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Reflex
12.11.2011, 07:42
Wir haben im Augenblick ein recht hohes Patientenaufkommen, was wir selbst mit wirklich guter Vollbesetzung im Augenblick kaum bewältigt bekommen. Zu dem macht der Chef Druck, dass wir die Patienten möglichst schnell durchdiagnostizieren. Gestern morgen kam es dann zu einer recht unschönen Diskussion, was den Zeitpunkt von Aufklärungsgesprächen an geht. Spontan war ein Termin für eine TEE (wir sind eine Neurologie und entsprechend unsere Innnere Abteilung macht die Untersuchung, aber wir klären die Patienten auf) frei geworden an dem Tag, aber die anderen Patienten, die die Untersuchungen erst nächste Woche bekommen sollten waren noch nicht aufgeklärt. Daraufhin hatte sich unser OA in den Kopf gesetzt diesen Termin für unsere Abteilung auf Biegen und Brechen wahrzunehmen und wir sollten mal eben schnell noch eine Patientin aufklären. Wir haben uns natürlich gesträubt, weil unseres Wissen nach, der Patient noch eine Bedenkzeit eingeräumt werden sollte um sich dagegen zu entscheiden zu können. Daraufhin wurde uns vorgeworfen wir sollten doch pragmatischer sein, denn dass wäre bei einer TEE nicht verhältnismäßig und wenn würde ja eh der OA dafür haftbar sein und nicht wir. Schlussendlich hat die Patientin die Untersuchung abgelehnt, aber ich stelle mir dennoch die Frage ob das eine Vorgehensweise ist, die rechtens ist, oder eine mit der wir uns selber eine schlinge legen, die sich zuziehen kann, wenn mal was schief läuft. Zumal wir die Untersuchung ja gar nicht machen sondern die andere Abteilung.

mainzer
12.11.2011, 07:53
ganz kurz mein senf dazu....

- aufklärungen für eingriffe jeglicher art haben 24h im voraus zu erfolgen, damit der patient sich nicht unter druck gesetzt fühlt und nur deshalb in den eingriff einwilligt! (gilt für narkosen, op's, interdisziplinäre eingriffe,....)
- bei aufklärungen wird der aufklärende an einem allgemein gültigen guten facharzt-standard gemessen, d.h. bist du innere-fa, hast diese prozedur schon 100x mal gemacht und dementsprechend auch ebenso oft aufgeklärt...gar kein problem
bist du fachfremd, am ende schon gar kein facharzt (egal welcher fachrichtung)...finger weg! wir klären beispielsweise nicht fachfremd auf (anweisung vom oa/ca)...einzige ausnahme...ct-diagnostik, denn wenn der radiologe jedesmal auch noch übers ct aufklären müsste, bevor er es "fährt" wären es am tag halt nur 10 statt der von aufnahme/patienten und nicht zuletzt auch krankenhausdirektorium erwarteten 30 ct's...
- oa ist im endeffekt dafür haftbar, wenn du noch kein fa bist...aber muss sowas denn sein...??? bei aller knappheit von finanziellen ressourcen, termindruck....sollte man NIE vergessen, dass es hier um MENSCHEN geht...dass diese im jargon bei uns PATIENTEN heißen ändert daran nix...

Brutus
12.11.2011, 08:24
- aufklärungen für eingriffe jeglicher art haben 24h im voraus zu erfolgen, damit der patient sich nicht unter druck gesetzt fühlt und nur deshalb in den eingriff einwilligt! (gilt für narkosen, op's, interdisziplinäre eingriffe,....)
Im Grunde genommen hast Du recht, jedoch gibt es da mittlerweile auch jede Menge anderslautende Urteile (s. z.B. DÄ).
Für die meisten invasiven Maßnahmen reicht die 24h Frist, jedoch heißt es mittlerweile, wenn eine Maßnahme schwerwiegende Folgen für den Patienten haben kann, muss dieser eine "angemessene" Frist zur Entscheidung bekommen. Da kann es sein, dass die 24h nicht ausreichend sind. Siehe dazu auch hier: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/gesundheit/patientenlexikon.html

