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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehaltserhöhung zu früh???



p4uL
30.12.2011, 09:40
Hallo,
nachdem ich gesucht und nicht gefunden habe. Hier meine Frage:
Nachdem ich nun 9 Monate am Arbeiten bin, habe ich auf meiner heutigen Gehaltabrechnung bereits die 2te Gehaltstufe erreicht. Meine Aprobation habe ich im Dezember letzten Jahres erhalten.
Ich dachte, dass man erst jeweils nach einem Jahr Arbeiten in die höhere Stufe kommt. Gibts die Erhöhung nach Aprobation oder nach dem Vertrag oder den "geleisteten Monaten"? Hat sich die Verwaltung vertan???

MfG p4uL

Muriel
30.12.2011, 10:49
Die Verwaltung hat sich vertan.

p4uL
30.12.2011, 11:11
und soll ich denen das jetzt sagen, oder lieber das "mehr" gewinnbringend anlegen und wenn sies dann doch merken zurückgeben, aber die zinsen behalten? Meines wissens nach, kann man ja auch nur ein halbes Jahr lang für falsche Zahlungen korrigiert werden (gilt übrigens auch für den fall, dass man zu wenig bekommen hat)

Moorhühnchen
30.12.2011, 11:50
Ich hatte mal den Fall, daß mir eine Bonuszahlung, die alle meine Kollegen erhielten, von der ich aber nichts wußte, NICHT gezahlt wurde. Ich habe leider auch erst nach 8 Monaten von der Existenz dieser Zahlung erfahren und dann bei den Kollegen rumgefragt, wer diese erhielt und wer nicht. Fazit: die meisten jüngeren Kollegen wußten gar nicht, was die Ziffer auf ihrer Abrechnung bedeutete, aber alle - außer mir und einer weiteren Kollegin - bekamen das Geld (immerhin 150 bis 250 Euro/Monat).
Nachfrage bei der Verwaltung: "Oh, das tut uns leid, da haben wir einen Fehler gemacht! Aber wir dürfen nur 6 Monate rückwirkend zahlen...." War eine nette Einmalzahlung, aber eben nur für 6 statt der gearbeiteten 8 Monate. Meine Kollegin hätte das Geld 9 Monate bekommen. Ich weiß zumindest, was ich bei DIESER Klinik im umgekehrten Fall machen würde.... :-))

Im übrigen hat mir die selbe Klinik auch meine Neurozeit nicht für die nächste Gehaltsstufe angerechnet. Die Klinik, an der ich jetzt arbeite zahlt mir die nächste Gehaltsstufe jeweils 3 Monate früher. *seufz*

ChillenMitBazillen
30.12.2011, 14:38
Einfach nix machen und falls sie es zurückfordern halt anstandslos zurückzahlen.

Feuerblick
30.12.2011, 14:41
Würd ich auch so machen. Die meisten Gehaltsabrechnungen sind sowieso so undurchschaubar... da kann man sowas schon mal übersehen ;-)

Thomas24
30.12.2011, 14:56
Das ist zwar doof, aber rein rechtlich müsstest du das melden, da eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt §812 ff BGB.
Da dir die Überzahlung auch aufgefallen ist, kannst du dich auch nicht mit dem "ich wusste von nichts" Argument behelfen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitgeber-darf-rueckfordern-article538444.html
Naja, musst du halt mit deinem Gewissen ausmachen...

Rico
30.12.2011, 15:13
Das ist zwar doof, aber rein rechtlich müsstest du das melden, da eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt §812 ff BGB.
Da dir die Überzahlung auch aufgefallen ist, kannst du dich auch nicht mit dem "ich wusste von nichts" Argument behelfen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitgeber-darf-rueckfordern-article538444.html
Naja, musst du halt mit deinem Gewissen ausmachen...Wieso? Er hat doch gedacht, das Datum der Approbation würde zählen, deshalb ist ihm das nicht verdächtig vorgekommen.... und wenn irgendeine Muriel aus dem Internet erzählt, dass sich die Verwaltung da vertan hätte... also bitte... würdest Du deshalb Geld zurückgeben? :-D

Bei uns ist das immer so ein Ärgernis mit den Schichtzulagen: Wenn man in eine höhere Schichkategorie wechselt (z.B. aus Früh/Spät in Dreischicht), dann muss man das beantragen, wechselt man in eine tiefere, wird die automatisch gekürzt.

