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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gültigkeit SAN-Ausbildung?



RS-USER-Saphira
30.05.2010, 08:39
Hallo Leute!

Mal ne rechtliche Frage:
Ne Freundin von mir mit Ausbildungsstand SAN war jetzt seit fast einem Jahr aus zeitlichen Gründen weder bei ner Ausbildung noch bei Absicherungen dabei, möchte jetzt aber wieder aktiv dabei sein. Darf sie jetzt einfach da weitermachen wo sie aufgehört hat oder muss sie erst Ausbildungsstunden nachweisen bevor sie wieder mit auf nen Dienst darf? (Wenn ja, wieviel?)

Und wenn wir schon mal bei Gültigkeiten sind: gibts da überhaupt gesetzliche Vorgaben wielange die SAN-Ausbildung gültig ist oder ist das in jeder Organisation anders? Weil bei uns ist (laut Chef) der Schein ewig gültig solange man regelmäßig zur Ausbildung kommt, bei ner anderen HiOrg muss man den SAN nach 2 Jahren komplett neu machen, auch wenn man immer da war (was ich persönlich nicht schlecht finde).

Ich hoffe ihr könnt helfen.

tus-bw
30.05.2010, 09:07
Da die Sanitätsausbildung keine anerkannte oder staatliche Ausbildung ist, gibt es keine gesetzlichen Regelungen und jede Organisation wird - wenn überhaupt - entsprechende Regelungen für sich selbst festlegen.
(Gleiches gilt für Rettungshelfer)

Wenn solche Regelungen nicht vom zuständigen Bundesverband getroffen wurde, kann faktisch jede Untergliederung in Rahmen ihrer Eigenverantwortung selbst entscheiden.

Anders bei der Ausbildung zum "Betriebssanitäter"; die ist durch das autonome Satzungrecht der Unfallversicherer geregelt (BGG 949).

Insofern .... :-keks

Geduldsbalken-Träger
30.05.2010, 13:19
Im DRK Landesverband Nordrhein wurde 2007 beschlossen, dass es nach der Ausbildung San B eine Prüfung gibt, bestehend aus HLW, chir. und int. Fallbeispiel.
Die bestandene Prüfung berechtigt zur Teilnahme als Sani an einem Sanitätsdienst. Alles "darunter" ist (sanitätsdienstlich) Kofferschlepper oder Praktikant.
Gültikeit: 3 Jahre.

Nach 3 Jahren muss die Prüfung wiederholt werden. Zur Wiederholungsprüfung müssen 24 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Wann diese Stunden gemacht werden, ist egal. Also ob "gleichmäßig verteilt" oder "en bloc" - analog Rettungsdienst.

Gruß
Klaus

tus-bw
30.05.2010, 14:33
In welchem der 16 DRK-LV ? ... :grins:
Hier im LV gibt es eine derartige Reglung nicht.
Und - selbst wenn der LV eine derartige Regelung erlässt, heisst das noch lange nicht, das diese auch vor Ort umgesetzt wird.

Ist - je nach persönlicher Sichtweise - halt der Vorteil oder Nachteil der förderalen Struktur.

RS-USER-Saphira
30.05.2010, 14:52
beim DRK im Sachsen-Anhalt gabs ne ähnliche Regelung:
nach 2 Jahren komplett neuen SAN machen, incl. Prüfung (die Prüfung war nen Witz, aber immerhin). Und man muss halbwegs regelmäßig zur Ausbildung erscheinen um mit auf den Dienst zu dürfen, aber keine Ahnung wie da die Stundenzahlen waren. Und die angesprochenen 24 h in 3 Jahren sind ja mit links zu schaffen.
Hab aber auch schon von DRKlern gehört die noch nie ne Prüfung hatten...

In meiner neuen SEG (private) gibts auch keine Prüfung, da hat der Chef einfach meinen SAN vom DRK als Grundlage akzeptiert, sogar ohne den Wisch mal gesehen zu haben^^ ich glaube wenn ich dem erzählt hätte ich wäre RA hätte der mir das auch geglaubt^^
Wenn man hier halbwegs regelmäßig zur Ausbildung da ist ist alles ok, Stundenzahlen gibts glaube keine. Ist jetzt halt nur die Frage was passiert wenn man so lange "raus" ist...

ich merke schon: scheint überall anders zu sein...

Geduldsbalken-Träger
31.05.2010, 05:34
LV Nordrhein.

Finde das schon so in Ordnung, dass es eine Verpflichtung zur Fortbildung gibt.
In benachbarten Kreisverbänden gab es "vorher" Regelungen, dass man jedes Jahr des San A-B neu machen musste...

Beachbaer82
31.05.2010, 06:43
Bei uns im KV gibt es eine jährliche Fortbildungspflicht von 16 Stunden für jeden Sanhelfer, um auf einem Dienst als solcher eingesetzt zu werden. Diese 16 Stunden können in den normalen Bereitschaftsabenden als auch in KV organisierten (Tages-) Veranstaltungen absolviert werden.
Eine Prüfung gibt es da nicht, nur eine jährliche Abnahme der HLW.

Aber das ist KV intern...

Der Altnoob
04.06.2010, 19:09
Bei uns (DRK, LV Hessen) ist momentan (leider) noch der Stand der Gültigkeit so, dass man mit einem einmaligen Besuch des SAN-Lehrgangs für immer Sanitäter ist - keine Fortbildungspflicht, je nach Bereitschaft auch ein unterschiedlich hohes Niveau an entsprechenden Unterrichts- und Übungsthemen...

