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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unnatürlicher Tod + Polizei + Schweigepflicht - was sagt Ihr, was nicht??



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Leelaacoo
19.01.2012, 12:57
Das ist meines Wissens nicht korrekt. Die Schweigepflicht untersagt eine Weitergabe von Informationen an die Polizei, solang keine gerichtliche oder staatsanwaltliche Verfügung vorliegt. Ein Vorgehen VON SICH AUS ist demnach nicht legitim.


...oder wenn der Pat. den Arzt von der Schweigepflicht entbindet...
Die Schweigepflicht ist ein sehr hohes Rechtsgut und der Arzt DARF abwägen, ob ein höheres Rechtsgut in Gefahr ist und die Schweigepflicht brechen (z.B. Kindesmisshandlung, Vereitelung schwerer Straftaten wie Anschläge u.ä.)...es ist z.B. eine ganz schwierige Frage bei HIV-Infektion des Pat. und Aufklärung des Partners...da ist man sowohl im einen als auch im anderen Fall auf ganz dünnem Eis.
Aber wenn die Polizei wissen will, mit was sich ein Pat. illegal intoxikiert hat (was bei uns häufiger vorkommt) und ich ihn behandle dann können die das gerne wissen wollen, erfahren werden sie es von mir nicht, außer der Pat. stimmt zu oder es gibt einen Gerichtsbeschluss...basta. Ich werde auch am telefon icht sagen, dass der Pat. ÜBERHAUPT bei mir ist...

LG Lee (habe versucht, die Website dieses Medienpreises zu begreifen, aber habe jetzt nicht in dem Chaos zurechtgefunden...sehr seltsame Geschichte...)

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19.01.2012, 13:22
Denn Sie sind sowohl und ganz besonders als Arzt wie auch als ganz "normaler" Staatsbuerger bis hin zu aerztlichem Personal, Sekretariaten, ja dem vielzitierten "Putzpersonel" verpflichtet, beim geringsten Verdacht auf "unnatuerlichen Tod", bei Spuren von Gewaltanwendung, bei Eigenverletzungen und auch bei mobbing/stalking-Situationen etc. VON SICH AUS! die Polizeibehoerden zu informieren!

Deswegen machen wir ja ne gründlichen Leichenschau und füllen ein Scheinchen aus. Und ja, man macht dort ggf. sein Kreuzchen bei "va. unnatürlichen Tod" und ja, man informiert ggf. die Ermittlungsbehörden - im Zweifelsfall kommen die nach dem Kreuzchen aber auch von alleine.
Hat primär mit der Schweigepflicht aber NIX zu tun...

Bei V.a. Eigenverletzung, Mobbing/Stalking eigenmächtig die Polizei benachrichtigen?!
Du bist von allen guten Geistern verlassen, mein Freund.
Gleiche Stichworte: Arzt-Patienten-Verhältnis, Vertrauen, Schweigepflicht.


Wenn eine ihrer Patientinnen also etwa durch "haeusliche Gewalt" geschaedigt wurde und Ihnen das angibt, so ist das keine "Privatsache" dieser Patientin mehr, sondern ein Verbrechen (ggf. schwere Koerperverletzung). Soche Verbrechen koennen und muessen sogar evtl gegen den Willen der Geschaedigten von Gesetzes wegen verfolgt und aufgeklaert werden.

Hat mit der hier geschilderten Situation nix zu tun - ganz andere Sachlage.
Ermittlungsbehörden werden nur tätig, wenn Anzeige durch den Geschädigten erstattet wurde. Passiert bei familiärer Gewalt selten (ist ein anderes Problem). Bei Kindern und Schutzbefohlenen ist das etwas anders, hier kommt dann die Güterabwegung zum Tragen (höhere Rechtsgüter zu Lasten der Schweigepflicht).


Auch KVersicherungs-Recht greift hier, weil die KK ja gegen den Gewaltanwender automatisch Forderungen hat, wenn er es denn war.
IMO wäre das Privat-/ Zivilrecht und ne ganz andere Schiene als "Gewaltdelikte" etc.
Quasi nachgeschaltet...