Thomas24
30.12.2011, 15:16
Mal andersherum: wenn die Verwaltung drei Monate zu spät die Höhereinstufung vornimmt und dir das auffällt, da würdest du dich doch schon melden, oder? :-))

Wie gesagt, muss man halt mit seinem Gewissen ausmachen- rein rechtlich ist der Sachverhalt aber klar:-lesen

Rico
30.12.2011, 15:26
Wobei es dem Arbeitgeber nicht leicht fallen wird, nachzuweisen, dass er es wirklich gemerkt hat.
Er kann sich ja auch doof stellen und sagen, dass er ein außerordnetlich gutes verhältnis zu seinem Arbeitgeber hat und in neun Monaten nie Anlass hatte an der Richtigkeit der Zahlung zu zweifeln und es deshalb für korrekt gehalten hat.

Außerdem kann der AG ja auch beschlossen haben, seinen Mitarbeiter wegen besonders guter Leistung früher hochzustufen. Ich kenn ein paar Fälle, in denen Assistentinnen nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Grundgehalt her gleich um mehrere Stufen angehoben wurden damit sie das volle Elterngeld kriegen... gibt halt auch nette Chefs und Verwaltungen, die was davon verstehen wie man Mitarbeiter hält.

Thomas24
30.12.2011, 18:33
Wobei es dem Arbeitgeber nicht leicht fallen wird, nachzuweisen, dass er es wirklich gemerkt hat.
Er kann sich ja auch doof stellen und sagen, dass er ein außerordnetlich gutes verhältnis zu seinem Arbeitgeber hat und in neun Monaten nie Anlass hatte an der Richtigkeit der Zahlung zu zweifeln und es deshalb für korrekt gehalten hat.

Außerdem kann der AG ja auch beschlossen haben, seinen Mitarbeiter wegen besonders guter Leistung früher hochzustufen. Ich kenn ein paar Fälle, in denen Assistentinnen nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Grundgehalt her gleich um mehrere Stufen angehoben wurden damit sie das volle Elterngeld kriegen... gibt halt auch nette Chefs und Verwaltungen, die was davon verstehen wie man Mitarbeiter hält.

@1: Ja klar, stimmt schon- der Nachweis würde dem AG schwerfallen, wenn es ihm auffallen sollte.
Nur der TE weiss es halt besser, wie gesagt, eine Gewissensfrage eben (sich melden? Lieber schweigen? Im etwaigen Entdeckungsfall lügen? Oder sich offensiv dumm stellen?) Muss jeder selber wissen.

@2: Das ist nett, aber da in diesem Fall der CA/ Verwaltung mit voller Absicht das Gehalt um mehrere Stufen angehoben hat, liegt der Fall ja etwas anders als bei einem etwaigen Irrtum, von dem wir im konkreten Fall einmal ausgehen.
Denn ich denke mal, dass der AG einen etwaigen Beschluss den Arbeitnehmer früher hochzustufen (wg. besonders guter Leistungen, höherem Elterngeld etc.) eben *nicht stillschweigend* durchziehen würde- ganz im Gegenteil: im Sinne der Mitarbeiterführung möchte man sich doch mit seinem vorbildlichen Verhalten für eine weitere Zusammenarbeit empfehlen, und würde dem Arbeitnehmer mitteilen, dass man sehr zufrieden gewesen sei und deswegen einfach spendabel ist.

Wenn Du beispielsweise deinem Automechaniker mehr Geld überweisen würdest, als auf der Rechnung stünde, einfach weil du hochzufrieden mit der Arbeit warst, läge der Fall ja auch etwas anders, als wenn du ihm aus Versehen mehr Geld zukommen liessest.

