GOMER
14.11.2011, 10:00
Kann mir jemand eine gestzliche Grundlage nennen, aufgrund derer man Patienten gegen ihren Willen "behandeln" kann.
Folgendes, nahezu jedem hier bekanntes, Szenario: Eine alkoholisierte Person liegt irgendwo im Strassengraben: Ist erweckbar, aber zu Ort und Zeit nicht orientiert, schafft es auf eigenen Beinen wohl nicht mehr nach Hause. Bekanntermaßen bestehen die üblichen Gefahren: Vor ein Auto laufen, erbrechen und aspirieren, Sturz in ein Gewässer etc.. Aso schlage ich dem Pat. vor ihn ins KH befördern zu lassen, was er energisch ablehnt. Was nun? Klar nimmt man ihn mit und er schreit die Notaufnahme zusammen um dann irgendwann einzupennen und 6h später mit üblen Kopfschmerzen aufzuwachen und nach Hause zu gehen. Aber wo ist die Rechtfertigung, außer "das machen wir immer so"?
Und natürlich würde der Pat. selbst die Frage nach Eigen- oder Fremdgefährdung glaubhaft verneinen, also in Richtung Unterbringung kann es ja nicht gehen.
Der Pat. ist offenbar nicht geschäftsfähig, aber verschafft das mir das recht ihn gegen seinen Willen im KH zu behalten, bzw. ihn dorthin bringen zu lassen.?
Folgendes, nahezu jedem hier bekanntes, Szenario: Eine alkoholisierte Person liegt irgendwo im Strassengraben: Ist erweckbar, aber zu Ort und Zeit nicht orientiert, schafft es auf eigenen Beinen wohl nicht mehr nach Hause. Bekanntermaßen bestehen die üblichen Gefahren: Vor ein Auto laufen, erbrechen und aspirieren, Sturz in ein Gewässer etc.. Aso schlage ich dem Pat. vor ihn ins KH befördern zu lassen, was er energisch ablehnt. Was nun? Klar nimmt man ihn mit und er schreit die Notaufnahme zusammen um dann irgendwann einzupennen und 6h später mit üblen Kopfschmerzen aufzuwachen und nach Hause zu gehen. Aber wo ist die Rechtfertigung, außer "das machen wir immer so"?
Und natürlich würde der Pat. selbst die Frage nach Eigen- oder Fremdgefährdung glaubhaft verneinen, also in Richtung Unterbringung kann es ja nicht gehen.
Der Pat. ist offenbar nicht geschäftsfähig, aber verschafft das mir das recht ihn gegen seinen Willen im KH zu behalten, bzw. ihn dorthin bringen zu lassen.?