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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bestehensgrenze Physikum 2005 für Nicht-Regelzeitstudenten



Blackeneier
11.06.2003, 12:21
Hallo,
mir ist bei der Beschäftigung mit der neuen AppO mal folgendes aufgefallen (wobei es sein kann, daß ich was übersehen habe, das Problem also nicht existiert oder das Problem schon altbekannt ist - dann vergeßt es eben einfach wieder). Also: 2005 (oder 2006, hab die Zahlen nicht im Kopf)wird es für diejenigen, die nach der neuen AppO angefangen haben zu studieren, nach 4 Semestern das neue Physikum geben (neues 1. Stex also). Gleichzeitig werden Studenten, die vorher angefangen haben (die also jetzt im Moment im 1./2./3. usw. sind) noch das alte Physikum machen ["wer vor dem 1.10.03 angefangen hat zu studieren, macht das alte Physikum bis 2006" oder so ähnlich heißt es], nach 5/6/7 usw. Semestern.
Das Problem ist also dann, daß "Langzeitstudenten", die 2005 (glaube ich) nach 5 oder mehr Semestern zum alten Physikum antreten, volle 60% brauchen zum Bestehen, weil es keine Referenzgruppe gibt (die machen nämlich neues Physikum), die die Bestehensgrenze wie sonst üblich auf ca. 53% drücken. D.h. also 192 Punkte statt ca. 170 Punkte. Das ist ziemlich besch***, weil 20 oder 30 Prozent der Leute die bestehen, eben normalerweise "nur" 180 Punkte oder so haben. Von denen, die 5 oder mehr Semester brauchen, um zum Physikum anzutreten, werden es vermutlich noch mehr sein.
Also, es ist zwar noch Zeit, bis das ganze aktuell wird, aber ich wollte eben schon mal drauf hinweisen, falls es noch keinem aufgefallen sein sollte. Das ganze ist mal wieder ziemlich vertraxt, ich hoffe, Ihr versteht überhaupt was ich meine, weil ich hier auch so ein bißchen durcheinander geschrieben habe. Wäre also nett, wenn einer, der sich auskennt, dazu mal was sagt. thanks

DanielOliver
11.06.2003, 13:29
Ist eine Berechnung der
Bestehensgrenzen nach § 14 Abs. 6 der Approbationsordnung
für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987
(BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes
vom27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), für Studierende nach
Satz 1 nicht mehr möglich, weil nicht mehr als15 Prozent der
Prüfungsteilnehmer nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren
die Ärztliche Vorprüfung zu diesem Zeitpunkt ablegen, so ist die
Ärztliche Vorprüfung bestanden, wenn der Prüfling mindestens
60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet
hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworte-
ten Fragen um nicht mehr als 12 Prozent die durchschnittlichen
Prüfungsleistungen aller Prüflinge des betreffenden Prüfungs-
durchgangs unterschreitet.


Das heist es gibt eine Sonderegelung. Statt Referenzgruppe Durchnitt -12%. Das hätte in den letzten Jahren eine jeweils 4-10
Punkte höhere Bestehensgrenze ausgemacht, wenn du davon ausgehst das die statistisch bessere Gruppe derer die nach vier Semestern schreiben nicht mehr dabei ist sollte sich die Bestehensgrenze kaum ändern, eventuell sogar nach unten bewegen.

Blackeneier
11.06.2003, 21:06
Alles klar.
Lustig wird dann aber das 1. Stex, das jetzt schon keiner schreiben will (regulär nach 6 Semestern). Wer schreibt es dann noch nach 9 Semestern, 2005? Da können dann 10 Leute die Bestehensgrenze unter sich ausmachen, oder?