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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharzt MKG Chirurg (Bayern)



ehem-user-19-08-2021-1408
19.11.2011, 21:08
Hi,

eines vorneweg. Die Suchfunktion hier funktioniert nicht (bei mir jedenfalls), deshalb steinigt mich nicht, falls es das Thema zu oft gab.

1) Ich überlege mir, nach einem Praktikum, das ich gerade hatte, nach dem Studium noch die Zahnmedizin dranzuhängen und einen Facharzt für MKG Chirurgie anzustreben. Nur habe ich eine Quelle aus 2006, die sagt, man bräuchte die Doppelapprobation in Bayern, um überhaupt die Weiterbildung zum MKG anfangen zu dürfen. In allen anderen Bundesländern würde vorerst die HM Approbation reichen.
Stimmt das? Hat sich was geändert? Die bay. Ärztekammer mit der Bitte, mir die MKG WBO zuzuschicken, habe ich vor einiger Zeit angeschrieben und warte noch auf Antwort.

2) Wie ist es vom Aufwand eigentlich, die Zahnikurse und das Zahniexamen während der FA Weiterbildung zu machen? Hat jemand Erfahrungen damit? Zeitlich würde es sich lohnen.
Hintereinander: Zahnmedizin 3 Jahre + FA 5 Jahre = 8 Jahre
Parallell: Zahnmedizin/FA (50% Stelle) 3 Jahre + FA 3,5 Jahre = 6,5 Jahre

3) Wie ist die Jobsituation im MKG Bereich? Gibt es für Humanmediziner genug dieser 50% Stellen in den Kliniken zB in Baden-Württemberg? (s. Frage 1, falls Bayern doch nicht in Frage käme) Oder sehen das die Chefs nicht gerne und verlangen Vollzeitarbeit?

4) Gibt es genug Stellen für die Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen", die 2 Jahre dauert?

5) Wird der deutsche FA für MKG auch in Österreich oder der Schweiz anerkannt? Bzw. kann man mit deutscher HM und ZM Approbation eine FA Ausbildung in diesen beiden Ländern anfangen?

Danke und Gruß

SuperSonic
20.11.2011, 08:27
1) Ich überlege mir, nach einem Praktikum, das ich gerade hatte, nach dem Studium noch die Zahnmedizin dranzuhängen und einen Facharzt für MKG Chirurgie anzustreben. Nur habe ich eine Quelle aus 2006, die sagt, man bräuchte die Doppelapprobation in Bayern, um überhaupt die Weiterbildung zum MKG anfangen zu dürfen. In allen anderen Bundesländern würde vorerst die HM Approbation reichen.
Stimmt das? Hat sich was geändert? Die bay. Ärztekammer mit der Bitte, mir die MKG WBO zuzuschicken, habe ich vor einiger Zeit angeschrieben und warte noch auf Antwort.
Die WBO ist doch online veröffentlicht... ebenso ein Merkblatt, aus dem hervorgeht, dass der Beginn der WB in der MKG-Chirurgie auch die Berechtigung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes voraussetzt.
http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo_2010/B/Seiten/f_MundKG.htm

ehem-user-19-08-2021-1408
20.11.2011, 12:19
Die WBO ist doch online veröffentlicht... ebenso ein Merkblatt, aus dem hervorgeht, dass der Beginn der WB in der MKG-Chirurgie auch die Berechtigung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes voraussetzt.
http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo_2010/B/Seiten/f_MundKG.htm

Ach, danke, den Link kannte ich noch nicht.
Dann hat sich Punkt 1 schon mal geklärt
Wenn jemand Infos zu den anderen Fragen von mir hat, würde ich mich freuen.

Dormicum
23.11.2011, 21:45
Also ich kenne jemanden, der das (in BW) parallel macht. Muss also doch ohne Doppelapprobation gehen.

Herzkasperl
23.11.2011, 22:56
Jop, so ist das: In BW erlaubt, in Bayern nicht. Keine Ahnung, warum die in Bayern so ... sind. Witzig ist auch: Du kannst in Bayern schon mal anfangen ohne Doppel und dann später nach BW ziehen, um dort fertig zu werden. Dann wird Dir die Zeit in Bayern anerkannt. Umgekehrt nicht!!! Ist zumindest meine Rechtsauffassung und wird wohl auch so gehandhabt.

Es lohnt sich, die WBOs genau zu studieren und mal rumzutelefonieren...

Asnaebiss
24.11.2011, 21:18
Auch wenn es noch etliche Zeit dauert, bis sich mir diese Frage stellt, aber wie wäre es denn andersherum. Könnte ich auch mit Zahnarztapprobation schon die Weiterbildung beginnen und meine Humanappro in der Zeit nachmachen?

ehem-user-19-08-2021-1408
26.11.2011, 01:01
Witzig ist auch: Du kannst in Bayern schon mal anfangen ohne Doppel

Wie soll das bitte gehen?
Die bay WBO sagt doch genau, dass man die doppelte braucht, um überhaupt anzufangen

SuperSonic
26.11.2011, 11:57
Auch wenn es noch etliche Zeit dauert, bis sich mir diese Frage stellt, aber wie wäre es denn andersherum. Könnte ich auch mit Zahnarztapprobation schon die Weiterbildung beginnen und meine Humanappro in der Zeit nachmachen?
Voraussetzung für jegliche Facharztweiterbildung ist die Approbation als Arzt oder Berufserlaubnis nach § 10 BÄO. Zumindest Bayern macht bei MKG-Chirurgie da keine Ausnahme.