Aber wir drehen uns im Kreis, muss der TE mit sich selbst ausmachen, wie er das handhaben möchte-
der rechtliche Aspekt ist klar (Geld, das einem nicht zusteht, bitte nicht behalten, sondern dem Eigentümer zurückgeben). Aber Ich will nicht päpstlicher als der Papst sein:-))

p4uL
30.12.2011, 22:13
Der TE ist sich noch nicht so sicher, was sein gewissen sagt. Da muss der TE auch erst nochmal mit seinem Kollegen reden, dem das selbe im selben Monat wiederfahren ist (obwohl er 2 Monate später angefangen hat). Der Chef lobt uns schon gelegentlich...

Moorhühnchen
30.12.2011, 22:41
Ist es denn wirklich eine Eingruppierung in die höhere Stufe oder einfach nur ein ungewohnt hoher Betrag auf dem Konto?
Ich hab heute beim Durchsehen nämlich auch nicht schlecht über mein letztes Monatsgehalt gestaunt (um viele Euro höher als normalerweise) und bin nun ziemlich gespannt, was auf der Abrechnung stehen wird, die erfahrungsgemäß erst 2 Wochen später eintrudelt.... vielleicht gibt's ja doch so'n Märchen wie Weihnachtsgeld?? :-))

p4uL
31.12.2011, 05:55
Die Gehaltsabrechnung ist bei uns immer mit Geldeingang im Fach. Esteht nun Gruppe I, Stufe 2 drauf. Der Betrag des Grundgehaltes deckt sich auch exat mit dem Wert der Tabelle des Tarifs. Leider kein Weihnachtsbonus oder Poolbeteiligung.

Brutus
31.12.2011, 09:58
Naja, gehen wir mal davon aus, dass die Personalabteilung sich insofern vertan hat, als dass sie denkt, dass Du sofort mit Erhalt der AO angefangen hast zu arbeiten. Insofern stimmt die Abrechnung schon. :-))
Die Personaler wissen ja nicht unbedingt, dass Du erst später angefangen hast. Und da ja die gesamte Zeit zählt und nicht nur die Zeit, die Du als Angestellter des momentanen Arbeitgebers angestellt bist, passt das schon. Sonst würden wir ja alle bei einem Arbeitgeberwechsel wieder bei Null anfangen. Die Personaler werden wohl gedacht haben, dass Du ab dem Zeitpunkt der Erteilung der AO schon woanders warst.
Ich würde es als ein wenig vorgezogenes Weihnachtsgeschenk sehen. Mittlerweile werden so viele Mitarbeiter von Anfang an / vorzeitig hochgestuft, da würde ich doch auch mal spontan von ausgehen, dass das so seine Richtigkeit hat.
Und wenn das KH wirklich die paar Euronen zurückhaben will, dann werden sie das schon zurückfordern.

p4uL
01.01.2012, 19:27
in meiner personalakte steht sicherlich, dass ich dort meine erste stelle besetzte...

Sealwolf
07.01.2012, 12:21
mir ist es letztes jahr ähnlich ergangen,
ohne grund 3 monate zur früh hochgestuft, obwohl bei uns auf der abrechnung
fettgedruckt das datum des "eintritts" steht.
des rätsels lösung: im tarifvertrag darf für gute leistung (und um personal zu halten)
bis zu drei monate früher hochgestuft werden, chef bekommt dafür regelmäßig
fragebogen von der personalverwaltung.
vielleicht ist das auch bei dir der fall?

Sunflower
09.01.2012, 11:26
mir ist es letztes jahr ähnlich ergangen,
ohne grund 3 monate zur früh hochgestuft, obwohl bei uns auf der abrechnung
fettgedruckt das datum des "eintritts" steht.
des rätsels lösung: im tarifvertrag darf für gute leistung (und um personal zu halten)
bis zu drei monate früher hochgestuft werden, chef bekommt dafür regelmäßig
fragebogen von der personalverwaltung.
vielleicht ist das auch bei dir der fall?

Das ist ja nett.