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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Silvester-Dienst trotz Kündigung zum 31.12. ?!



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lullaby
05.12.2011, 08:36
Hey, ich brauche mal dringend Rat.

Ein Bekannter von mir hat seine Stelle im Krankenhaus zum 31.12. gekündigt und hat ab dem 1.1. eine andere Stelle angenommen.
Jetzt hatte das alte Krankenhaus aber, bevor das bekannt war mit der Kündigung, ihm einen Nachtdienst für Silvester gegeben.
Ich bin der Meinung das ist rechtlich gar nicht erlaubt. Denn nach 24:00 ist er in der Klinik ja gar nicht mehr angestellt. Und wie wäre das, wenn er sich rein hypothetisch um 00:30 an einer Nadel sticht und sich ne Hepatitis C einfängt ?!
Ok, eigentlich geht es ja vor allem darum, dass wir lieber Silvester feiern wollen. Aber können die ihn dazu zwingen den Dienst zu machen? Es meinten nämlich alle im Krankenhaus, das ginge schon ok.
Hat hier schon mal jemand so ein Problem gehabt? Oder kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
Grüße,
Lullaby

Brutus
05.12.2011, 09:44
Hey, ich brauche mal dringend Rat.

Ein Bekannter von mir hat seine Stelle im Krankenhaus zum 31.12. gekündigt und hat ab dem 1.1. eine andere Stelle angenommen.
Jetzt hatte das alte Krankenhaus aber, bevor das bekannt war mit der Kündigung, ihm einen Nachtdienst für Silvester gegeben.
Ich bin der Meinung das ist rechtlich gar nicht erlaubt. Denn nach 24:00 ist er in der Klinik ja gar nicht mehr angestellt. Und wie wäre das, wenn er sich rein hypothetisch um 00:30 an einer Nadel sticht und sich ne Hepatitis C einfängt ?!
Ok, eigentlich geht es ja vor allem darum, dass wir lieber Silvester feiern wollen. Aber können die ihn dazu zwingen den Dienst zu machen? Es meinten nämlich alle im Krankenhaus, das ginge schon ok.
Hat hier schon mal jemand so ein Problem gehabt? Oder kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
Grüße,
Lullaby

Nur weil alle sagen, dass das OK ist, heißt das ja nicht, dass dem wirklich so ist. Er hat zum 31.12. gekündigt. Im Prinzip müsste er am 31.12. arbeiten kommen, allerdings nur bis 24:00 Uhr. Gut, wenn das Krankenhaus ihm eine Ablösung zukommen läßt, die ihn um 24 Uhr auslöst, wäre das rein theoretisch in Ordnung. Allerdings ist das praktisch wohl nicht durchzuführen. Wenn er sich nach 24 Uhr verletzt, würde die BG wohl sehr genau nachfragen, was denn da wohl schiefgelaufen ist. Aber viel wichtiger, und so würde ICH argumentieren: Was passiert, wenn er nach 24 Uhr einem Patienten schadet? Da er laut Kündigung nicht mehr im Haus arbeitet, wird sich die Versicherung unter Umständen mit Regreßforderungen direkt an ihn wenden...
Dass die Kollegen natürlich sagen, es wäre in Ordnung ist doch klar. Die wollen auch Silvester nicht einspringen.
Aber wenn gar nichts hilft: Wie heißt es so schön? Wer nicht kommt, hat frei!!!
Also wird er wohl, wenn man ihn wirklich "zwingen" will, mit akuter Rhinosinusitis und Fieber im Bett liegen und Silvester mit Dir zu Hause verbringen müssen...

Ach so, Tante Edit meint: Einfach mal formlos eine Mail an den Marburger Bund schreiben, die können einem auch weiterhelfen...

haemo
05.12.2011, 09:58
Notfalls zumindest vorher schriftlich von der Verwaltung bestätigen lassen, dass die Haftpflicht des Krankenhauses noch für evtl. Regressansprüche seitens Patiente aufkommt und ebenso für BG-Fälle.

teletubs
05.12.2011, 11:00
Ein Bekannter von mir hat seine Stelle im Krankenhaus zum 31.12. gekündigt und hat ab dem 1.1. eine andere Stelle angenommen.
Jetzt hatte das alte Krankenhaus aber, bevor das bekannt war mit der Kündigung, ihm einen Nachtdienst für Silvester gegeben.


