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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RD Fortbildungen halten



Grübler
15.12.2011, 21:30
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um anerkannte Rettungsdienstfortbildungen für nichtärztliches Personal halten zu dürfen. Oder alternativ, wenn es sich in den Ländern unterscheidet - an wen muss ich mich wenden, um das herauszufinden? §5(5) RettG NRW ist da nicht so recht ergiebig. Dabei würde ich doch so gerne... ;-) Ich selber bin Assistent für Anästhesie und hab auch schon neben dem Studium RD-Erfahrung sammeln können...

Danke schon mal im voraus :-) !

mainzer
15.12.2011, 21:35
wenn du die fobi für rdler halten willst frag doch die entsprechende rd-schule oder die lehrrettungsassistenten...die sind da eigentlich immer sehr fit

Grübler
15.12.2011, 22:42
Mein Anliegen geht ja über das bloße Halten hinaus: Ich würde gerne wissen, wie die Voraussetzungen aussehen, um RD-Fortbildungen auch offiziell bescheinigen zu dürfen...

LaTraviata
15.12.2011, 22:53
Ich kann jetzt nur von Hessen reden, wo man im Falle des nichtärztlichen Daseins LRA und Dozent im RD sein sollte. Da alle ärztlichen Dozenten, die ich kenne, eine derartige Karriere bereits absolviert hatten, weiß ich nicht, ob eine alleinige Approbation ausreichend ist.

Eine Jahresfortbildung, die ärztliches, wie auch (prä-)klinisches medizinisches Fachpersonal zusammenführt, wird allerdings auch in Workshop-Form angeboten, wo manche auch von Assistenzärzten der unterschiedlichen Bereiche geleitet werden. Ich meine jedoch, dass da die Fachkunde vorhanden sein sollte.

LG & ein schönes Wochenende,
L.*

vlsime
16.12.2011, 01:17
Hallo!

Grundsätzlich darf jeder eine Fortbildungsveranstaltung mit Inhalten seiner Wahl anbieten (Meinungsfreiheit!), und der betreffender darf natürlich auch den Teilnehmern bestätigen, daß diese daran teilgenommen haben. Kein Mensch kann Dir verbieten, irgendjemandem irgendetwas über Notfallmedizin und Rettungsdienst zu erzählen.

Das Problem ist ein anderes: die Fortbildungsveranstaltungen müssen z.B. von den Arbeitgebern der teilnehmenden Rettungsdienstmitarbeiter z.B. im Rahmen einer bestimmten Fortbildungspflicht anerkannt werden - und hier darf die entsprechende Firma bzw. Organisation natürlich Kriterien ihrer Wahl anlegen. In den meisten Rettungsdienstbereichen, die ich kenne, ist es aber so, daß die Rettungsdienstanbieter sehr großzügig sind: Veranstaltungen des einen werden vom anderen anerkannt, und externe Veranstaltungen ebenfalls, wenn Inhalt und Dozent "angemessen" sind, aber einen harten Kriterien-Katalog gibt es hierfür nicht.

Grüße!

Grübler
16.12.2011, 09:38
Das ist doch schon mal ein Wort! Danke für die Antwort :-) ! Jetzt muss ich "nur noch" herausfinden, wie das bei uns ist... mal sehen ;-)