Es koennte ja z.B. sein, dass sich dann herausstellt (durch polizeiliche Ermittlungen), dass Ihre Patientin sich die Verletzungen selbst beibrachte, Ihren angebl. "brutalen" Partner bei Ihnen belastet, ohne dass dieser davon weiss. Dann ist er bei Ihnen aktenmaessig ein Frauenschlaeger.
Und selbst wenn es so wäre: Stünde in der Pat.-Akte, dass es eine Aussage der betroffenen Patientin ist. Und damit keine Tatsache. Ferner geht die Akte keinen etwas an, solange ich nicht von meiner Schweigepflicht befreit wurde. Auch keine Versicherung, denn Arztnotizen/Anmerkungen die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behandlung stehen, dürfen -wenn überhaupt eine Einsicht gewährt wird- geschwärzt werden... Da gibt es hinlänglich Urteile zu.

Genau WEIL wir - wenn du die Diskussion hier aufmerksam gelesen hast - nicht mal eben "einfach so" Ermittlungsbehörden Tür und Tor öffnen und Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und auf die Schweigepflicht etc. legen, schützen und wahren wir das immens wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient...!

Gruß LOGO

PS: "Awards" jeder Art, nehme ich immer gerne an :-)

Skalpella
20.01.2012, 21:03
Hochinteressant :-) Ich hatte letztens auch ein Gespräch mit den Vertretern der örtlichen Ermittlungsbehörde. Dummerweise am Wochenende, also Verweis auf das Sekretariat fiel schon mal flach. Im Tagesgeschäft hätte ich mit meinem Chef Rücksprache gehalten, was mir hier aber nicht nötig schien.
Folgender Fall: Multimorbide Patientin mit offen perf. Sigmadivertikulitis muss operiert werden. War zuvor schon hochseptisch. Die Erkrankung hätte ohne OP mit Sicherheit zum schnellen Tode geführt. In Rücksprache mit den sehr verständigen Angehörigen erfolgte die OP. Patientin erholt sich zunächst, verstirbt aber im postoperativen Verlauf doch an ihren multiplen Erkrankungen. Kollegin von mir hat daraufhin "ungeklärt" angekreuzt, weil sie gelernt hat, dass man, wenn eine Operation stattgefunden hat, nie einen natürlichen Tod bescheinigen dürfe. Bei uns "auf dem Land" ist die Polizei wohl nicht gewohnt, bei derartigen Todesfällen gerufen zu werden. Sie haben die Kollegin am Telefon unverschämter weise sogar gefragt, ob "ein Messer" in der Patientin stecke.

Ich hatte also zwei relativ angepisste Polizisten da, die wegen der ihrer Meinung nach unnötigem Fall verständigt worden waren. Sie wollten mich nun, quasi als "Lehrstunde" durch lange Befragung und gemeinsame Leichenschau von der Arbeit abhalten. Letztlich auch aus dem Grund, damit in Zukunft derartige Fälle nicht mehr als "ungeklärt" deklariert werden. Ich habe ehrlicherweise ganz kurz Auskunft gegeben über den Verlauf. :-blush Also schwerstkranke Patientin verstirbt an der Folge der Erkrankung
und mich einer eingehenderen Befragung mit Hinweis auf meine dringenden Tätigkeiten an den Lebenden verabschiedet. Akten wollten die gar nicht haben. Ich denke aber, die Schwestern hätten diese in Kopie herausgegeben. . .

Die Rechtslage ist mir hier ehrlicherweise völlig unklar. Und ich habe in Rechtsmedizin echt aufgepasst! :-(
Persönlich hätte ich wohl sogar einen natürlichen Tod bescheinigt, weil ich die Patientin präoperativ moribund mit beginnendem Kreislaufversagen gesehen habe.

Aber: Wie vorgehen bei den nächsten Geschichten dieser Art?

stennadolny
20.01.2012, 21:54
Aber: Wie vorgehen bei den nächsten Geschichten dieser Art?

Garnicht. Bei Polizei auf Schweigepflicht sehr freundlich und standfest berufen, wenn die dann blöd kommen oder gar drohen: Hintergrund anrufen, soll hereinkommen ! Auch zusehen, daß man mit denen (Polizei) nicht alleine ist.
Wenn die nicht lockerlassen, muß man eben sofort zu einem Pat., der einen dringend braucht. Das war`s dann.

Auf Rechtsmedizin verweisen (fehlende eigene Kompetenz, "kenne den Fall absolut nicht !") bzw. auf schriftlichen Durchsuchungs/Beschlagnahmebefehl, wenn sie absolut dämlich werden.

"Gemeinsame Leichenschau" ist nicht. DAS ist Aufgabe der Rechtsmedizin bzw. Staatsanwaltschaft.

