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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anästhesie auf Innere anrechnen lassen + Diverses



Sushiman
30.11.2011, 08:55
Hi Leute,

ich hab ne Frage, warum auch würde ich sonst hier ein neues Thema eröffnen:

Ich plane damit, meine erste Stelle Anästhesie zu machen, hab im PJ Anästhesie gemacht, mag den Notarzt und die Intensiv, finde OP ein bißchen... "nicht so mein Fall"... aber mag, dass man schnell selbstständig arbeitet und auch ne Menge ärztlichen Handwerks lernt. Ausserdem arbeite ich noch an einem wissenschaftlichen Projekt, was sich mit der Anästhesie beschäftigt, weshalb ich die Erfahrung dabei sicher gut nutzen kann.

Allerdings ist Anästhesie nicht das Fach, das ich für immer machen will, eigentlich will ich in die Innere, das Fach bietet mir fachlich meiner Meinung nach mehr, Intensiv, Notarzt, mehr Kontakt mit Angehörigen und eben nicht nur "Alleine" im OP....
Deshalb plane ich, mittelfristig (nach ca. einem Jahr etwa - je nach Arbeitsklima vielleicht früher ;) ) in die Innere zu wechseln. Ich weiss, es ist mehr Arbeit und man ist tendenziell länger da, aber in dem Haus, in dem ich in die Innere wechseln möchte, ist irgendwie eine total nette Atmosphäre unter den Kollegen und ich kenne Leute, die kommen zwar fertig, aber immer mit einem lächeln und strahlend von der Arbeit... :-D

Allerdings: In der Weiterbildungsordnung ist das irgendwie komisch formuliert, kann ich mir die Anästhesie auf die WB Innere anrechnen lassen? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Was meint ihr zu der Gesamtsituation?

Theoretisch könnte ich schon sofort in der Innere anfangen, aber noch schrecken mich Arbeitszeiten und "Erste Stelle - Phänomen" ab. Ausserdem hab ich dreist verhandelt in der Anästhesie und auf meine Forderungen wurde vollständig eingegangen....

Würde ich über Antworten freuen!

VG
SushiMan

LasseReinböng
30.11.2011, 15:53
Hi,

das würde mich auch mal interessieren...

In der WBO für den alten "Internisten" war Anästhesie noch erwähnt - ein halbes jahr gabs in Schleswig-Holstein dafür maximal.

In den neuen WBOs steht dazu nix mehr...

dreamchaser
30.11.2011, 16:21
Um 100% Sicherheit zu bekommen fragt doch bei der zuständigen Ärztekammer nach, dann bekommt ihr (bei schriftlicher Anfrage) eine schriftliche Antwort, welche ihr im Zweifelsfalle auch in ein paar Jahren noch vorlegen könnt.