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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation für Nicht-EU Ausländer??



12.06.2003, 21:53
Hallo, zusammen,

weiß jemand wie es um die Approbation für nicht- EU Ausländer steht?

Ich habe hier studiert,habe aber mein Abi nicht in Deutschland gemacht.Ein Bleiberecht habe ich im Rahmen der so genenten Familienzusammenführung (mein Mann hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ist allerdings auch ein "Dritstaatler").
Zur Zeit bin ich im PJ.Nun habe ich gehört daß man ohne Deutsche Staatsbürgerschaft keine Approbation bekommt.Ist das wirklich so?Es muß doch eine Möglichkeit für mich geben mit Deutschen Studienabschluß und mit meiner legalen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hier auch als Ärztin arbeiten zu dürfen?

Falls sich Jemand mit diesen Thema auskennt oder ein Rat hat,währe ich sehr dankbar.

Mina

DanielOliver
12.06.2003, 22:37
Hören kann man viel. Vor allem Medizinstudierende sind ja immer eifrig dabei Gerüchte zu verbreiten denen jede Grundlage fehlt.
Die Approbation kann selbstverständlich auch nicht-EU-Ausländern verliehen werden, bei einem deutschen Studium nach genau dem selben Verfahren wie bei deutschen Staatsangehörigen.
Wenn du auch noch eine Arbeitserlaubniss hast kannst du dann auch als Ärztin arbeiten.

FataMorgana
12.06.2003, 22:52
Hi @ll,

da muss ich Dir aber entschieden widersprechen, DanielOliver. So einfach, wie Du es darstellst, ist es nicht. Wo sind denn die Fakten, die Deine Aussagen untermauern? Oder sind das am Ende auch nur Gerüchte?

Wenn man die Approbationsordnung und die Bundesärzteordnung liest, erfährt man, dass Nicht-EU-Ausländern die Approbation nur in besonderen Einzelfällen erteilt wird.

Etwas anders sieht es mit der Berufsausübung aus: Diese ist in der Regel problemloser möglich. Sie erfolgt dann allerdings nicht auf der Grundlage der Approbation, sondern einer Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung. Diese wird in der Regel für maximal 4 Jahre erteilt.

Quellen:
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/A/B8410100zugang_t.html
http://www.ukl.uni-freiburg.de/fakult/dekanat/vorklinik/aeappo.htm
http://www.aerztekammer-berlin.de/36_Gesetze_Verordnungen/01_Bundesrecht/11_Bundesaerzteordnung.html

DerBlinde
13.06.2003, 01:24
Ich hatte damals in meinem AiP eine Kollegin, der genau das passiert ist. Sie kam aus Südamerika, hatte das gesamte Studium und komplette AiP in Deutschland gemacht. Ihr Mann war/ist auch Südamerikaner und studierte noch in Deutschland. Beide hatten nur eine befristete Aufenhaltsgenehmigung. Deswegen war ihr die Approbation verweigert worden. Da sie aber in Deutschland studiert hatte, wurde ihr Examen leider nicht in ihrem Heimatland anerkannt.
Die einzigen Möglichkeiten für sie waren, entweder eine unbegrenzte Aufenhaltsgenehmigung zu bekommen (wie auch immer) oder einen deutschen Mann zu heiraten.
Auf alle Fälle durfte sie keinen Patientenkontakt mehr haben mit dem Tag, an dem ihre AiP-Zeit vorrüber war. Doch ohne festen Job sind die Chancen auf eine unbefristete Aufenhaltsgenehmigung äußerst mager... Ich habe leider keine Ahnung, wie sie damals das Problem gelöst hat...

DanielOliver
13.06.2003, 08:47
Sorry, mea culpa, mea maxima culpa

Da habe ich fgestern Abend schlampigerweise nur in die Approbationsordnung und nicht in die Bundesärzteordnung geschaut. Allerdings würde ich in der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation für Ärzte und mit einem unbefristeten Aufenthaltsstatus gute Chancen sehen.

"(3) 1Ist die Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 (Staatsangehörigkeit) nicht erfüllt, so kann die Approbation als Arzt in besonderen Einzelfällen oder aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses erteilt werden."

Ist meiner Meinung nach beides gegeben und notfalls wohl auch verwaltungsgerichtlich überprüfbar.

Nochmals Entschuldigung für meinen Schnellschuss, sollte spätabends nichts mehr posten

05.08.2003, 09:29
Hallo,
hab gerade mit der Bezirksregierung gesprochen, eine Approbation für nicht EU-Ausländer (ohne deutsche Staatsbürgerschaft) ist nur in besonderen Einzelfällen möglich z.B. bei Niederlassung in eigener Praxis o.ä.

Byle

24.10.2003, 15:12
Hallo ich hab das Problem, das ich mein Medizinstudium in der Türkei abgeschlossen habe und jetzt hier arbeiten möchte. Meine Frau ist Deutsche, aber ich hab gelesen, dass ich zwar hier nach einer Gleichwertigkeitsprüfung arbeiten kann, aber keine Approbation bekomme um mich selbständig zu machen. Außerdem würde ich gerne in deutschland meinen Facharzt machen. Weiß jemand Bescheid, ob oder wie das geht oder wo ich genaue Infos bekommen kann