Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeit - Anerkennug zum FA
Hi!
Gestern hat mir ein Versicherungsmakler erzählt, dass man wenn man in Teilzeit arbeitet, immer nur nur das halbe Jahr angerechnet bekommt...egal ob man jetzt 50% oder 80% arbeitet. Stimmt das? Habe beim Googeln nix auf die Schnelle gefunden. Weiß da jemand Bescheid? Danke!
DrSkywalker
23.12.2011, 11:32
Mir hat gestern ein Friseur erzählt, dass man bei kirchlichen Arbeitgebern gezwungen werden kann, jeden morgen an der Morgenandacht teilzunehmen. Geht das wirklich?
Sebastian1
23.12.2011, 11:48
Wir haben kurz vor Weihnachten, also bitte - kann man auch freundlich sagen.
Von halbgaren Aussagen hat sich wohl jeder zumindest schon einmal verunsichern lassen.
Soweit mir bekannt ist, wird der tatsächliche Anteil anerkannt, wobei ich meine, im Gedächtnis zu haben, dass es eine Untergrenze gibt, die eben nicht unterschritten werden darf. Das allerdings ohne Gewähr. Eine verbindliche Auskunft kann dir aber sicherlich die zuständige LÄK erteilen.
WackenDoc
23.12.2011, 11:58
Wenn ich mich recht entsinne sind 50% die Untergrenze.
Aber wie Sebastian schon schrieb- lieber nochmal bei der Ärztekammer nachfragen.
Betriebsbedingt hatte ich die ersten Monate in der Praxis eine 80%-Stelle, von die ÄKWL werden mir die voll anerkannt.
Dachte ich mir fast schon. Aber der Typ sagte das mit so einem überzeugtem Ton...Dann frage ich nochmals bei der Ärztekammer nach. Danke für die Antworten!
Macht doch richtig Spaß hier unterwegs zu sein, wenn man solche Antworten bekommt...Hauptsache was gepostet.
Man bekommt sicher das anerkannt, was man auch gearbeitet hat (zumindest in Nordrhein, warum das anders sein sollte in den anderen Bezirken, wüsste ich nicht). Die Untergrenze liegt bei 50%, wobei man (mal wieder zumindest in Nordrhein) mit entsprechenden Anträgen auch weniger anerkannt arbeiten könnte.
*Thread reanimier*
Wenn ich Teilzeit arbeitet, verlängert sich doch leider die Zeit, die ich arbeiten muss, um den Abschnitt für die WB anerkannt zu bekommen, oder? Wem das zu wirr war :-D:
Aktuell bin ich in Elternzeit. Wenn ich wieder arbeite und dann nur eine 50%-Stelle besetze, muss ich dann mindestens ein Jahr an derselben Klinik arbeiten (sonst ja ein halbes), damit mir der Abschnitt anerkannt wird?
Mein Mann bekommt eventuell eine Stelle, die zwar auch von unserem Wohnort zu erreichen ist, wofür er aber länger fahren müsste und die leider entgegengesetzt zu meiner jetzigen Arbeitsstelle liegt. D.h., wir würden evtl. gern nach seiner Probezeit umziehen und ich mir dort (sollte in der Stadt oder Umgebung wirklich kein Problem sein) eine neue Stelle suchen. Nur ist das natürlich doof, wenn mir mehrere Monate an meiner jetzigen Klinik nicht anerkannt werden. :-(
Danke schonmal für Eure Antworten!
LG
Ally
SuperSonic
06.01.2012, 11:56
Nicht unbedingt, aber frag lieber bei deiner Ärztekammer nach.
Wie lang muss ein anrechnungsfähiger Weiterbildungsabschnitt sein?
Ein anrechnungsfähiger Weiterbildungsabschnitt an einer Weiterbildungsstätte muss mindestens 6 Monate betragen. Abschnitte unter 6 Monaten können nur auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn dies ausdrücklich in der WBO vorgesehen ist.
Wie lang muss ein Weiterbildungsabschnitt bei einer Halbtagstätigkeit sein?
Er muss ebenfalls mindestens 6 Monate betragen. Dies entspricht dann 3 Monaten ganztags.
http://www.aekn.de/web_aekn/webstatistik.nsf/WebAccess?CreateDocument&open=/web_aekn/home.nsf/ContentView/Weiterbildung_haeufig_gestellte_fragen
Oh, das wäre toll! :-) Ja, ich schreib denen mal ne Mail (schriftlich ist besser). Danke!
LG
Ally
Und Du musst bedenken, dass Du ja Deine Tätigkeit fortsetzt, es ist ja keine neue Stelle. Einer Kollegin wurden so bei einer "Zwischenbabypausenarbeit" auch vier Monate anerkannt.
Powered by vBulletin™ Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.