fom11
09.01.2012, 08:59
In der Weiterbildungsordnung steht:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- können bis zu 12 Monate in Hygiene und Umweltmedizin oder Laboratoriumsmedizin
angerechnet werden
Ich habe 10 Monate Chirurgie gemacht. Kann das angerechnet werden für "12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung"?
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- können bis zu 12 Monate in Hygiene und Umweltmedizin oder Laboratoriumsmedizin
angerechnet werden
Ich habe 10 Monate Chirurgie gemacht. Kann das angerechnet werden für "12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung"?