Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Liquidation Totenschein
RS-USER-Hypnodoc
21.01.2010, 15:00
Liebe Gemeinde,
bisher haben wir bei einer Leichenschau mit T-Scheinausfertigung die Zif. 100 GOÄ abgerechnet. Jetzt wird mir erzählt, dass zusätzlich die Zif 50 (Untersuchung) möglich ist. Wie handhabt ihr das?
Gruß Hypnodoc
RS-USER-DoktorW
21.01.2010, 16:56
Ich habe das mal lange recherchiert und auch mit echten Experten besprochen. Abrechenbar ist:
- Ziffer 100 (steigerbar bis 3,5 f. Satz in absoluten Ausnahmefällen)
- Wegegeld nach §8 GOÄ
- Auslagen §10 in Höhe der realen Kosten für einen L-Schein
Mehr geht definitiv nicht und ist Abrechnungsbetrug! Auch WE-Zuschläge sind nicht legal!
RS-USER-Hypnodoc
21.01.2010, 19:00
Ich habe ein Statement der BÄK gefunden. Deckt sich mit deiner Aussage.
Danke
Hypnodoc
PS: Niedergelassene können die 50 wohl abrechnen, wenn der Tote noch keine sicheren Todeszeichen hat uns sie einen 2.Besuch durchführen müssen.
RS-USER-emergency doc
21.01.2010, 19:31
Ich habe ein Statement der BÄK gefunden. Deckt sich mit deiner Aussage.
Danke
Hypnodoc
PS: Niedergelassene können die 50 wohl abrechnen, wenn der Tote noch keine sicheren Todeszeichen hat uns sie einen 2.Besuch durchführen müssen.
Wir können ja deswegen nur die Leichenschau abrechnen, weil vorher die Kasse bezahlt, und die ärztliche Leistung am Lebenden mit der NEF-/NAW-Gebühr abgegolten ist.
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