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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen Rechtsmedizin



DocEmmetBrown
07.12.2011, 19:14
Bei folgenden Fragen (ja/nein) aus alten Klausuren bin ich mir ein wenig unsicher. Über einige Zweitmeinungen zu meiner Lösung in der Klammer wäre ich sehr dankbar.


Kann bei Schussverletzungen durch Vergleichsschüsse mit der gleichen Waffe die Schussentfernung in jedem Fall auf etwa +/- 1,5 m bestimmt werden? (n)

Kann die Todeszeit in der Regel nur mit einem Sicherheitskorridor von +/-2,8 Stunden geschätzt werden? (n)

Geschieht die Erteilung der ärtztlichen Approbation auf Lebenszeit? (j)

Kann extensive ärtzliche Aufklärung als sogenannte Überaufklärung dem Patienten schaden und als Körperverletzung gewertet werden? (n)

Kackbratze
07.12.2011, 22:31
Die Approbation kann wieder aberkannt werden, dementsprechend ist sie nicht auf Lebenszeit erteilt.

Brutus
08.12.2011, 08:38
Die Approbation kann wieder aberkannt werden, dementsprechend ist sie nicht auf Lebenszeit erteilt.
Das schon, aber ist das die Frage? Die Approbation wird schon auf Lebenszeit vergeben. Sonst hätte sie ein "Haltbarkeitsdatum" :-))
Genauso wie der PKW-Führerschein. Der ist auch unbefristet gültig, kann Dir aber entzogen werden. Der LKW-Schein wäre eben das Beispiel der nicht auf Lebenszeit erteilten Erlaubnis...

Kackbratze
08.12.2011, 08:59
Stimmt. Wieder was gelernt.

Stephan0815
08.12.2011, 12:17
Kann bei Schussverletzungen durch Vergleichsschüsse mit der gleichen Waffe die Schussentfernung in jedem Fall auf etwa +/- 1,5 m bestimmt werden? (n)
"In jedem Fall" ist quatsch und damit die Antwort falsch.


Kann die Todeszeit in der Regel nur mit einem Sicherheitskorridor von +/-2,8 Stunden geschätzt werden? (n)
Also in unserer rechtsmed. Vorlesung hieß es, daß man eigentlich den Todeszeitpunkt nur schätzen kann, aber niemals nicht auf exakte Stunden, auch nicht mit einem "Sicherheitskorridor". Zumal allein diese ungerade Zahl (2,8) schon arge Zweifel erweckt.


Geschieht die Erteilung der ärtztlichen Approbation auf Lebenszeit? (j)
Ehrlich gesagt müsste das dann eigentlich im Gesetzestext irgendwo auftauchen... ich meine jedenfalls, daß man als Arzt nicht bis in die Puppen arbeiten darf, also 90 Jahre hält sie doch wohl nicht? Das müssen die Leute hier erzählen, die wissen, ob man noch approbierter Arzt ist, wenn man aber nicht mehr praktizieren darf.


Kann extensive ärtzliche Aufklärung als sogenannte Überaufklärung dem Patienten schaden und als Körperverletzung gewertet werden? (n)
Ehrlich gesagt meine ich schon, daß das den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann. Können tut schon mal fast alles und Körperverletzung umfasst auch seelische Beeiträchtigung. Wenn man also trotz Weigerung des Patienten, daß er zB. über die möglichen Nebenwirkungen zB. eines Eingriffs ihn trotzdem darüber aufklärt, daß er zB. dabei sterben könnte, dann könnte man das schon als Körperverletzung werten.

Brutus
08.12.2011, 13:03
Ehrlich gesagt müsste das dann eigentlich im Gesetzestext irgendwo auftauchen... ich meine jedenfalls, daß man als Arzt nicht bis in die Puppen arbeiten darf, also 90 Jahre hält sie doch wohl nicht? Das müssen die Leute hier erzählen, die wissen, ob man noch approbierter Arzt ist, wenn man aber nicht mehr praktizieren darf.

Guckt ihr hier: Link! (http://www.brms.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_24_oeffentliche_Gesundheit_medizinische_und_ph armazeutische_Angelegenheiten_Sozialwesen_Krankenh ausfoerderung/Approbation_und_BE/index.html)



Approbationen und Berufserlaubnisse für Apothekerinnen, Ärztinnen, Psychologische Psychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sowie Zahnärztinnen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf als Apothekerin, Ärztin, Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Zahnärztin ausüben will, bedarf dazu einer staatlichen Erlaubnis. Diese wird auf schriftlichen Antrag in Form einer Approbation oder einer Berufserlaubnis erteilt.

Die Approbation berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Approbation haben nur Deutsche, Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und heimatlose Ausländerinnen. Darüber hinaus haben Antragstellerinnen eines mit der EU durch Europaabkommen verbundenen mittel- oder osteuropäischen Staates einen Anspruch auf Erteilung der Approbation, wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen möchten.

