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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorladung zum mündlichen Physikum



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-Julchen-
16.01.2012, 16:54
Mal eine kleine OT-Frage: Heißt es nicht einfach nur "Ladung"? "Vorladung" ist doch vor Gericht, oder?

LG
Ally, die der Begriff verwirrt hat
:-meinung

Wobei der unangenehm behaftete Begriff Vorladung im Zusammenhang mit dem mündlichen Physikum schon passt;-)

Currywurstesser
20.01.2012, 11:42
Wie ist es eigentlich, wenn ein Prüfer im Vorgespräch Themen einschränkt und dann nicht erscheint? Geht das beim anderen Prüfer nur auf Kulanz oder kann man sich auf die Worte des zugewiesenen Prüfers verbindlich beziehen?

Coxy-Baby
20.01.2012, 11:46
Natürlich hast du bei einem Ersatzprüfer KEINEN Anspruch darauf, dass er die Themen einschränkt weil es der Originalprüfer gemacht hat.

epeline
20.01.2012, 19:23
das ist dann einfach pech

aber ehrlich,
ich bin in der mündlichen nix gefragt worden, was ich speziell dafür gelernt habe, sondern nur sachen, die ich vorher für die schriftliche wiederholt hatte.
hat auch geklappt :)