Da aber demnächst die dreigeteilte SAN-Ausbildung (SAN A/B/C) wegfallen und eine neue SAN-Ausbildung mit 48h Dauer kommen soll, bei der zukünftig alle 3 Jahre ein Wochenende (16h) Auffrischung fest eingeplant ist, habe ich Hoffnung, dass es in Zukunft zu einem gewissen "Altlastenverschwinden" kommt. Mich interessiert es eigentlich nicht, da ich zu dem Zeitpunkt, ab dem die Regelung gelten soll (Januar 2011, hört man gerüchteweise), sowieso meine RD-Pflichtfortbildung machen muss, aber für manche, die die Cramerschiene für das Nonplusultra der Notfallrettung und SAM-Splints für diabolisch-dämonisches Teufelszeug halten, wird es schwer werden, zuzugeben, dass zwischen einem 1985 absolvierten SAN-Kurs und der jetzigen Zeit sich einiges in der Medizin verändert hat...

RS-USER-MaxR
05.06.2010, 20:38
Da es, meiner Information nach, im LV RLP keine vorgeschriebene Regelungen gibt, durfte ich mir für unseren OV selbst eine schreiben. (der Vorteil der föderalen Struktur :grins:).

Gerade der neue San - Leitfaden lädt kaum dazu ein, die Helfer selbigen alle 2 Jahre wiederholen zu lassen. (ganz einfach aus Zeitgründen)

Das er mehrmals gemacht wird, findet eher auf einer freiwilligen Basis statt. Wenn es doch allzulange her ist, wird der Helfer auch aktiv ermuntert. (so hat fast jeder mit Mitte 20 schon 2 bis 3 Sanlehrgänge) Was jedoch, neben dem Besuch der Übungsabende, erwartet wird, sind regelmäßige Fortbildungen (ca. alle zwei Jahre) die für den Dienst zielführend sind.

Zum Beispiel EH am Kind oder EH für Sportgruppen eignen sich hervoragend für den Sanitätsdienst. Auf das Traumatraining für San Helfer warte ich beim KV seit einigen Jahren. :heul:

Alternativ bauen wir in Zukunft auf Fortbildungen auf lokaler Ebene. Zwei - drei Ortsvereine organisieren zusammen einen gemeinsamen Übungstag. (Premiere steht noch aus, wenn es gut läuft evtl. nächtes Jahr ein Übungswochenende) Jeder Verein stellt ein bis zwei geignete Referenten und man übt so, wie es für Übungsabende doch meist zu aufwendig ist. (also mit viel Schminke und so weiter :grins:).

Einen offiziellen Schein vom KV oder ähnliches gibt es dafür natürlich nicht, ist aber auch nicht das Ziel der Veranstaltung.

Die Verantwortung für den Einsatz eines Helfer kann man aber auch, meiner Meinung nach, auch nicht einfach nur starr auf die regelmäßigen Besuche von Lehrgängen legen. Da ist etwas mehr Flexibilität gefragt.

Zum Beispiel @Saphira, wenn ihr einen vernünftigen EH Ausbilder kennt, fragt ihn ob deine Freundin nicht einfach als Helferin beim nächsten Lehrgang mitkommen kann. Dann wiederholt sie die wirklich wichtigen Themen schonmal von selbst, ohne sich (wenn sie etwas aktiv eingebunden wird) zu langweilen. Wenn sie dann noch ein paar mal auf die Übungsabende kommt sollte euer(e) BL in der Lage sein zu entscheiden, was er ihr zutraut.
:-meinung (und keine rechtliche Vorgabe nach Paragraph 08/15)

RS-USER-Saphira
05.06.2010, 21:52
ja klar wäre es das einfachste wieder paarmal zur Weiterbildung hinzugehen und gut ist. Das Problem ist nur, dass wir zur Zeit Absicherungen am laufenden Band haben und deswegen unsere wöchentlichen Ausbildungen für die nächsten Wochen ausfallen lassen, weil da einfach keiner mehr nen Nerv dazu hat. Wer Vollzeit arbeitet und ne Familie hat, dem reicht es 2 Absicherungen die Woche zu haben... Abgesehen davon, dass wir immer samstags Ausbildung machen, wo wir jetzt fast jede Woche ne Veranstaltung haben wo die Hälfte von uns absichern geht, das bringts also net.
Der Chef würde sie lieber gestern als heute wieder mit auf die Absicherungen schicken, nur sie fragt sich halt selber ob das so gut ist...

Beachbaer82
06.06.2010, 07:41
, dem reicht es 2 Absicherungen die Woche zu haben...

Vielleicht wandern wir von der Ausgangsfrage etwas ab, aber ich habe "meine" Helfer auch bei Absicherungen fortgebildet.
Wenn wenig zu tun war habe ich mit denen das Material des Notfallkoffer besprochen, habe mir rauslegen lassen was zur i.v. Punktion oder Intubation benötigt wird.
Ich habe theoretische Fallbeispiele besprechen lassen.
Wenn wir was zu tun hatten, wurde nach der Versorgung besprochen "was war das grad, was hätte draus werden können, welche Gefahren und weiteren Möglichkeiten haben wir?" usw.

Also auch da kann man (mit einem motivierten Ausbilder/Referent/erfahrenem Sani) einiges machen...

RS-USER-Saphira
09.06.2010, 16:57
so, das Zwischenstand ist jetzt erstmal, dass wir am Wochenende zu dritt zur Absicherung gehen. Ist zwar auch nur bedingt ne Lösung, aber ne bessere ist niemandem eingefallen...
Ne eindeutige rechtliche Regelung wär da schön gewesen, aber die scheints ja nicht zu geben. Leider...