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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führungszeugnis für Aufenthaltsbewilligung



kut66
12.01.2012, 01:44
Hallo liebe Schweiz-Experten

kurze Frage: Muss man für die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz der Behörde ein Führungszeugnis vorlegen ?
(Stelle als Assistenzarzt)

Finde im Netz nur Widersprüchliches



Danke !

netfinder
12.01.2012, 06:23
http://www.bern.ch/leben_in_bern/stadt/bewilligungen/aufenthalt

Ruf doch fix da bzw. bei dem Amt des jeweiligen Kantons an, die können es Dir mit Sicherheit beantworten.

Der Link für das Bundesamt für Migration wäre dann jener: http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/tools/kontakte.html

kut66
12.01.2012, 08:16
danke für deine Hilfe

Anrufen wollte ich nicht, zu teuer - ich bin Schwabe ;)

Habe eben selbst noch ein bisschen gestöbert und Fogendes gefunden (falls die Frage sonst noch irgendeinen interessiert)


Nach Artikel 13 Absatz 2 AuG ist vor der Erteilung einer Aufenthaltsbewil-ligung regelmässig ein Strafregisterauszug beizubringen. Aufgrund der nach Artikel 5 Anhang I FZA massgebenden EWG-Richtlinien darf bei An-gehörigen von EU-/EFTA-Staaten, ihren Familienangehörigen und bei entsandten Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern im Gesuchsver-fahren nur noch in begründeten Einzelfällen ein Strafregisterauszug ver-langt werden. Direkte Anfragen bei den heimatlichen Behörden dürfen ebenfalls nicht mehr systematisch erfolgen (Art. 5 Richtlinie 64/221 EWG36).

Die Behörden in der Schweiz müssen über eine Person konkrete Erkennt-nisse besitzen, welche die Einholung eines Strafregisterauszugs zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (ordre public) rechtferti-gen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein ZEMIS-/RIPOL-Eintrag besteht.
(...)


von bfm.admin.ch

Ich schließe daraus: nein, nicht nötig.
Super, wieder 13 Euro gespart ;)