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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafrechtliche Probleme bei Einsatzfahrten



alexfromgalex
20.09.2010, 12:52
Wir, die Universität Regensburg, suchen Rettungsdienstler Polizisten Feuerwehrler und sonst Personen, die schon einmal im Zusammenhang mit Einsatzfahrten strafrechtliche Erfahrungen gemacht haben, sei es wegen einer Anzeige oder gar einem Gerichtsverfahren.

Wir verfassen gerade ein strafrechtliches Buch zu Problemen bei Einsatzfahrten und möchten uns hierzu auch Rückmeldung einholen. Gerne können Sie uns auch strafrechtliche Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Einsatzfahrten schildern, die wir evtl. in dem Buch aufnehmen.

Für brauchbare Anmerkungen erhalten Sie eine kostenose Erstausgabe nach Veröffentlichung des Buches.

Näher Infos unter www.einsatzfahrten.com und an [email protected]

Herzlichen Dank!

Knusperriegel
20.09.2010, 13:55
Auf der web-site: www.rettungsfachpersonal.de gibt es die Rubrik:
Nachrichten aus dem Rettungswesen.
Eine Unterrubrik hiervon ist der Bereich: Unfälle mit Einsatzfahrzeugen.
Diese Rubrik wird seit 11/2007 geführt.
Wann bekomme ich mein Buch und gibt es dann auch eine Widmung:)

GoldariusFlorianis
20.09.2010, 16:10
Hallo Alex,

zu den Fragen auf deiner Seite:

darf ein Notarzt betrunken Auto fahren um Leben zu retten,

--> Nein weil Sonderrechte von der STVO entbinden nicht aber von der Fahrerlaubnisverordnung und ja weil unter Umständen nach §34 ein rechtfertigendes Interesse.

So geschehen bei einer freiwilligen Stützpunktwehr, die bei einem Fest keine andere Möglichkeit hatten da sie als einzige das erforderliche Gerät besassen. Es kam zum Unfall und der betrunkene Fahrer wurde freigesprochen.

ist es grob fahrlässig mit Blaulicht entgegen der Fahrtrichtung zu fahren,

--> NUR mit Blaulicht nicht solange kein Verkehr, wenn Verkehr dann Nötigung, Blaulicht mit Horn zulässig, beides nur nach Abwägung und wenn nicht anders lösbar.

darf man auch ohne einen Führerschein zu haben mit dem Auto fahren um Leben zu retten?

--> siehe 1.
In NRW wird dies aber in den Einsatzeinheiten mancherorts gelehrt....


Ansonsten sind aus Frankfurt und Nürnberg gerade Urteile gekommen, einfach Zeitung (oder Blaulichtbravo) lesen...

Grüße

RS-USER-fwpbl
20.09.2010, 17:41
Im Feuerwehr-Forum wurde eine Wort gleiche Anfrage gestellt.

Verweise daher auf die dortige Diskussion >> http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=645542

Gruß Peter