Aufklärungspflicht

Der Patient selbst muß sich für oder gegen eine ärztliche Behandlung entscheiden (siehe: Selbstbestimmungsrecht) und die Einwilligung zu einer Behandlung erklären. Ansonsten ist die Vornahme einer Behandlung rechtswidrig, und ein Arzt macht sich strafbar. Die Einwilligung oder die Nichteinwilligung ist für einen Patienten als medizinischem Laien eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt. Der Arzt hat deshalb eine Aufklärungspflicht. Damit soll die Entscheidungsfreiheit des Patienten sichergestellt werden. Der Arzt muß seinem Patienten Informationen an die Hand geben, damit dieser eine Entscheidung treffen kann. Diese Informationen müssen verständlich und umfassend sein. Der Arzt muß in einem persönlichen Gespräch, in dem er den Patienten aufklärt, über folgende Themen informieren: Über seine jetzige Situation, das heißt, die Krankheit, an der er leidet (Diagnose); über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten (Therapie) und deren Erfolgschancen; über alternative Therapien, über die Risiken und Nebenwirkungen und möglichen Folgen der Behandlung. Ein Arzt muß auf alle Fragen, die ihm ein Patient stellt, verständlich und umfassend antworten. Das Aufklärungsgespräch kann keinesfalls dadurch ersetzt werden, daß der Arzt Merkblätter aushändigt und sich Formulare unterschreiben läßt. Die Aufklärung muß so rechtzeitig erfolgen, daß der Patient noch im Vollbesitz seiner Entscheidungsfähigkeit ist. Eine Aufklärung, die eine Stunde vor der Operation oder sogar erst im Operationssaal erfolgt, ist eindeutig zu spät. Dem Patienten muß, es sei denn, die Behandlung ist unaufschiebbar (schwerer Unfall), bis zum Eingriff eine angemessene Überlegensfrist verbleiben. In der Regel gelten ein bis drei Tage als angemessene Aufklärungsfrist. Bei besonders schweren Eingriffen oder wenn mit schweren oder häufigen Komplikationen zu rechnen ist, das heißt: wenn man als Patient das Für und Wider eines Eingriffs und seiner Folgen (hohes Risiko) umfassend abwägen muß, sind 24 Stunden zu kurz.

Allgemein bekannte Risiken, wie etwa Infektionen, Narbenbrüche oder Embolien, die bei jeglichen Operationen auftreten können, müssen nicht erwähnt werden. Der Arzt muß auch nicht auf jede Möglichkeit einer Komplikation hinweisen. insbesondere nicht auf solche Komplikationen, die für die beabsichtigte Operation nicht typisch sind. Nicht nur völlig untypische Komplikationen sind von der Aufklärungspflicht ausgenommen, sondern auch fernliegende Komplikationen mit einer Komplikationswahrscheinlichkeit von unter 1%. Je notwendiger die Behandlung ist, desto weniger muß aufgeklärt werden. Je weniger notwendig eine Behandlung ist, desto mehr muß aufgeklärt werden. Das gilt etwa für Schönheitsoperationen. Die Aufklärung muß gleichfalls umfassender sein, je weiter sich ein Arzt vom schulmedizinischen Standard (veraltete Therapie, alternative Therapie) entfernt. Und schließlich gilt als Faustregel: Je schwerer die Behandlung und die zu erwartenden Risiken und eventuellen Komplikationen sind, desto umfangreicher muß aufgeklärt werden.