Immer geht auch: Habe jetzt keine Zeit, die sollen sich am Montag wieder melden, aber aufgrund der Schweigepflicht wird man nichts sagen dürfen.......

Rico
21.01.2012, 10:49
Folgender Fall: Multimorbide Patientin mit offen perf. Sigmadivertikulitis muss operiert werden. War zuvor schon hochseptisch. Die Erkrankung hätte ohne OP mit Sicherheit zum schnellen Tode geführt. In Rücksprache mit den sehr verständigen Angehörigen erfolgte die OP. Patientin erholt sich zunächst, verstirbt aber im postoperativen Verlauf doch an ihren multiplen Erkrankungen. Kollegin von mir hat daraufhin "ungeklärt" angekreuzt, weil sie gelernt hat, dass man, wenn eine Operation stattgefunden hat, nie einen natürlichen Tod bescheinigen dürfe. Wobei das sicherlich auch nicht ganz gerechtfertigt war, denn alleine die Tatsache, dass eine Operation stattgefunden hat rechtfertigt nicht den "nicht natürlichen Tod" - insbesondere die Notoperation bei ansonsten moribundem Patienten (bei einem Tod nach Nasen-OP sieht das natürlich auch anders aus). Analog ist ja wenn z.B. ein Patient mit ST-Hebungsinfarkt im kardiogenen Schock noch in den Katheter geht und da auf dem Tisch bleibt, dann sagt ja auch keiner, dass den der Kardiologe umgebracht hat. Das war schlicht der natürliche Krankheitsverlauf, den man trotz maximaler Therapie nicht hat abwenden können - und entsprechend ist das dann auch ein natürlicher Tod.

Brutus
21.01.2012, 14:15
Wobei das sicherlich auch nicht ganz gerechtfertigt war, denn alleine die Tatsache, dass eine Operation stattgefunden hat rechtfertigt nicht den "nicht natürlichen Tod" - insbesondere die Notoperation bei ansonsten moribundem Patienten (bei einem Tod nach Nasen-OP sieht das natürlich auch anders aus). Analog ist ja wenn z.B. ein Patient mit ST-Hebungsinfarkt im kardiogenen Schock noch in den Katheter geht und da auf dem Tisch bleibt, dann sagt ja auch keiner, dass den der Kardiologe umgebracht hat. Das war schlicht der natürliche Krankheitsverlauf, den man trotz maximaler Therapie nicht hat abwenden können - und entsprechend ist das dann auch ein natürlicher Tod.
Sehe ich genauso, allerdings ist das meine bescheidene Meinung. Prof. du Chesne sieht das allerdings gaaanz anders. Für ihn ist jeder Tod, dem eine Intervention vorangegangen ist, primär eine ungeklärte Todesursache. Er meinte in einer Fortbildung mal, selbst das offen rupturierte BAA, das schon mit Supra pur in den OP gegangen ist, wäre bei einem Exitus eine ungeklärte Todesursache...

Skalpella
21.01.2012, 15:24
Immerhin gut zu wissen, dass das kontrovers diskutiert wird :-)

Evil
21.01.2012, 15:36
Wobei ja eigentlich als Todesart nicht "Unklar" angekreuzt werden sollte, denn die Art ist ja bekannt. Es ist doch nur strittig, ob es als natürlich oder nicht-natürlich gilt.

papiertiger
21.01.2012, 15:40
und was willste dann ankreuzen? "unklar" bedeutet ja gerade, dass nicht klar ist ob natürlich oder nicht natürlich..

loxi
21.01.2012, 16:43
Hallo!

Ich weiß nicht, warum hier mehrmals mehr oder wenig deutlich angedeutet wird, dass ein Richter/Staatsanwalt von der Schweigepflicht entbinden kann.

Von der Schweigepflicht entbinden kann einen NUR der Patient selbst!
Darunter fällt auch die Herausgabe von Akten, die sich im Gewahrsam des Arztes (bzw. des Krankenhauses) befinden.

Ausnahmen bilden lediglich die sog. Offenbarungsplichten (Infektionsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch) im Rahmen dessen ausgewählte Daten übermittelt werden müssen sowie die Offenbarung bei einer drohenden Straftat im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung und des rechtfertigenden Notstandes.

Da die Schweigepflicht auch über den Tod hinaus gilt, kann man sich auch dann darauf berufen. Hier muss man sich dann versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Bei einem Tötungsdelikt wird dieser Wille wohl eine Entbindung von der Schweigepflicht zur Ermittlung und bestrafung des Schuldigen sein.

