antibiotika, sondern auch mal Elotrans... ;)

Schwester Rabiata
06.10.2009, 19:02
Naja...ich bin davon ausgegegangen, dass (wenn das Kerlchen wieder arbeitsfähig geschrieben ist) er auch wieder soweit fit ist - also nicht mehr über den Schüsseln hängt.

Rabiata

Carlbaer
07.10.2009, 15:46
also über der Schüssel ist er nicht mehr "gehängt", aber 25 mal am Tag auf m Klo, das Hauptproblem ist/war halt das wir gar keine eigene Toilette haben, sondern die Toilette des Bruder meines Scheffs mitbenützen und da sind zwei Kinder im Haus. Aber jetzt hat das Problem eh die Berufsschule.

RS-USER-Hoffi
07.10.2009, 16:14
Ist das überhaupt zulässig, dass ein Betrieb keine eigenen Toiletten hat?

RS-USER-Bärentöter
07.10.2009, 16:19
Ist das überhaupt zulässig, dass ein Betrieb keine eigenen Toiletten hat?

gute Frage bei einem Dreimannbetrieb...

Edit findet auf die Schnelle bei Google nur Vorschriften für Gaststätten oder ein PDF für die Regelung in der Schweiz.

Carlbaer
09.10.2009, 23:39
solange eine vorgehalten wird, schon; aber (ist jetzt net Frauenfeindlich gemeint) Frauen könnten wir keine einstellen, bräuchten wir seperate Anlagen

RS-USER-Küchenhexe
09.10.2009, 23:51
Es gibt da eine Sonderregelung für Kleinbetriebe ;)

Ihr dürft meines Wissens nach auch so Frauen einstellen, so lange ihr nicht zu viele Mitarbeiter für diese Regelung werdet (dann müßtet ihr umbauen). Zumindest gilt das so im Gesundheitswesen, wo ja einiges noch mal besonders streng läuft: Toiletten nicht nur getrennt nach Männlein und Weiblein, sondern auch nach Personal und Patient - es sei denn, der Betrieb ist klein.
Und ich weiß, das diese Sonderregelungen bei 4 Mitarbeitern noch greifen, denn sonst müßen wir unseren tuntigen Sekretär loswerden. Obwohl - vielleicht gilt der ja auch nicht; dann müßten wir uns nur über die Personal-Patienten-Trennung Gedanken machen!:grins:

tus-bw
14.10.2009, 09:03
Edit findet auf die Schnelle bei Google nur Vorschriften für Gaststätten oder ein PDF für die Regelung in der Schweiz.
Viel mehr gibt es zum Thema im Netz auch nicht, weil es tatsächlich aufgrund der Deregulierung keine konkreten gesetzlichen Vorgaben mehr gibt.

Die "Arbeitsstättenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf)" und die zugehörigen "Arbeitsstättenrichtlinien (http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/zasr_te.htm)" (und diverse andere Regelungen, z.B. LMHV) fordern "nur" noch eine ausreichende Anzahl von Toiletten.

Es hängt also letztendlich an der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung, bei der ggf. auch die BiostoffVO und die TRBA 250 einbezogen werden müssen.

Es kann allerdings sein, das ein Bundesland im Rahmen der Landesbauordnung entsprechende weitergehende Regelungen getroffen hat, hier sollte das Gewerbeaufsichtsamt weiter helfen können.

Eine gute allgemeine Recherchemöglichkeit bietet Komnet.nrw.de: hier das Ergebnis zum Thema (http://asinfo.komnet.nrw.de/cgi-bin/komnet-modernearbeit/asinfo.cgi?query=toiletten&pid=NRW)