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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialabgaben bei Studentenjobs



GOMER
06.12.2011, 11:12
Viele Studenten haben ja einen Nebenjob, bei dem sie über 400€ pro Monat verdienen. An und für sich sind Studenten von Sozialabgaben befreit. Wie ist das nun, wenn man als Student über 400€ verdient. Es gibt ja diese "Werkstudentenregelung", die besagt, daß man weiterhin haupsächlich Student ist, wenn man nicht mehr als 20h pro Woche arbeitet. Aber wie wirkt sich das auf die Sozialabgabenpflicht aus?

Kann mir jemand eine "gute" Quelle (mit Verweisen auf gültige Gestzestexte) geben, die ganz klar erklärt, ab wann der Student rentenversicherungspflichtig wird? Die Verweise im Wikipediaeintrag sind wertlos und bei allen andern Websites zum Thema waren keine Quellen genannt.

SuperSonic
06.12.2011, 21:07
Wenn du keine "guten" Quellen findest, kannst du natürlich direkt die Gesetzestexte heranziehen... sprich: die Sozialgesetzbücher.

Arbeitende Studenten unterliegen wie alle anderen Arbeitnehmer grundsätzlich der RV-Pflicht. Die Ausnahmen hiervon sind in § 5 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html) aufgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt bei der Frage nach der RV-Pflicht keine Rolle. Auch ein Student, der nur 10 h/Woche arbeitet, ist RV-pflichtig, wenn sein Einkommen regelmäßig 400 € im Monat übersteigt.

GOMER
07.12.2011, 12:56
Vielen Dank für diesen Hinweis.
Wie steht es mit den "Midi-Jobs" (Einkommen 400 bis 800€). Angeblich ist dort die Rentenversicherung zwischen 0 und 9,95% gestaffelt. Gibt's dafür eine Quelle?

SuperSonic
09.12.2011, 08:25
Das wäre mir neu. Wo hast du das gelesen? Ich war dieses Jahr einige Male nur im "Midi"-Bereich, mir werden aber immer 9,95 % RV-Beitrag abgezogen.

Absolute Arrhythmie
16.06.2013, 08:03
Kann mir jemand sagen ob das "automatisch" von statten geht? Oder muss ich selber irgendwas beantragen, ändern, o.ä.?

][truba][
16.06.2013, 09:04
Bei mir geht der RV Anteil von selbst ab.
Ich musste da nichts beantragen oder ähnliches.

Absolute Arrhythmie
16.06.2013, 10:11
[truba][;1634836']Bei mir geht der RV Anteil von selbst ab.
Ich musste da nichts beantragen oder ähnliches.

Dieses Thema macht mich ganz kirre :D
Um "Werkstudent" zu sein muss ich doch nur dem Arbeitgeber meine Imma-Bescheinigung vorlegen und der muss das dann weiter melden, oder?

Oh man, sorry dass ich so nerve...

Autolyse
16.06.2013, 11:03
So ist es. Was dein Arbeitgeber von dir braucht ist Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnummer, Nachweis der Krankenversicherung und die jeweils aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Die Immatrikulationsbescheinigung ist der Nachweis, dass du das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen kannst und damit von Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer(du hast ja eine studentische oder private Krankenversicherung) sowie von Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht befreit wirst.

Weiterhin gelten die 20 Stunden pro Woche nur für den Zeitraum in dem regelmäßig Universitätsbetrieb stattfindet. Ich überschreite diese Grenze regelhaft und ohne Probleme, da vornehmlich nachts. Von Kollegen weiß ich, dass die studentische Krankenversicherung, als wir noch 24h-Dienste gemacht haben, regelmäßig versucht hat den Studentenstatus anzuzweifeln, da die 20h Woche insgesamt überschritten war, aber weniger als 20h zu den "Öffnungszeiten" der Uni stattgefunden haben. Ansonsten ist aber auch Arbeiten über diese Grenze hinaus unproblematisch.

SuperSonic
16.06.2013, 12:47
Die Immatrikulationsbescheinigung ist der Nachweis, dass du das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen kannst
Wie mich mal AG+GKV unabhängig voneinander belehrt haben, ist die Immatrikulationsbescheinigung alleine kein Nachweis, dass man das "Werkstudentenprivileg" in Anspruch nehmen kann. Neben dem "ordentlichen Studentenstatus" (nicht gegeben für die Zeit eines Urlaubssemesters) darf man, wie schon angedeutet, 20 h/Woche nicht öfter als 26x pro Jahr überschreiten, sonst ist man dem "äußeren Erscheinungsbild" nach Arbeitnehmer und wird voll sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen sind möglich bei überwiegender Nacht- oder Wochenendarbeit.