Wie wäre es mal mit nachfragen beim Dienstplaner? Also die müssen das ja auch wissen und müssen dementsprechend umplanen... :-meinung

lullaby
05.12.2011, 11:38
Mit dem Dienstplaner wurde schon gesprochen. Aber der meint, dass wär alles schon ok so. Und einfach mal jemand anderen für den Silvester-Dienst einsetzen ist ja auch so eine Sache.
Wenn man einfach mal krank wird und ein anderer Kollege zwangseingesetzt wird macht man sich ja auch immer viele Freunde. Ok, es ist sein letzter Arbeitstag. Aber so groß ist die Stadt nicht, dass man alle nie wieder sehen würde.
Aber wenn es rein rechtlich schon nicht geht, käme man wenigstens ohne schlechte Stimmung aus der Sache raus...

teletubs
05.12.2011, 11:57
Aber dann dem Dienstplaner sagen, dass man um 24Uhr die Segel streicht! Was würde er machen, wenn er am 1.1. auch Dienst schieben müsste? Ab 1.1. Punkt null Uhr arbeitet er halt bei der anderen Klinik...keine Diskussion...

Espressa
05.12.2011, 16:06
Sicherlich komplex genug, um einen Fachmann zu fragen (Rechtsanwalt, Marburger Bund...).

Wenn der Dienstplan so steht, müsste man ihm jedenfalls ein Ersatzfrei geben für die Zeit, bzw. extra Vergütung und schriftliche Zusage des Krankenhausträgers für sämtliche Versicherungsangelegenheiten, ein Zusatzvertrag für die Stunden nach Mitternacht sozusagen.
Das anzufragen könnte ja schon dazu führen dass der Dienstplan "der Einfachheit halber" umgeschrieben wird.
Ansonsten haben ja meist mehrere Leute Dienst - zur Not muss dann eben der Hintergrund ab 24:00 Uhr antreten, oder der gesamten Dienst übernehmen.

:-meinung

Shizr
05.12.2011, 17:26
Ich halte es bestenfalls für sehr abenteuerlich (und geeignet, die Verwaltung mal ein wenig ins Schwitzen zu bringen), viel eher aber schlicht für unzulässig.
Er ist nun mal ab 01.01.2012, 00:00:00 nicht mehr beim besagten Krankenhaus beschäftigt. Das bringt massenhaft Probleme (wohl vorwiegend versicherungsrechtlicher Natur) mit sich, die hier ja schon angesprochen wurden.

Aber eigentlich ist es nach meinem Dafürhalten sehr trivial. Dein Bekannter ist im neuen Jahr nun mal kein Beschäftigter des Krankenhauses mehr. Kann der Dienstplan eines Krankenhauses, für das er nicht tätig ist, wirklich in irgendeiner Form für ihn verbindlich sein?
Wohl kaum.


Aber die Frage, ob erlaubt oder nicht, können die Arbeitsrechtler vom MB sicher besser und fundierter beantworten. In dem Zusammenhang: Bitte halte uns auf dem Laufenden, was die so dazu sagen. Würde mich sehr interessieren.

Brutus
05.12.2011, 18:34
Wenn der Dienstplan so steht, müsste man ihm jedenfalls ein Ersatzfrei geben für die Zeit, bzw. extra Vergütung und schriftliche Zusage des Krankenhausträgers für sämtliche Versicherungsangelegenheiten, ein Zusatzvertrag für die Stunden nach Mitternacht sozusagen.