- bei aufklärungen wird der aufklärende an einem allgemein gültigen guten facharzt-standard gemessen, d.h. bist du innere-fa, hast diese prozedur schon 100x mal gemacht und dementsprechend auch ebenso oft aufgeklärt...gar kein problem
bist du fachfremd, am ende schon gar kein facharzt (egal welcher fachrichtung)...finger weg! wir klären beispielsweise nicht fachfremd auf (anweisung vom oa/ca)...einzige ausnahme...ct-diagnostik, denn wenn der radiologe jedesmal auch noch übers ct aufklären müsste, bevor er es "fährt" wären es am tag halt nur 10 statt der von aufnahme/patienten und nicht zuletzt auch krankenhausdirektorium erwarteten 30 ct's...
Sehe ich genauso! Fachfremd mache ich aus Prinzip schon mal gar nicht. Da bist Du in der Haftung auf jeden Fall mit drin, wenn was passiert. Ich sollte mal während eines Transports von einem Krankenhaus zum Maximalversorger unterwegs auf die anstehende Coro und ggf. den sofort anschließenden Bypass aufklären. :-))
Ich hab die Internistin freundlich lächelnd angesehen und "JaJa" gesagt und die Aufklärungsbögen auf der Intensiv "vergessen"... Dat solln die mal schön alleine verhackstücken. Im Notfall ist die Aufklärung eh Ultrakurz.

- oa ist im endeffekt dafür haftbar, wenn du noch kein fa bist...aber muss sowas denn sein...??? bei aller knappheit von finanziellen ressourcen, termindruck....sollte man NIE vergessen, dass es hier um MENSCHEN geht...dass diese im jargon bei uns PATIENTEN heißen ändert daran nix...
Warum sollte Dein OA für Deine Aufklärung haftbar sein? DU hast die Aufklärung gemacht und Unterschrieben. Und wenn Du dazu nicht in der Lage warst, dann hast DU zumindest ein Übernahmeverschulden begangen. Ob da noch ein Organisationsverschulden im Raume steht, wer weiß. Und vor allem, wer das dann zu verantworten hat... Aber erstmal stehst DU dann in der Pflicht zu beweisen, dass DU die Aufklärung richtig und vor allem nach Facharztstandard gemacht hast. Du musst kein Facharzt sein, aber den Standard solltest Du erfüllen...

gnuff
12.11.2011, 09:19
Nun lebe und arbeite ich mittlerweile in einem System, in dem das alles etwas anders läuft, aber egal... ich kann mich nur Brutus' Frage anschliessen: Wieso sollte jemand anders für eine Aufklärung die Du (ich, wer auch immer...) vergeigt hat verantwortlich sein? Wieso gerade der OA? Wenn Du einen Aufklärung durchführst für die Du nicht qualifiziert bist, dann hast Du ganz persönlich Pech gehabt solange Du nicht beweisen kannst, dass eben jener OA Dich mit der Knarre dazu gezwungen hat... Übernahmeverschulden...

Reflex
12.11.2011, 09:56
Das ist halt genau der Punkt, den unser OA argumentativ nicht einsehen wollte, wenn ich das Aufklärungsgespräch mache bin ich dafür verantwortlich und nicht er. Selbst wenn er auf dem Aufklärungzettel unter schreibt....was er meinte, dass das reicht...

vielleicht könnt ihr mir genau die schriftlichen Quellen nennen auf die ihr euch bezieht?

WackenDoc
12.11.2011, 10:32
Ich könnte mir vorstellen, dass der Durchführende dran ist- da er eine Maßnahme durchführt, für die der Patient nicht ordentlich aufgeklärt wurde.
Aber nen Grund, warum du als Aufklärender im Zweifel dran bist, wird sich wenn es hart auf hart kommt auch finden.

Aufklärung für Maßnahmen aus einer anderen Fachrichtung geht gar nicht. Gerade mit TEEs wirst du dich als Neuro-Assi ja nicht wirklich auskennen (ok, ein Jungassi in der Inneren wahrscheinlich auch nicht, aber das ist deren Problem). Außerdem wirst du auch kaum alle KIs und den genauen Ablauf kennen. Ob man jetzt zwingend die 24 Stunden einhalten muss is so ne Sache- da würde ich mal euren Rechtsexperten im Krankenhaus fragen: Die Untersuchung ist jetzt nicht gerade mit einem hohen Risiko behaftet. Andere Untersuchungen kann man meines Wissens nach auch am gleichen Tag aufklären- Gastros, Ergos, CT etc.

