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Fallobst
17.10.2009, 15:43
Nein, wenn ich mir angucke was meine studierten Kollegen verdienen nagen die def. nicht am Hungertuch, ob das Gehalt allerdings in einem gesunden Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht.... ich sage nur ca. jeden 3. Tag bzw. ja eher Nacht Dienst für ITS und peripher... tauschen wollte ich nicht
RS-USER-Autolyse
17.10.2009, 17:11
Du sollst mich doch net verraten, was glaubst du wofür ich BWL studiere?:grins:
Um ungestraft rosa Poloshirts tragen zu dürfen.
Fallobst
17.10.2009, 17:25
Lachsfarben.... man belehrte mich, dass es lachsfarben heisst... :grins:
RS-USER-Hoffi
17.10.2009, 18:21
Um ungestraft rosa Poloshirts tragen zu dürfen.
und natürlich den hochgestellten Kragen nicht vergessen.
Um ungestraft rosa Poloshirts tragen zu dürfen.
:grins:
Ich stelle fest: Mag sein das wir eine (ehemalige;) ) FH sind und es daran liegt: Aber wir haben keinen einzigen Klischee-Polosportträger im ganzen Semester.
:confused:
RS-USER-Hoffi
18.10.2009, 11:53
:grins:
Ich stelle fest: Mag sein das wir eine (ehemalige;) ) FH sind und es daran liegt: Aber wir haben keinen einzigen Klischee-Polosportträger im ganzen Semester.
:confused:
[alterVorurteilundFeindschaftsmodus] Naja an einer (ehemaligen) FH kann ja auch gar nicht die Wiwi Elite rangezogen werden. Für so etwas braucht man (richtige) Eliteuniversitäten. Hier laufen massenhaft durch rosa Poloshirts gebranntmarkte Wiwis rum.
^^ An der LMU auch...Wobei da mittlerweile ja ehre der Anzug Standard ist...
Das es jede Menge Rankings gibt in denen wir vor den "Eliteuniversitätlern" liegen...Naja..Wer interessiert sich schon für Rankings die REALE Firmeninteressen wiedergeben..PAH!
Ich glaub ich hab Jehova gesagt.:D
RS-USER-Elektro-Dengel
18.10.2009, 15:55
Trotzdem grenzt es an Unverschämtheit, z. B. einer alten Witwe, die knapp am Existenzminimum lebt, 200 Euro oder mehr für eine Sono abknöpfen zu wollen.
Naja man kann es auch bleiben lassen! Dann bekommt man sein 70 000€ Sono-Gerät halt nicht abbezahlt. Die 2 Arzthelferinnen schmeißt man raus und macht seine Praxis (die einzig verbleibene im Dorf) halt zu. Dann kann die alte Witwe halt schauen wo sie ihr Sono herbekommt!
Ich glaub der Klemptner verlangt auch von der alten Dame seine Anfahrtspauschale, wenn ihr das Klo überläuft!
RS-USER-Elektro-Dengel
18.10.2009, 15:59
[alterVorurteilundFeindschaftsmodus] Naja an einer (ehemaligen) FH kann ja auch gar nicht die Wiwi Elite rangezogen werden. Für so etwas braucht man (richtige) Eliteuniversitäten. Hier laufen massenhaft durch rosa Poloshirts gebranntmarkte Wiwis rum.
Und ich dachte, nur Maschinenbau-Studenten werden durch ihre Oberbekleidung gekennzeichnet!
"Karohemd und Samenstau - Studiert bestimmt Maschinenbau!"
RS-USER-Hoffi
18.10.2009, 19:22
Ich hab kein einziges Karohemd ;)
Aber viele Studenten kann man vom Aussehen und Verhalten schon recht gut den Fakultäten zuordnen. (Insbesondere Wiwis und Infos)
saddamski
18.10.2009, 19:53
Kurz zum Abrechnungssatz bei den Ärzten.
Soweit ich weiß bei notwendigen Preisanpassungen lediglich der Satz geändert, nicht die komplette GOÄ.
Deshalb ist die Regelleistung nicht der 1 fache Satz.
Preislicht ist eigentlich alles im medizinischen Bereich ziemlich verschoben.
Ein EKG kostet so viel wie ein Auto, wobei die Elektronik deutlich billiger ist. Auch bei "guter" Elektronik...die Kosten liegen niemals im 5 stelligen Bereich.
Größere Geräte kostet soviel wie ein Kleinhaus, oder auch wie ein großes :)
Gemessen an den Kosten von einem MRT oder ähnliches, sind die Behandlungskosten gering.
In meinen Augen ist das größte Problem, dass eben nicht geguckt wird, was der Arzt abrechnet. Man ist eben ja gesetzlich versichert und damit ist es egal was der Arzt berechnet.
Das Thema wird ja immer nur dann laut, wenn die Menschen selber zahlen müssen und die Schwankungen der Summen feststellen.