Allerdings kann man natürlich eine solche Willensermittlung nicht Mal eben zwischen Tür und Angel fällen, sodass man zunächst Mal garnichts sagen muss und außer dem Totenschein auch nichts hergeben muss und die Willensermittlung und Entscheidung dann in aller Ruhe mit seinem Vorgesetzten und in verzwickten Fällen dem Rechtsbeistand des Krankenhauses durchführen kann.

Rico
21.01.2012, 20:34
Sehe ich genauso, allerdings ist das meine bescheidene Meinung. Prof. du Chesne sieht das allerdings gaaanz anders. Für ihn ist jeder Tod, dem eine Intervention vorangegangen ist, primär eine ungeklärte Todesursache. Er meinte in einer Fortbildung mal, selbst das offen rupturierte BAA, das schon mit Supra pur in den OP gegangen ist, wäre bei einem Exitus eine ungeklärte Todesursache...Das ist jetzt wirklich etwas komisch, dass das ausrechnet "unklar" sein soll, wenn dann in der Tat doch eher wie oben geschrieben "nicht natürlich" analog zu dem Sturz/Unfall in der zum Tode führenden Kausalkette - wobei "nicht natürlich" ja auch nicht zwingend irgendwie strafrechtlich relevant sein muss, man kann ja auch ganz banal "nicht natürlich" beim Leitersturz im Haushalt versterben.

Außerdem finde ich da jetzt die Abgrenzung sehr schwierig - "Intervention" ist ja mehr als schwammig - wo fängt denn da die Grenze an, ab der man einen natürlichen Tod nicht mehr bescheinigen können soll:
OP? Kathetereingriff? Intubation? Schrittmacher unter Rea? Externes Pacing? Defibrillation? Gabe bestimmer Medis (z.B. CTx)...
... schließlich kann ja auch ein Patient mit einer akuten Leukose unter Erstchemo an nem Tumorlysesyndrom versterben, das ist ja dann ganz klar auf die CTx zurückzuführen - aber doch kein "nicht natürlicher" oder "unklarer Tod."

stennadolny
21.01.2012, 21:34
Von der Schweigepflicht entbinden kann man letzlich sich NUR selbst - umso besser, wenn man vom Pat. dazu ermächtigt wurde. Eine Aussagepflicht für den Arzt, wenn er vom Pat. entbunden wurde, besteht übrigens auch nicht.

Es gibt jedoch sehr wohl die Möglichkeit, vom Pat. NICHT von der Schweigepflicht entbunden worden zu sein und dennoch eine Aussagepflicht als Zeuge im Strafverfahren zu haben: In der Forensischen Psychiatrie.

Die Herausgabe von Akten kann durchaus auch gegen den Willen des Pat. erfolgen, wenn es sich um eine strafprozessuale Beschlagnahme (als Beweismittel) handelt.

Aber in der Tat geht es praktisch NIE um ad-hoc-Entscheidungen und dafür gibt es dann Vorgesetzte.

Die Diskussion um du Chesne beinhaltet den Konflikt zwischen Ex-post-Praktikern (=Rechtsmedizinern) und Ex-ante-Praktikern (=Klinikern). Die Legitimation der Rechtsmedizin besteht überhaupt erst darin, das "Natürliche" oder "Mei, ist halt so !" der Kliniker zu problematisieren und davon (gut) zu leben. Das sage ich jetzt wertfrei. Du Chesne war ja bekannt dafür, daß er überall die unnatürliche Todesursache trapsen hörte (weil er sie ja auch stets suchen mußte !) und wer schon mal die blumige Logik rechtsmedizinischer Kunstfehlergutachten genießen durfte, weiß, daß (fast) keine Kausalkette den Börnes fremd sein dürfte.

Noch einmal: Das ist deren Geschäft. Aber eben nicht das der Kliniker ! Ich habe noch gelernt: Mors in tabula bei den Chirurgen=unbedingte Selbstanzeige. Ansonsten werden die Rechtsmediziner (je später nach der OP, umso intensiver) eher auf Zuruf der Verwandten tätig.......

Krasses Beispiel: Kleinkind stirbt bei Routine-Mandel-OP einem sehr erfahrenen Anästhesisten am Tisch. Selbstanzeige, Obduktion, angeborener Herzfehler - hat der Anästhesist dies übersehen ? Nein, in diesem Falle nicht, da die Mutter (tragischerweise) nicht angab, daß das Kind beim Spielen nicht mit Gleichaltrigen mithalten konnte. Und sie war danach gefragt worden (und hatte es hinterher auch nicht bestritten, war aber auch dokumentiert !).