Rico
12.11.2011, 13:34
Das ist halt genau der Punkt, den unser OA argumentativ nicht einsehen wollte, wenn ich das Aufklärungsgespräch mache bin ich dafür verantwortlich und nicht er. Selbst wenn er auf dem Aufklärungzettel unter schreibt....was er meinte, dass das reicht...Eben, Du bist für das Aufklärungsgespräch verantwortlich, d.h. die muss formal in Ordnung sein und Du musst alle wichtigen Sachen erwähnt haben, darfst keine Risiken unter den Tisch fallen lassen, etc.
Wenn der Zeitpunkt der Untersuchung, dann aus irgendwelchen Gründen früher als die gewünschten 24h fällt, dann ist das das Problem des Durchführenden, der sich dann quasi mangels ausreichender Bedenkzeit ohne final gültige Aufklärung ans Werk gemacht hat.
Das ist aber definitiv nicht Dein Problem.

Brutus
12.11.2011, 16:54
Wenn der Zeitpunkt der Untersuchung, dann aus irgendwelchen Gründen früher als die gewünschten 24h fällt, dann ist das das Problem des Durchführenden, der sich dann quasi mangels ausreichender Bedenkzeit ohne final gültige Aufklärung ans Werk gemacht hat.
Das ist aber definitiv nicht Dein Problem.

Nun ja, wir haben das damals meist so gelöst, dass bei den ambulanten Kindern die Aufklärung zwar am OP-Tag, zum Teil sogar kurz vor der OP gemacht wurde. Allerdings sind die Eltern ja schon eine Woche VORHER bei den Kinderchirurgen gewesen und haben über die OP gesprochen. Dann haben sie die OP- und Anä-Aufklärungen mit nach Hause bekommen, um selbige auszufüllen. Am OP-Tag haben wir für die Narkose noch aufgeklärt und haben die Eltern unterschreiben lassen, mit dem Zusatz, dass man auf die Bedenkzeit verzichtet. Es blieb natürlich freigestellt, dass Kind nicht an dem Tag operieren zu lassen, und nach einiger Zeit wiederzukommen, aber wie sagte mein damaliger OA immer: Die wollen ja, dass das Kind operiert wird. Und zu ner OP gehört nun mal auch die Narkose. Und die haben ja eine Woche Zeit gehabt, sich zu überlegen, ob sie die OP wollen oder nicht...
Gerade bei den ambulanten Geschichten ist die 24h Regel nicht immer einzuhalten. Gerade wenn die Patienten aus einer Praxis kommen und vom Belegarzt operiert werden.
Oder eben ambulant vorher gesehen werden, wo niemand der kooperierenden Abteilung die Patienten zu Gesicht bekommt, und die dann morgens zur OP aufgenommen werden.
Davon ganz ab: wer hält sich denn wirklich an die 24h??? Wenn ich NACH dem regulären OP-Programm ab 15/16 Uhr nachmittags die Patienten prämediziere, der Patient morgens um 7:30 Uhr auf dem Plan steht, dann gehen die 24h gerade mal gepflegt in Rauch auf. Ob das gerichtlich Stand hält, wage ich mal zu bezweifeln...

Muriel
12.11.2011, 18:54
Heißt 24h denn auch wirklich 24h oder nur "eine Nacht drüber schlafen"?

Kackbratze
12.11.2011, 19:21
Bei uns wird das Problem dadurch umgangen, indem die Patienten bei der Erstvorstellung in der Ambulanz bereits aufgeklärt werden und wir auf Station 24h präOP die Aufklärung nochmal gegenzeichnen lassen, nachdem wir nochmal (bei Wunsch) aufgeklärt haben.