In einer Stadt gab es mal ein Pilotprojekt, wo auch gesetzlich versicherte Personen die Rechnung ausgehändigt bekommen haben. Der Großteil wollte die gar nicht haben.
RS-USER-Küchenhexe
18.10.2009, 20:00
Kurz zum Abrechnungssatz bei den Ärzten.
Soweit ich weiß bei notwendigen Preisanpassungen lediglich der Satz geändert, nicht die komplette GOÄ.
Deshalb ist die Regelleistung nicht der 1 fache Satz.
Dann wären die Preise aber schon mindestens 30 Jahre nicht angepasst worden, denn damals galt schon die Sache mit dem 2,3fachen Satz... ;)
RS-USER-Claudi
19.10.2009, 14:07
Naja man kann es auch bleiben lassen! Dann bekommt man sein 70 000€ Sono-Gerät halt nicht abbezahlt. Die 2 Arzthelferinnen schmeißt man raus und macht seine Praxis (die einzig verbleibene im Dorf) halt zu. Dann kann die alte Witwe halt schauen wo sie ihr Sono herbekommt!
Ich glaub der Klemptner verlangt auch von der alten Dame seine Anfahrtspauschale, wenn ihr das Klo überläuft!
Komischerweise werfen die Gynäkologen, die 30 oder 50 Euro nehmen auch nicht ihre Arzthelferinnen raus und machen die Praxis dicht. Wieso eigentlich nicht? :grins:
Die Entscheidung war jedenfalls einfach: Sie macht die Sono nicht. Finanziell nicht drin. Die letzte große Rechnung ist erst ein paar Wochen her: Komplette Elektronik der Heizung (von Anno Tobak) musste erneuert werden, inkl. ein paar anderer "Kleinigkeiten" am Ofen... hat aber weniger gekostet, als die sono ;)
[Ironie-Modus an] Man muss, wenn man nicht viel Geld hat, eben Prioritäten setzen.
So wird es für Sozialhilfeempfänger wohl bald keine Vorsorge mehr geben, gut so, dann wird das sozialverträgliche Frühableben gefördert. [Ironie-Modus aus]
Nicht falsch verstehen: Ich habe nix dagegen, wenn Patienten für bestimmte Dinge zuzahlen oder selbst zahlen sollen - aber es muss in erschwinglichem Rahmen und transparent bleiben. Das ist es aber nicht, wenn der Gyn um die Ecke 50,- Euro für die selbe Untersuchung nimmt, für die der Kollege das 5-fache haben will.
Im Übrigen gibt es Sonogeräte für weit unter 70.000 Euronen....
Vielleicht sollte der Doc da auch mal ein bisschen Preise vergleichen.
RS-USER-Kadarka
20.10.2009, 09:57
Also die Gebührenordnung für Ärzte stellt einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen dar.
Die Abrechnung zum Faktor 1 ist nur für Verwandte und Kollegen zulässig.
Der Faktor 2,3 ist eigentlich keine feste Größe jedoch der höchste, der ohne Begrüngung abzurechnen ist.
Mit Begründung geht es bis 3,5. Darüber ist eine Abdingung erforderlich.
Der wissenschaftliche Teit der GOÄ ist ca. 1986 da letzte Mal aktualisiert worden.
Daher lassen sich viele moderne Verfahren nicht abbilden. Es gibt die Möglichkeit "analoge" Bewertungen vorzunehmen. Hier könnte ein Quell der Differenzen liegen.
Zum anderen könnte es qualitative Unterschiede in der technischen Umsetzung geben. Es gibt halt unterschiedliche Geräte mit unterschiedlichen Einsatzzwecken und Zielen.
Der Finanzielle Teil der GOÄ wurde im Jahr 1986 letztmalig an die fachlichen Kriterien angepasst. Seither gab es eine einmalige Steigerung um 3,6 %.
Unter Berücksichtigung des Fortschrittes und der Inflation nicht das gelbe vom Ei.
Und hier handelt es sich um Umsatz nicht um Gewinn.
Alle Kosten einer Praxis müssen aus diesen Salären noch beglichen werden.
Das war der kurze Ausflug ins private. GKK sieht anders aus.
Hier wird von den Kassen eine Geldmenge zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser sind alle Behandlungen zu erbringen.
Über ein höchst komplexes Verteilsystem werden die Gelder dem einzelnen Arzt zugeteilt.
Ein Beispiel:
Derma in Sachsen 1650 Fälle pro Fall 16,09 Euro für 90 Tage.
Damit ist vom anaphylaktischen Schock über Allergietestungen, Ulcera bis zum end. Ekzem alles abgedeckt. Sozusagen all inclusive.
Egal womit der Patient kommt und egal wie oft er behandelt werden muß.
Bundesweite "Preislisten" gern auf anfrage.
Bei diesen Summen wird es schon schwer Medizin zu zaubern.