@Rico: Die Kausalketten der Rechtsmediziner dürften zwischenzeitlich eine eigene Wissenschaft sein, da kommste mit med. Hausverstand nicht mehr weiter......

antonia123
21.01.2012, 23:04
Whatever... macht beim Ausfüllen vom L-Schein ja keinen großen Unterschied und die Polizei wird in beiden Fällen verständigt :-nix
in dem von dir geschilderten beispiel (tod nach unfall) muss der nicht natürliche tod bescheinigt werden :-)

antonia123
21.01.2012, 23:07
achso, zum thema verhör:

http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc

zwar aus den USA aber durchaus auch hier zutreffend. immer erst mal schon die klappe halten.

"Easiest way to deal with the police.

Step 1.

Officer am I free to go?

Step 2.

Yes -> go on your way.

No -> I invoke my right to remain silent. Then stfu!
"

loxi
22.01.2012, 09:53
Es gibt jedoch sehr wohl die Möglichkeit, vom Pat. NICHT von der Schweigepflicht entbunden worden zu sein und dennoch eine Aussagepflicht als Zeuge im Strafverfahren zu haben: In der Forensischen Psychiatrie.

Das mit der forensischen psychiatrie stimmt, allerdings sagt hier der Arzt nicht als Zeuge sondern als Sachverständiger aus. Rechtlicher Hintergrund ist hierbei, dass es sich um eine gerichtlich angeordnete Behandlung handelt und man daher nicht von einem normalen Arzt-Patienten-Verhältnis ausgeht. Ähnliches gilt im Übrigen auch für Arzte im Strafvollzug und letzten Endes auch für Rechtsmediziner.



Die Herausgabe von Akten kann durchaus auch gegen den Willen des Pat. erfolgen, wenn es sich um eine strafprozessuale Beschlagnahme (als Beweismittel) handelt.

Aber nur wenn gegen den Arzt ermittelt wird, oder wenn gegen Arzt und Patienten in der gleichen Sache ermittelt wird. Eine Beschlagnahmung von Akten bei Ermittlungen gegen den Patienten alleine kann und muss unter Berufung des Arztes auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verweigert werden.



Was die Sache mit dem ungeklärt nach Intervention angeht: Wenn man genau drüber nach denkt, vielleicht hätte ja der Patient ohne OP wenige Minuten länger überlebt, sodass schon der Eingriff ursächlich für das Versterben des Patienten war. Allerdings wird das bei vorgenannten Beispielen mit rupturierter Aorta oder der Tumorlyse wohl jeder Staatsanwalt auf sich beruhen lassen...

Brutus
22.01.2012, 10:22
Aber nur wenn gegen den Arzt ermittelt wird, oder wenn gegen Arzt und Patienten in der gleichen Sache ermittelt wird. Eine Beschlagnahmung von Akten bei Ermittlungen gegen den Patienten alleine kann und muss unter Berufung des Arztes auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verweigert werden.
Ähm. Um jetzt noch mal auf den Ursprungsfall zurückzukommen... Na klar kann ich argumentieren, dass ich wegen der Schweigepflicht und dem mutmaßlichen Patientenwillen nichts sage und die Akten nicht rausrücke. Aber dann Frage ich mal ganz ketzerisch: Warum habe ich dann auf dem L-Schein ein ungeklärt / nicht natürlich angekreuzt? Denn erst der Polizei erzählen, ich habe hier einen ungeklärten / nicht natürlichen Toten und dann gar nix mehr sagen ist irgendwie auch "merkwürdig".
Und im Übrigen: die Kripo kann natürlich die Akten beschlagnahmen (oft genug erlebt). Im Zweifel reicht ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft. Und die nehmen die Originale mit! Deshalb im Zweifel VORHER Kopien machen, damit man 3 Jahre später bei der Hauptverhandlung noch weiß, was damals abgelaufen ist...
Außerdem verstehe ich hier so einige Leute nicht. Ich habe mal gelernt: wie man in den Wald hineinruft...
Unser ÄLRD hat sich mal mit der Kripo zusammengesetzt und mit denen eine Vereinbarung getroffen: im NA-Dienst aufgefundene Leichen sind primär ungeklärt, es wird sofort die Kripo informiert und die kommen und machen auch keinen Aufstand von wegen über 90j, Todkrank, etc... Und wir haben NIE mit denen Probleme gehabt. Ganz im Gegenteil. Da die wussten, wie wir arbeiten, haben die z.T. schon den Angehörigen den Wind aus den Segeln genommen, wenn man wieder jemand zuviel US-Fernsehen geguckt hat und der Meinung war, man könne sich noch ein paar Scheine zusammenklagen...
Auch in der Klinik kann man mit denen vernünftig zusammenarbeiten. Wenn man erklärt, warum man da ein nicht geklärt/natürlich ankreuzt, dann wird das zumindest so auch aufgenommen. Was die letztendlich daraus machen kann mir ja egal sein. Und wenn da jemand nachts um drei mit dem falschen Bein aus dem Streifenwagen ausgestiegen ist, ja mein Gott, dann ist das halt so. Ich möchte manchmal auch nicht wissen, was andere nach einer durchgemachten Nacht von mir denken...