Rico
12.11.2011, 20:27
Nun ja, wir haben das damals meist so gelöst, dass bei den ambulanten Kindern die Aufklärung zwar am OP-Tag, zum Teil sogar kurz vor der OP gemacht wurde. Allerdings sind die Eltern ja schon eine Woche VORHER bei den Kinderchirurgen gewesen und haben über die OP gesprochen. Dann haben sie die OP- und Anä-Aufklärungen mit nach Hause bekommen, um selbige auszufüllen. Am OP-Tag haben wir für die Narkose noch aufgeklärt und haben die Eltern unterschreiben lassen, mit dem Zusatz, dass man auf die Bedenkzeit verzichtet. Es blieb natürlich freigestellt, dass Kind nicht an dem Tag operieren zu lassen, und nach einiger Zeit wiederzukommen, aber wie sagte mein damaliger OA immer: Die wollen ja, dass das Kind operiert wird. Und zu ner OP gehört nun mal auch die Narkose. Und die haben ja eine Woche Zeit gehabt, sich zu überlegen, ob sie die OP wollen oder nicht...
Gerade bei den ambulanten Geschichten ist die 24h Regel nicht immer einzuhalten. Gerade wenn die Patienten aus einer Praxis kommen und vom Belegarzt operiert werden.
Oder eben ambulant vorher gesehen werden, wo niemand der kooperierenden Abteilung die Patienten zu Gesicht bekommt, und die dann morgens zur OP aufgenommen werden.
Davon ganz ab: wer hält sich denn wirklich an die 24h??? Wenn ich NACH dem regulären OP-Programm ab 15/16 Uhr nachmittags die Patienten prämediziere, der Patient morgens um 7:30 Uhr auf dem Plan steht, dann gehen die 24h gerade mal gepflegt in Rauch auf. Ob das gerichtlich Stand hält, wage ich mal zu bezweifeln...Wenn man es ganz nach der reinen Lehre macht, dann ist eigentlich schon die Aufklärung nach der elektiven stationären Aufnahme so ganz in Ordnung, denn eine richterliche Begründung für die Nichtigkeit einer Aufklärung z.B. in der Schleuse oder sonstwie kurz vor dem Eingriff war ja, dass der Patient sich unter Druck gesetzt fühlen könnte, wenn drinnen schon das ganze Team steht, schon Sterilgut geöffnet worden ist, etc.
Das trifft ein Stück weit auch auf die Aufklärung nach der elektiven Aufnahme zu, denn da ist ja schon allerhand "Vorschussarbeit" seitens der Klinik gelaufen (bürokratisches Aufnahmegalama, Aufnahmelabor, -untersuchung), die die Klinik nur unter der Annahme gemacht hat, dass der Patient sich operieren liesse gemacht hat und die komplett für den Eimer war, wenn der jetzt eigentlich doch nicht will. So gesehen kann sich der Patient durchaus bei einem Aufklärungsgespräch am Vortag, wenn schon ein Saal reserviert und die Spezialprothese bestellt ist (o.ä.), unter Druck gesetzt fühlen jetzt auch einzuwilligen, sonst steht morgen der Saal still und ein anderer hat länger auf seinen Eingriff warten müssen, weil er da den Termin blockiert hat (auf sowas kommen nur Juristen...).

Wir umschiffen das indem wir bei der ambulanten Vorstellung aufklären, da bei uns die Patienten ohnehin in der Regel am Aufnahmetag auch gleich drankommen, damit ist man auch bezüglich der 24h sicher.
Wenn sich Indikationen während des stationären Aufenthalt ergeben, dann sind die ja meist dringlich oder können zumindest irgendwie so interpretiert werden: Um beispielsweise mal zum Ausgangsbeispiel zurückzukommen. Bei einem Patienten mit einem Stroke hat der Nachweis eines PFO (+TBVT) oder atrialer Thromben im TEE direkte therapeutische Konsequenz: Nämlich die Vollheparinisierung, die ein Schlaganfall ansonsten z.B. bei Carotisstenose (nur Plättchenhemmung) nicht kriegt, deshalb ist es im Interesse des Patienten, dass baldestmöglichst die zielführende Diagnostik erfolgt und nicht 24h verbummelt werden in denen sich dann die andere Hemisphäre ggf. auch noch verabschiedet...