:-wand Warum ist mir als alter Honorarhure das nicht eingefallen! Also, da er ja am 1.1. nicht in dem neuen Haus arbeiten wird, weil 1. Sonntag, und 2. Feiertag, würde ICH an seiner Stelle dem Haus anbieten für ca. 200€/h den Dienst zu Ende zu bringen. Vorausgesetzt, dass die sich um die versicherungstechnischen Probleme kümmern würden. :-)) :-))
Ich denke, dass bei 200€/h die Schmerzgrenze der Verwaltung deutlich erreicht werden dürfte, und sich das Dienstplanproblem sehr schnell in Luft auflösen wird.
Wenn nicht, auch egal. Für 200€/h würde ich Silvester sogar in der Klinik feiern. :-))

stennadolny
05.12.2011, 19:21
Und schriftlich deponieren, daß man den Dienst nicht macht ? Abgesehen davon: Meist hat man noch Resturlaub oder Überstunden abzufeiern, sodaß man darauf einfach schriftlich besteht (dagegen kann der AG überhaupt nichts machen !).

Falls man dann immer noch drinne steht: Einfach nicht kommen. Was wollen die denn machen ?

Eben !

Schimmelschaf
05.12.2011, 19:41
Ich weiss ja nicht, wie es in D aussieht.. Bezieht sich mehr auf einen befristeten Vertrag, der ausläuft und der Arbeitnehmer dennoch weiter zur Arbeit geht. Wenn das stillschweigend hingenommen wird, gilt der Vertrag dann nämlich als unbefristet (so zumindest in der Schweiz). Bei einer Kündigung sollte das jedoch nicht so enden können oder?

psycho1899
05.12.2011, 20:15
:-wand Warum ist mir als alter Honorarhure das nicht eingefallen! Also, da er ja am 1.1. nicht in dem neuen Haus arbeiten wird, weil 1. Sonntag, und 2. Feiertag, würde ICH an seiner Stelle dem Haus anbieten für ca. 200€/h den Dienst zu Ende zu bringen. Vorausgesetzt, dass die sich um die versicherungstechnischen Probleme kümmern würden. :-)) :-))
Ich denke, dass bei 200€/h die Schmerzgrenze der Verwaltung deutlich erreicht werden dürfte, und sich das Dienstplanproblem sehr schnell in Luft auflösen wird.
Wenn nicht, auch egal. Für 200€/h würde ich Silvester sogar in der Klinik feiern. :-))

Ähnliches habe ich spasseshalber unseren OAs auch angeboten, falls ich zum Silvesterdienst eingeteilt werde ;-) wobei ich mich mit 100 €/h begnügt hätte... offenbar muss ich lernen, mich nicht unter Wert zu verkaufen :-oopss

Trojan
05.12.2011, 20:26
Hmm, so nen Fall hat es vor ca. 10 Jahren in meinem alten Krankenhaus wirklich gegeben. Das Problem wurde mit einem "Werksvertrag" gelöst- der Kollege hatte dort Jahre gearbeitet, zum 31. 12 gekündigt und war zu Silvester zum Dienst eingeteilt. Er war dann vom 1.1., 0:00 Uhr bis um 8:00 Uhr mit einem nur für diese Stunden gültigen Vertrag eingestellt. Nach der Übergabe am Neujahrsmorgen war dann Schluss...

lullaby
05.12.2011, 20:34
Hui! Danke für die vielen Antworten!

Also, ich habe zuerst den Marburger Bund angerufen. Aber die durften mir nichts sagen, weil weder ich noch er Mitglied sind... (ups).
Dann hab ich bei der zuständigen Landesärztekammer angerufen und die waren sich auch nicht ganz sicher. Die meinten es sei ja eigentlich eindeutig, dass der Vertrag um 24:00 zu Ende geht und man evtl. den Arbeitsvertrag bis zum 1.1. weiterlaufen lassen könnte. Dann würde die neue Stelle am 2.1. beginnen.
Aber ganz genau wussten sie es auch nicht. Die nette Dame wollte sich noch mit einem anderen Kollegen besprechen und ruft mich morgen früh zurück.
Die Variante "einfach krank" werden oder "nicht hingehen" finde ich etwas unglücklich. Da macht man sich doch auf ewig Feinde im Krankenhaus und das ist echt nicht die feine Art. Auch wenn man geht sollte das ja nicht ein Freischein sein unkollegial zu werden.
Na, ja. Mal schauen, was passiert. Aber die bisherige mündliche Zusage, da "würde schon alles ok gehen mit dem Dienst" ist wohl definitiv nicht ausreichend zur Absicherung!!!

