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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfee....Mutterschutz und Weiterbildung?



carishma
21.12.2011, 16:32
Hallo,

bin zur Zeit in meiner internistischen Weiterbildung in Hessen als Vollzeitkraft tätig und der Kinderwunsch wird immer größer.

Wird die Zeit bis zum Mutterschutz der Facharzt-Weiterbildung angerechnet? Die Elternzeit wird nicht gerechnet soweit ich weiss, aber wie ist das mit der Zeit während der Schwangerschaft und eventuelle Ausfälle wegen Risiken oder ähnliches?

Und beträgt das Mutterschaftsgeld dem bisherigem Nettoeinkommen? Das Elterngeld ist ja wiedrum ein fester Betrag, unabhängig vom Einkommen. Hatte daran gedacht, während des Schwangerschaft evtl. halbtags zu arbeiten, da ich viel Stress im Klinikalltag habe, schlechte Erfahrung mit Familienplanung bisher gemacht habe und keine Risiken eingehen möchte. In diesem Fall würde die Weiterbildungszeit ja verlängert werden oder?

Ja, das sind viele Fragen, aber schwanger wird man ja auch irgendwann das erste Mal, da wäre ich für Tipps von Erfahrenen dankbar.

Gruss,
carishma

McBeal
21.12.2011, 17:53
1. Es wird die Zeit berechnet, die Du arbeitest. Bekommst Du ein Beschäftigungsverbot, zählt diese Zeit nicht mit. Die Muschuzeit zählt auch nicht.
2. Genau. Die KK zahlt einen festen Satz und den Rest der Arbeitgeber. Zusammen ergibt sich das Durchschnittsnetto der letzten 3 Monate.
3 Genau, halbtags arbeiten = halbe Zeit, die angerechnet wird.

Viel Erfolg! ;-)

LG
Ally

Muriel
21.12.2011, 18:28
Das Elterngeld ist ja wiedrum ein fester Betrag, unabhängig vom Einkommen.
Falsch! Das Elterngeld errechnet sich auf Basis des jeweiligen Nettoeinkommens des Elternzeit nehmenden Elternteils. Genauer kannst Du es hier (http://www.medi-learn.de/humanmedizin/assistenzarzt/artikel/Ausgleich-fuer-vermindertes-Eltern-Einkommen--Seite1.php) nachlesen. Solltest Du also halbtags arbeiten, dementsprechend weniger verdienen, macht sich das nicht nur bei der Länge der verbleibenden WB-Zeit sondern auch beim Elterngeld bemerkbar.

McBeal
21.12.2011, 18:55
Falsch! Das Elterngeld errechnet sich auf Basis des jeweiligen Nettoeinkommens des Elternzeit nehmenden Elternteils. Genauer kannst Du es hier (http://www.medi-learn.de/humanmedizin/assistenzarzt/artikel/Ausgleich-fuer-vermindertes-Eltern-Einkommen--Seite1.php) nachlesen. Solltest Du also halbtags arbeiten, dementsprechend weniger verdienen, macht sich das nicht nur bei der Länge der verbleibenden WB-Zeit sondern auch beim Elterngeld bemerkbar.

Oh ja, den Satz hatte ich ganz überlesen.

LG
Ally