Miss
12.11.2011, 20:46
Im Grunde genommen hast Du recht, jedoch gibt es da mittlerweile auch jede Menge anderslautende Urteile (s. z.B. DÄ).
Für die meisten invasiven Maßnahmen reicht die 24h Frist, jedoch heißt es mittlerweile, wenn eine Maßnahme schwerwiegende Folgen für den Patienten haben kann, muss dieser eine "angemessene" Frist zur Entscheidung bekommen. Da kann es sein, dass die 24h nicht ausreichend sind. Siehe dazu auch hier: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/gesundheit/patientenlexikon.html



Sehe ich genauso! Fachfremd mache ich aus Prinzip schon mal gar nicht. Da bist Du in der Haftung auf jeden Fall mit drin, wenn was passiert. Ich sollte mal während eines Transports von einem Krankenhaus zum Maximalversorger unterwegs auf die anstehende Coro und ggf. den sofort anschließenden Bypass aufklären. :-))
Ich hab die Internistin freundlich lächelnd angesehen und "JaJa" gesagt und die Aufklärungsbögen auf der Intensiv "vergessen"... Dat solln die mal schön alleine verhackstücken. Im Notfall ist die Aufklärung eh Ultrakurz.

Warum sollte Dein OA für Deine Aufklärung haftbar sein? DU hast die Aufklärung gemacht und Unterschrieben. Und wenn Du dazu nicht in der Lage warst, dann hast DU zumindest ein Übernahmeverschulden begangen. Ob da noch ein Organisationsverschulden im Raume steht, wer weiß. Und vor allem, wer das dann zu verantworten hat... Aber erstmal stehst DU dann in der Pflicht zu beweisen, dass DU die Aufklärung richtig und vor allem nach Facharztstandard gemacht hast. Du musst kein Facharzt sein, aber den Standard solltest Du erfüllen...
Wenn der OA das unterschreibt, ist er wohl auch dafür (mit) verantwortlich. Wenn er das aber so übernehmen will, würde ich persönlich überhaupt nichts mehr dergleichen unterschreiben. Aufklärung machen im Sinne von Fragen beantworten und dem Patienten den Ablauf erklären schon, mehr nicht.

Ich hab neulich mal ein Buch zu Narkosezwischenfällen z.T. gelesen, im Rahmen einer Vorbereitung zu einer Fallvorstellung. Da waren dann auch andere Beispiele drin, jeweils auch mit Rechtsurteilen, wo ich auch mit den Ohren geschlackert habe. Man kann mich als aufklärenden Arzt auch mit zur Verantwortung ziehen, wenn eine später involvierte Abteilung Murks baut bzw. unsere Abteilung nicht informiert, z.B. wenn eine erst problemlos behandelbare Komplikation später Folgeschäden mit sich zieht, wenn nicht entsprechend und rechtzeitig therapiert wird. Wenn der ausführende Arzt Mist baut, ja sowieso :-nix (gleiches gilt ja auch andersrum)
Seitdem klär ich aber (ich war eigentlich schon immer sorgfältig, aber manchmal hudelt man ja auch ein bißchen, wenns spät oder die tausendste Aufklärung in Folge ist) noch VIIIIIIEEEEL genauer auf, auch über sehr sehr seltene Dinge -und würde dafür eher mal in Kauf nehmen, daß aus diesen Gründen etwas abgelehnt wird.

der_querulator
12.11.2011, 20:51
..einzige ausnahme...ct-diagnostik, denn wenn der radiologe jedesmal auch noch übers ct aufklären müsste, bevor er es "fährt" wären es am tag halt nur 10 statt der von auf

Warum muss man in D eigentlich überhaupt vor einem CT aufklären?!? Da kann doch echt mal nix passieren, oder? Wegen dem KM? KM ist doch eine der am besten verträglichen Substanzen in der Medizin (seltener UAW als z.B. Antibiotika, Herzmedis usw. - davor klärt man ja auch nicht auf)

Absoluter schwachfug. Bei solchen Sachen bin ich echt froh, dass ich aus D weg bin...