Schlafmützchen
05.12.2011, 23:55
Wie wäre es denn, wenn er einfach mal die Personalabteilung in seinem Haus fragt, was die dazu sagen? Wenn die Verwaltung sagt, dass das nicht geht (und das würde ich vermuten), dann ist er schon raus aus der Nummer, egal was der Dienstplanschreiber sagt.

Muriel
06.12.2011, 06:34
Auf gar keinen Fall sollte er sich darauf einlassen, bis zum 1.1. im alten Haus angestellt zu sein und am 2.1. erst im neuen anzufangen. Urlaubsanspruch gilt nämlich immer nur für voll gearbeitete Monate, so dass ihm also 2,5 Urlaubstage mal eben flöten gingen.

Hellequin
06.12.2011, 07:56
Das Problem ist ja auch das er ab dem 1ten Januar bereits einen neuen Arbeitgeber hat, das es geht ja nicht nur um versicherungsrechtliche Belange, sondern auch um steuerliche etc. Da er ja dann bereits einen Arbeitsvertrag hat, müsste er eigentlich bei seinem neuen Arbeitgeber anfragen ob dieser das überhaupt erlaubt. Und vmtl. muss er eine zweite Lohnsteuerkarte mit entsprechenden Abschlägen beantragen.
Ich finde die Idee von Schlafmützchen eigentlich ganz gut, einfach mal die Personalabteilung belästigen, ich glaube kaum das die mit dieser Lösung glücklich sind.

Muriel
06.12.2011, 08:13
Ich bezog mich darauf, dass irgendwer meinte, man könne ja den neuen Vertrag erst ab dem 2.Januar laufen lassen und den alten um einen Tag verlängern. Dann hätte man zwar das Problem eines Nebenjobs, also zweier paralleler Arbeitsverträge, nicht, aber alleine in Hinsicht auf den Urlaub wäre das bescheuert (ganz davon abgesehen, dass die ganze Idee an sich bekloppt ist).

Brutus
06.12.2011, 08:17
Auf gar keinen Fall sollte er sich darauf einlassen, bis zum 1.1. im alten Haus angestellt zu sein und am 2.1. erst im neuen anzufangen. Urlaubsanspruch gilt nämlich immer nur für voll gearbeitete Monate, so dass ihm also 2,5 Urlaubstage mal eben flöten gingen.

Naja, das Problem sehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich. Er soll ja keinen Arbeitsvertrag mit Lohnsteuerkarte unterschreiben. Zumal der Dienst wohl am 31.12. gerechnet würde, und der 1.1. gar nicht auftauchen täte. Aber wie ja schon fast alle mit unterschiedlichen Argumenten dargelegt haben, es ist ein Unding, dass man ihn zu dem Dienst nötigen will. Insofern vernünftig mit dem Dienstplaner / Chef / Verwaltung reden, die arbeitsrechtlichen Probleme darlegen und den Dienst NICHT machen!
Wenn man ihn dienstverpflichten will (ja, ich weiß, dieses Wort gibt es nicht, wir sind ja keine Leibeigenen), dann würde ich mit dem Betriebsrat / MAV / Gewerkschaft reden und das von denen klären lassen.

Mein Vorschlag mit den 200€/h würde sich auf FREIE Mitarbeit OHNE Vertrag auf honorarärztlicher Basis beziehen. Damit dürfte es auch keine Probleme mit dem neuen AG geben, da der TE wohl kaum am 1.1. dort zum Arbeitsantritt erscheinen muss, und die Ruhezeiten zum ersten Arbeitstag auch deutlich erfüllt sein dürften... Und ich glaube kaum, dass die Verwaltung oder die Abteilung auf dieses "Angebot" eingehen wird...

Muriel
06.12.2011, 08:32
Himmel, da ja keiner zu verstehen scheint, was ich meinte: Ich bezog mich auf dieses Zitat hier:

Die meinten es sei ja eigentlich eindeutig, dass der Vertrag um 24:00 zu Ende geht und man evtl. den Arbeitsvertrag bis zum 1.1. weiterlaufen lassen könnte. Dann würde die neue Stelle am 2.1. beginnen.