Was die Sache mit dem ungeklärt nach Intervention angeht: Wenn man genau drüber nach denkt, vielleicht hätte ja der Patient ohne OP wenige Minuten länger überlebt, sodass schon der Eingriff ursächlich für das Versterben des Patienten war. Allerdings wird das bei vorgenannten Beispielen mit rupturierter Aorta oder der Tumorlyse wohl jeder Staatsanwalt auf sich beruhen lassen...
Naja, du Chesne mal außen vor. Sowas ist bei mir auch natürlich in den Keller gegangen. D.C. war ja so drauf, dass er quasi selbst der Omma, die vor 10 Jahren mal vom Auto auf dem Parkplatz angefahren wurde und danach im Streckverband bei Hüft-# 12 Wochen gelegen hat, und aktuell nach Myocardinfarkt mit Kammerflimmern und REA verstorben ist, einen nicht natürlichen Tod bescheinigen wollte. Könnte ja was mit dem Unfall zu tun gehabt haben...

Zu den Sprüchen der Blau-Weißen Partyfraktion, morgens um 3 Uhr: Ich habe hier eine ungeklärte Todesursache. Ich kenne die Patientin halt nicht. - Ja, aber tot ist sie? - Ja, natürlich ist die tot! - Also doch natürlicher Tod! - Nee, ungeklärt. - Ja, aber Sie haben doch gerade gesagt, dass sie natürlich tot ist! :-)) :-)) :-))

loxi
22.01.2012, 16:11
Zum ankreuzen des "unnatürlich" und dem Inoformieren der Polizei bin ich verpflichtet, zu allem anderen nicht.

Bei den meisten Fällen wird es auch ohne weiteres möglich sein, den Polizisten noch zwei drei Sätze zu den Umständen zu sagen, da eine Ermittlung der Todesumstände sicherlich dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen dürfte und hier sich vermutlich auch keiner beschweren wird.

Und ich gebe Brutus absolut Recht, dass man bei solch einfach gelagerten Fällen nicht auf stur schalten sollte und Streit mit der Polizei anfangen. Beim nächsten randalierenden Patienten in Notaufnahme oder RTW wird man sonst die "Dankbarkeit" zu spüren bekommen.

Allerdings mag es auch Umstände geben, die außer die Herausgabe des Totenscheines weitere Informationen im Interesse des Patienten verbieten, z.B. ein gut getarnter Suizid der die Auszahlung einer Lebensversicherung verhindern könnte. Hier ist es halt mal Aufgabe der Strafvervolgungsbehörden das auf anderem Wege zu Beweisen als durch die Aussage und die Unterlagen des behandelten Arztes.



Nebenbei vertrete ich nach wie vor die Meinung, dass eine Beschlagnahme von Patientenakten bei Ermittlungen gegen den Patienten gem. §97 StPO nicht erlaubt ist. Eine Beschlagnahmung darf eigentlich auch nur richterlich angeordnet werden, Staatsanwalt oder gar Polizei dürfen das nur bei Gefahr im Verzug.
Dass es trotzdem gemacht wird kann schon sein, die Informationen dürfen dann zwar nachträglich nicht verwendet werden, jedoch kann man wohl später schlecht nachweisen, dass der entscheidende Tipp für andere Ermittlungsmaßnahmen aus einem unerlaubt erlangtem Beweismittel stammt.

Gut dargestellt ist übrigens das ganze in einem Rechtsgutachten von Kai Baumann, das im Auftrag der Deutschen Aidshilfe im Rahmen des Prozesses gegen Nadja Benaissa erstellt wurde.