Rico
12.11.2011, 21:10
Warum muss man in D eigentlich überhaupt vor einem CT aufklären?!? Da kann doch echt mal nix passieren, oder? Wegen dem KM? KM ist doch eine der am besten verträglichen Substanzen in der Medizin (seltener UAW als z.B. Antibiotika, Herzmedis usw. - davor klärt man ja auch nicht auf)Also zumindest bei i.v.-Antibiotika kläre ich den Patinten bei der Erstgabe über die Allergiegefahr und die möglichen Symptome auf...
Und KM mag vielleicht insgesamt gut verträglich sein, aber es gibt ja schon einen Haufen Einschränkungen, die halt irgendwer abklopfen und dokumentieren muss - angefangen bei Allerweltsmedikamenten wie Metformin und in Teilen Deutschland endemischen Erkrankungen wie der Struma nodosa bis hin zur Niereninsuffizienz....
Also da fallen mir spontan sinnlosere Tätigkeiten ein als die Aufklärung vor KM...

alex1
12.11.2011, 23:35
Ich finde es schon sehr witzig, dass z.B. über Medikamente (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. Chemotherapie) grundsätzlich nicht aufgeklärt werden muss (bzw. nicht aufgeklärt wird), während man bei allen möglichen Untersuchungen & kleinsten Eingriffen als Arzt aufklären muss und vom Patienten alles unterschreiben lassen muss.

Es gibt eine Menge Medikamente, die täglich verabreicht werden und potentiell sehr gefährliche Nebenwirkungen haben. Ich denke da an Heparin mit HIT, Antibiotika mit allen möglichen Nebeneffekten von pseudomembranösen Colitis bei Clindaymcin bis Achillessehnenruptur bei Chinolonen, Kardiaka/Diuretika mit allen möglichen Herzrhythmusstörungen bzw. Elektrolytentgleisungen, NSARs mit Mage-/Dünndarmnulzera & Nephritiden (klar, Arzt&Apotheker sagen immer "Bitte mit vollem Magen nehmen, sich melden falls Bauchweh,blablabla", aber ist das genug?), Novalgin mit der berüchtigten Agranulozytose, zahlreiche Psychopharmaka mit allen möglichen Nebenwirkungen...
Es scheint, dass der Beipackzettel bei den Medikamenten das Aufklärungsgespräch ersetzt hat. Ist das aber eigentlich sinnvoll?

Klar wäre es eine Katastrophe für den Arbeitsablauf bei jedem Medikamentenwechsel oder neuem Medikament auf Station & in der Praxis über das jeweilige Medikament aufklären zu müssen, aber wieso sollen Medis weniger gefährlich als Untersuchungen oder EIngriffe sein?

WackenDoc
13.11.2011, 09:51
In meinem letzten Haus musste auch noch für CT und die KM-Gabe auf zwei verschiedenen Formularen aufgeklärt werden. DAS fand ich dann tatsächlich ziemlich merkwürdig. Zumal die KM-Aufklärung auf dem CT-Bogen mit drauf war.

Das gleiche Problem hab ich mit den Impfungen: Unsere Soldaten bekommen ja sehr viele davon. Wenn ich den Impfbedarf feststelle, klär ich auch ganz gerne für alle erforderlichen Imüfungen auf- ist dann ganz toll, wenn der Patient dann 5 oder 6 Bögen bekommt, in denen mehr oder weniger das Gleiche steht. Bei Folgeimpfungen verzichen wir inzwischen zum Teil auf die erneute Aufklärung.

gnuff
13.11.2011, 14:27
Eventuell interessiert es ja noch mehrere...
Relaxometrie hat mich in Bezug auf diesen Satz...