BTW: Wer keine Lohnsteuerkarte aus 2010 hat, bekommt auch keine mehr ausgestellt. Wenn der neue Arbeitgeber ELStAM noch nicht nutzt, muss man beim Finanzamt eine Lohnsteuerersatzbescheinigung beantragen.

Absolute Arrhythmie
16.06.2013, 14:52
Lohnsteuerkarte ist kein Thema, ich bin seit 2009 bei dem AG beschäftigt, bei dem ich auch bleiben möchte. Mehr als 20h kommt auch nicht in Frage, allein wegen Bafög geht das gar nicht. Ich habe eher vor auf 15% zu reduzieren, das wären 5 Stunden/Woche (25Stunden/Monat). Werde dann aber auch eh überwiegend im Nachtdienst arbeiten.


Danke für eure Hilfe, damit wird mir so langsam das Prozedere klar:

-Stelle reduzieren ab Oktober (15%)
-studentische KV
-Dank Imma-Bescheinigung an AG nur RV, keine extra KV, etc
-wenn ich in den Semesterferien mehr arbeite: dank Werkstudentenstatus kein Problem.
-wenn ich dieses Jahr ne große Jahressonderzahlung bekomme: kein Problem, dank Werkstudentenstatus, jippieh!

Merci!

Autolyse
16.06.2013, 17:18
Die 20h-Grenze gilt nur innerhalb der Vorlesungszeiten. Außerhalb der Vorlesungszeiten kannst du auch 120% einer Vollzeitstelle arbeiten, was bei der BaföG-Hinzuverdienstgrenze eh sinnlos wäre...

-----Trennung----
Und wenn wir sowieso schon über Ausnahmetatbestände sprechen:
Promotionsstudenten können kein Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen; Zweitstudium ist, entgegen vielfacher Auffassung, kein Ausschlussgrund, so lange es nicht der beruflichen Spezialisierung dienst, insofern erhalten nicht nur konsekutive Studiengänge das Werkstudentenprivileg, sondern auch ein ernsthaft betriebenes Zweitstudium, dass erneut mit einem berufsqualifizierenden Abschluss endet.

SuperSonic
16.06.2013, 18:55
Die 20h-Grenze gilt nur innerhalb der Vorlesungszeiten. Außerhalb der Vorlesungszeiten kannst du auch 120% einer Vollzeitstelle arbeiten, was bei der BaföG-Hinzuverdienstgrenze eh sinnlos wäre...
Das ist so nicht richtig, auch während der Vorlesungszeiten darf man mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten - bei der Beurteilung des Studenten-/Arbeitnehmerstatus wird ein längerer Zeitraum, z. B. die letzten 12 Monate, betrachtet. Dann ist die Grenze wie gesagt 26 Wochen pro Jahr, in denen man mehr als 20 h/Woche hat arbeiten "dürfen".

Autolyse
16.06.2013, 19:20
Ja, das war mir klar...ich kann lesen, wobei man ergänzen müsste, dass Jahr nicht das Kalenderjahr bezeichnet, sondern vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung ein Jahr zurückgerechnet wird und der Status als Werkstudent nur für die Dauer verlustig geht bis zu der die Beschäftigung >20h andauert.

Lissminder
15.03.2014, 10:06
Kann mir jemand sagen ob das "automatisch" von statten geht? Oder muss ich selber irgendwas beantragen, ändern, o.ä.?

du kannst "beantragen" dass du nicht den vollen RV-Beitrag zahlen willst, sondern nur so ca 3%, was sich aber bei einem Studentenjob lohnt. Habe ich auch gemacht. Mir ist es jetzt schlielich wichtiger netto mehr rauszubekommen, als noch eine Pups mehr in für die Rente einzuzahlen.

Absolute Arrhythmie
15.03.2014, 10:18
du kannst "beantragen" dass du nicht den vollen RV-Beitrag zahlen willst, sondern nur so ca 3%, was sich aber bei einem Studentenjob lohnt. Habe ich auch gemacht. Mir ist es jetzt schlielich wichtiger netto mehr rauszubekommen, als noch eine Pups mehr in für die Rente einzuzahlen.
Meine Frage von vor fast einem Jahr hat sich mittlerweile erledigt.