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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Fachkunde-Bezeichnungen bei Arbeitsmedizin-AssÄrzten (eher juristisch)



Tux
14.12.2011, 13:10
Hallöchen,

auch wenn dies kein Juraforum ist, so denke ich hier eher Antwort zu finden, als in einem solchen.
Vielleicht sind hier ja einige in diesem Fall:

Also, die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sagt in der DGUV-V2 (ehemals GUV A6/7, GUV 0.5)


Der Unternehmer kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben
ansehen bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,
1. die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
oder
2. die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“

Nun die Frage: Gelten eurer Ansicht nach Assistenzärzte dabei auch, oder sind nur vollständig fachkundlich ausgebildete Fachärzte gemeint? Wie ist das mit dme Führung solcher Bezeichnungen? Erst nach der Facharztprüfung, oder?

Es geht im weiteren Sinne um die Sollstärken der Betriebsärztlichen Dienste, und darum, ob nur die FÄ zählen.

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14.12.2011, 13:31
Lies dich hier (http://www.aekno.de/page.asp?pageID=6163) mal ein... Ich glaube das beantwortet deine Frage...

Gruß
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