Jauheliha
08.12.2011, 13:24
Das Lustige ist aber, dass im Lösungsschlüssel dieser Klausur ein "nein" steht. Diese Frage wurde schon öfter in der Klausur gestellt und hat schon zu einigen Diskussionen geführt. O-Ton Rechtsmediziner damals: " Die Approbation dürfen Sie nur solange behalten, bis Sie mal richtigen Mist bauen. Daher wird sie nicht uneingeschränkt auf Lebenszeit erteilt".

Eine Klausur, die lediglich aus "ja"- und "nein"-Fragen besteht, klingt eigentlich ganz einfach, aber ich finde das grauenhaft... am liebsten würde man immer noch ein Sätzchen dahinter schreiben. Aber man darf es nicht.

Brutus
08.12.2011, 13:36
Das Lustige ist aber, dass im Lösungsschlüssel dieser Klausur ein "nein" steht. Diese Frage wurde schon öfter in der Klausur gestellt und hat schon zu einigen Diskussionen geführt. O-Ton Rechtsmediziner damals: " Die Approbation dürfen Sie nur solange behalten, bis Sie mal richtigen Mist bauen. Daher wird sie nicht uneingeschränkt auf Lebenszeit erteilt".

Naja, mit dem gleichen Argument könnte man ja den PKW-Führerschein nicht auf Lebenszeit vergeben. Wie gesagt, beides ist unbefristet gültig. Wenn Du allerdings scheiß baust, dann isset futsch...
BTW und völlig offtopic: geiles Zitat von gestern: ich kann nicht zur Vorstandssitzung kommen, habe weder Auto, noch Führerschein. :-)) :-)) :-))

Jauheliha
08.12.2011, 15:40
Naja, mit dem gleichen Argument könnte man ja den PKW-Führerschein nicht auf Lebenszeit vergeben. Wie gesagt, beides ist unbefristet gültig. Wenn Du allerdings scheiß baust, dann isset futsch...

Erklär das mal unserem Rechtsmediziner :-))
Auf Lebenszeit wird nur etwas vergeben, was man demjenigen NIE WIEDER entziehen kann - komme, was wolle. Das ist seine Meinung.
Meine Meinung ist, dass das völlige Haarspalterei ist, und somit eine vollkommen ungeeignete Frage in einer "Ja-Nein"-Klausur. :-nix



BTW und völlig offtopic: geiles Zitat von gestern: ich kann nicht zur Vorstandssitzung kommen, habe weder Auto, noch Führerschein. :-)) :-)) :-))

:-)) :-top

WackenDoc
08.12.2011, 15:42
Mit der Approbation auf Lebenszeit würde ich mal nen Juristen fragen.

Aber an die Problematik wirst du dich gewöhnen müssen- das haste bei IMPP-Fragen öfter: Eigentlich weisste die Antwort aber je nach dem, wie die Frage gemeint ist, müsste man was anderes ankreuzen.

Muriel
08.12.2011, 15:56
Erklär das mal unserem Rechtsmediziner :-))

Ist das eigentlich immer noch Herr Sch-B? Sehr geile Vorlesung war das :-top


:-)) :-top[/QUOTE]

Jauheliha
08.12.2011, 16:07
Sch-B, richtig. Ich hab allerdings nur ein paar Vorlesungen gehört letztes Jahr, und den Kurs im Frühjahr in Düsseldorf gemacht. Das war meines Erachtens wesentlich effektiver, als ein Seminar und ein "Besichtigungstermin" in Kölle. Ich will nämlich mein PJ in der RM machen. :-love

Muriel
08.12.2011, 16:16
Och, der Köln-Termin war damals echt genial :-top Der Prof dort hat ein exzellentes Seminar gehalten, habe vorher kaum eine auch nur annähernd so gut strukturierte und inhaltlich perfekte Veranstaltung gesehen. Aber mit größeren RM-Absichten wohl wirklich etwas zu knapp.

WackenDoc
08.12.2011, 20:33
Ich glaub, den alten Rechtsmedizin-Prof kenn ich auch noch. Zum einen fand ich das Fach recht interessant und auch nen dankbares Prüfungsfach (hatte das mal im Examen). Aber der Prof war seeehr merkwürdig. Der hat recht obskure Dinge erzählt.

DocEmmetBrown
08.12.2011, 20:37
Vielen Dank für Eure Antworten. Klausur ist trotz der Approbationsfrage heute gut gelaufen. Immer wieder lustig, wie viele (ehemalige) Aachener sich dann noch an ihre damaligen Veranstaltungen erinnern.

WackenDoc
08.12.2011, 20:44
Hat der euch das auch von den Ninja-Sternen, innerer Dekapitation (die angeblich die "Einzelkämpfer" lernen) und der super geheimen Spezialeinheit (also geheimer als das KSK) , für die er mal gearbeitet hat, erzählt?

Muriel
08.12.2011, 20:49
Ich muss zugeben, dass ich die VL zwar toll fand, die Zeit damals um 18h jedoch nicht so sehr, so dass ich also dennoch nicht sooooooooooo häufig zugegen war ;-)