ehem-user-19-08-2021-1408
19.11.2011, 21:08
Hi,
eines vorneweg. Die Suchfunktion hier funktioniert nicht (bei mir jedenfalls), deshalb steinigt mich nicht, falls es das Thema zu oft gab.
1) Ich überlege mir, nach einem Praktikum, das ich gerade hatte, nach dem Studium noch die Zahnmedizin dranzuhängen und einen Facharzt für MKG Chirurgie anzustreben. Nur habe ich eine Quelle aus 2006, die sagt, man bräuchte die Doppelapprobation in Bayern, um überhaupt die Weiterbildung zum MKG anfangen zu dürfen. In allen anderen Bundesländern würde vorerst die HM Approbation reichen.
Stimmt das? Hat sich was geändert? Die bay. Ärztekammer mit der Bitte, mir die MKG WBO zuzuschicken, habe ich vor einiger Zeit angeschrieben und warte noch auf Antwort.
2) Wie ist es vom Aufwand eigentlich, die Zahnikurse und das Zahniexamen während der FA Weiterbildung zu machen? Hat jemand Erfahrungen damit? Zeitlich würde es sich lohnen.
Hintereinander: Zahnmedizin 3 Jahre + FA 5 Jahre = 8 Jahre
Parallell: Zahnmedizin/FA (50% Stelle) 3 Jahre + FA 3,5 Jahre = 6,5 Jahre
3) Wie ist die Jobsituation im MKG Bereich? Gibt es für Humanmediziner genug dieser 50% Stellen in den Kliniken zB in Baden-Württemberg? (s. Frage 1, falls Bayern doch nicht in Frage käme) Oder sehen das die Chefs nicht gerne und verlangen Vollzeitarbeit?
4) Gibt es genug Stellen für die Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen", die 2 Jahre dauert?
5) Wird der deutsche FA für MKG auch in Österreich oder der Schweiz anerkannt? Bzw. kann man mit deutscher HM und ZM Approbation eine FA Ausbildung in diesen beiden Ländern anfangen?
Danke und Gruß
eines vorneweg. Die Suchfunktion hier funktioniert nicht (bei mir jedenfalls), deshalb steinigt mich nicht, falls es das Thema zu oft gab.
1) Ich überlege mir, nach einem Praktikum, das ich gerade hatte, nach dem Studium noch die Zahnmedizin dranzuhängen und einen Facharzt für MKG Chirurgie anzustreben. Nur habe ich eine Quelle aus 2006, die sagt, man bräuchte die Doppelapprobation in Bayern, um überhaupt die Weiterbildung zum MKG anfangen zu dürfen. In allen anderen Bundesländern würde vorerst die HM Approbation reichen.
Stimmt das? Hat sich was geändert? Die bay. Ärztekammer mit der Bitte, mir die MKG WBO zuzuschicken, habe ich vor einiger Zeit angeschrieben und warte noch auf Antwort.
2) Wie ist es vom Aufwand eigentlich, die Zahnikurse und das Zahniexamen während der FA Weiterbildung zu machen? Hat jemand Erfahrungen damit? Zeitlich würde es sich lohnen.
Hintereinander: Zahnmedizin 3 Jahre + FA 5 Jahre = 8 Jahre
Parallell: Zahnmedizin/FA (50% Stelle) 3 Jahre + FA 3,5 Jahre = 6,5 Jahre
3) Wie ist die Jobsituation im MKG Bereich? Gibt es für Humanmediziner genug dieser 50% Stellen in den Kliniken zB in Baden-Württemberg? (s. Frage 1, falls Bayern doch nicht in Frage käme) Oder sehen das die Chefs nicht gerne und verlangen Vollzeitarbeit?
4) Gibt es genug Stellen für die Zusatzbezeichnung "Plastische Operationen", die 2 Jahre dauert?
5) Wird der deutsche FA für MKG auch in Österreich oder der Schweiz anerkannt? Bzw. kann man mit deutscher HM und ZM Approbation eine FA Ausbildung in diesen beiden Ländern anfangen?
Danke und Gruß