Nun lebe und arbeite ich mittlerweile in einem System, in dem das alles etwas anders läuft...

gefragt was denn anders läuft?

Die Aufklärung im juristischen Sinn mit der Aufzählung aller schrecklichen Dinge findet so nicht statt. Das Narkosegespräch konzentriert sich mehr auf Anamneseerhebung und Erklärung der Strategie. Der Patient soll Möglichkeit zu Fragen bekommen und der Anästhesist alle relevanten Informationen zur Planung der optimalen Narkose. Hierbei wird auch über Risiken gesprochen, aber nicht im gleichen Umfang wie in .de und es wird auch nichts vom Patienten unterschrieben. Bei uns im Haus ist es so, dass ich in meinem elektronischen "Anästhesieplanungsprotokoll" (mir fällt kein gutes deutsches Wort ein) bestätige, dass der Patient informiert wurde und mit der Strategie einverstanden ist.
Teilweise (selten) sehen wir die Patienten erst morgens, unmittelbar vor der OP, meist aber ein, zwei Tage, bei richtig grossen Sachen etwa eine Woche vorher. Eine andere Variante ist, dass wir bei bestimmten OPs, gesunde Patienten, die eine Online-Gesundheitserklärung ausgefüllt haben und die vom Operateur gesehen und für diese Vorgehensweise freigegeben wurde nur anhand der Krankenakte beurteilen und ein Narkoseverfahren festlegen. Ggf. werden diese Patienten dann völlig ohne Arztkontakt von einer Anästhesiefachkraft anhand fester Routinen betäubt und geweckt.

Muriel
13.11.2011, 14:29
Die Aufklärung klingt so jedenfalls deutlich sinniger und zielführender als der "aus forensischen Gründen" Quatsch, der hier so häufig abläuft...

mainzer
13.11.2011, 16:02
Warum muss man in D eigentlich überhaupt vor einem CT aufklären?!? Da kann doch echt mal nix passieren, oder? Wegen dem KM? KM ist doch eine der am besten verträglichen Substanzen in der Medizin (seltener UAW als z.B. Antibiotika, Herzmedis usw. - davor klärt man ja auch nicht auf)

Absoluter schwachfug. Bei solchen Sachen bin ich echt froh, dass ich aus D weg bin...

..dann hast du im ct noch nicht nach km-gabe reanimiert...:-(

..kann mir entsprechend auch "sinnlosere" aufklärungen vorstellen ;-)

mainzer
13.11.2011, 16:06
Eben, Du bist für das Aufklärungsgespräch verantwortlich, d.h. die muss formal in Ordnung sein und Du musst alle wichtigen Sachen erwähnt haben, darfst keine Risiken unter den Tisch fallen lassen, etc.
Wenn der Zeitpunkt der Untersuchung, dann aus irgendwelchen Gründen früher als die gewünschten 24h fällt, dann ist das das Problem des Durchführenden, der sich dann quasi mangels ausreichender Bedenkzeit ohne final gültige Aufklärung ans Werk gemacht hat.
Das ist aber definitiv nicht Dein Problem.

sehe ich nicht so...für alles, das ich als noch-nicht-fa mache trägt mein weiterbilder, sprich mein oa und letztlich mein ca die verantwortung....klar, dass begriffe wie organisationsverschulden oder übernahmeverschulden fallen...und natürlich haftet man als assi auch für die sachen die man macht, aber man wird "gedeckelt" von oa/ca, die sich - formal - zumindest davon überzeugen müssen, dass tätigkeiten, die man dem assi überlässt entsprechend ausgeführt werden, bzw. im zweifelsfall dafür sorgen, dass sie entsprechend ausgeführt werden. ;-)