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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtliche Grundlage für "Freiheitsberaubung" bei fehlender Geschäftsfähigkeit



GOMER
14.11.2011, 11:00
Kann mir jemand eine gestzliche Grundlage nennen, aufgrund derer man Patienten gegen ihren Willen "behandeln" kann.

Folgendes, nahezu jedem hier bekanntes, Szenario: Eine alkoholisierte Person liegt irgendwo im Strassengraben: Ist erweckbar, aber zu Ort und Zeit nicht orientiert, schafft es auf eigenen Beinen wohl nicht mehr nach Hause. Bekanntermaßen bestehen die üblichen Gefahren: Vor ein Auto laufen, erbrechen und aspirieren, Sturz in ein Gewässer etc.. Aso schlage ich dem Pat. vor ihn ins KH befördern zu lassen, was er energisch ablehnt. Was nun? Klar nimmt man ihn mit und er schreit die Notaufnahme zusammen um dann irgendwann einzupennen und 6h später mit üblen Kopfschmerzen aufzuwachen und nach Hause zu gehen. Aber wo ist die Rechtfertigung, außer "das machen wir immer so"?

Und natürlich würde der Pat. selbst die Frage nach Eigen- oder Fremdgefährdung glaubhaft verneinen, also in Richtung Unterbringung kann es ja nicht gehen.
Der Pat. ist offenbar nicht geschäftsfähig, aber verschafft das mir das recht ihn gegen seinen Willen im KH zu behalten, bzw. ihn dorthin bringen zu lassen.?

emergency doc
14.11.2011, 11:53
AFAIK kommen neben dem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) noch § 677 BGB und § 680 BGB in Frage. Bei letzteren geht es um die sogenannte "Geschäftsführung ohne Auftrag". Sinngemäß nimmst Du an, daß der Patient - so er nicht akut alkoholintoxikiert wäre - wollen würde, daß man ihn an einen warmen Ort bringt, wo er medizinisch untersucht und vor dem Erfrieren geschützt wird.
Über der §34 StGB argumentiert übst Du sozusagen die Stradftatbestände der Freiheitsberaubung und Nötigung aus um Leib und Leben des Betroffenen zu schützen.