Der Kollege der ALLES auf Kasse macht würde in so einem Fall leider nur seine Kollegen besch...en. Dem Patienten ist das egal rsp. hat er einen finanziellen Vorteil da er nicht zuzahlen muss.
Und die "Insolvenzen" der Ärzte zeigen sich nicht wie bei Opel oder Quelle.
Hier finden sich keine Nachfolger mehr. Die "Alten" haben zum Teil alles verfrühstückt, um den Laden halten zu können. Die haften mit dem Privatvermögen.
Und ein Teil hat in den besseren Jahren ausreichende Rücklagen bilden können.
Müssten alle Ärzte bilanzieren wie Kaufleute wären ca. 30-60% stehenden Fusses pleite.
Ein Teil wird es wie gesagt nicht wissen. Eine BWA ist nicht Ausbilungsbestandteil.
Alles in allem ein spannendes aber staubtrockenes und unübersichtliches Thema.
Vielen Dank fürs trotzdem lesen.
LG
Kad
saddamski
20.10.2009, 18:22
Vielen Dank für diese Antwort :)
Mir hat es auf jeden Fall geholfen, denn mein Wissensstand war falsch.
RS-USER-emergency doc
22.10.2009, 21:07
Mir kommen auch gleich dir Tränen...., Augen auf bei der Fachrichtungswahl...; und am Hungertuch nagt von den Damen und Herren auch keiner! :grins:
Sorry, aber das geht ja sowas von gar nicht!!!!!!!!!!! Eine Scheißbezahlung ist eine Scheißbezahlung, da braucht man nicht drüber zu diskutieren. Und dieser dumme Spruch geht fast schon in die Richtung von Ullalas historischem "Ich kann nicht aus allen Ärzten Millionäre machen!"-Unsinn...
:mad::-keule:mad::-keule
Schwester Rabiata
23.10.2009, 14:02
Der Kollege der ALLES auf Kasse macht würde in so einem Fall leider nur seine Kollegen besch...en. Dem Patienten ist das egal rsp. hat er einen finanziellen Vorteil da er nicht zuzahlen muss.
Aber wenns doch Kassenleistung ist, also abrechenbar????
Es ging ja ursprünglich um die gyn. Vorsorge....
So ist die vag. Sonographie abrechenbar (33044 mit Berichtspflicht).
Warum wird die dann oft Frauen als IGEL-Leistung verkauft?
Warum besch**** er dann Kollegen, wenn er diese Leistungen auch mit der Kasse abrechnet?
Rabiata
RS-USER-Kadarka
26.10.2009, 05:43
ich will es trotzdem mal versuchen.
Wie sieht der Leistungstext der Ziffer denn konkret aus?
Leider kenne ich mich in der Gyn nicht so aus:).
In fast allen Bundesländern ist es mit der Zuteilung der RLV ja so, dass nach einem ersten Kontakt nur noch 1-?? Euro für Leistungen übrig bleiben.
Da sind alle Leistungsinhalte darüber hinaus eine unentgeldlich erbrachte Leistung.
Diese steht unter der Strafandrohung der GOÄ und der Kammer.
Daher ist es eine Pflicht des Doc die Leistung anzubieten. Er muss darüber aufklären, dass es ausserhalb der Kassenleisungen (WANZ) auch noch "bessere" Medizin gibt.
Im anderen Fall verstösst er gegen Aufklärungspflichten und würde sich über das bürgerliche Recht angreifbar machen. Hier käme es im Falle eines Falles zu einer Beweislastumkehr im Haftpflichtverfahren.
Anderer Fall könnte sein, dass die Sono nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder einer Altersgrenze abgerechnet werden darf. Also auf Kasse.
Oder dass die technischen und fachlichen Anforderungen der Vorsorge weit hinter dem Facharztstandart zurückbleiben. Siehe Hautscreening.
Der Besch+++ der Kollegen erfolgt auf zweierlei Weise.
Zum einen verschafft er sich einen "Marketingvorteil": Da musst du nischt bezahlen!
Zum anderen reduziert er den Fallwert der Fachgruppe durch die Anforderung von Leistungen aus einem Gesamttopf.
Das sit mal der Versuch einer Antwort.
Bei Bedarf gern mehr.
LG
Kad
Frage an Fallobst: Woher hast du belastbare Zahlen? Oder ist das ein subjektiver Eindruck?
Schwester Rabiata
26.10.2009, 15:58
Wie sieht der Leistungstext der Ziffer denn konkret aus?
Leider kenne ich mich in der Gyn nicht so aus:).
Werde ich nachreichen, hab den EBM2008 halt nicht zuhause rumstehen .-)
Edit:
http://www.kbv.de/ebm2009/html/000/L81000JR10000H0.html
Mein Gyn hast mir so erklärt, dass es eine Kassenleistung ist und er sie mit der Kasse abrechnet.
In den Ausschlussgründen finde ich nix von Vorsorge....
Rabiata
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