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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AiP Zulassung für Ausländer



ondine
21.06.2003, 18:39
Mein Mann ist Spätaussiedler und seit 1988 in Deutschland (er hat die deutsche Staatsangehörigkeit). Wir sind seit Januar dieses Jahres verheiratet(ich habe die RUMÄNISCHE Staatsangehörigkeit).Ich habe in Rumänien Humanmedizin studiert und ich habe mein Diplom im Sept. 2002 erhalten.
Ich habe allerdings nicht das „praktische“ Jahr gemacht. Das praktische Jahr ist in Rumänien nicht unbedingt teil der Ausbildung(es ist wird nach der Lizenzprüfung gemacht),wenn die Diplomaten die Prüfung zum Facharzt nicht schaffen sollten, müssen Sie erst jetzt das praktische Jahr machen..
Mir wurde von dem Regierungspräsidium Stuttgart mitgeteilt, dass ich die Prüfung der Gleichwertigkeit nicht ablegen darf ohne das Praktikumjahr in Rumänien und dass ich dieses auch nur in Rumänien nachholen kann. Mir wurde auch gesagt, dass es unmöglich ist eine AiP-Erlaubnis in Deutschland zu bekommen, denn "gemäss der Bundesärzteordnung kann eine AiP-Erlaubnis nur an deutsche oder EG-Staatsangehörige erteilt werden".
Von der Otto-Beneke-Stiftung und von dem Regierungspräsidium Augsburg habe ich allerdings erfahren, dass ich die Approbation ohne Probleme bekommen kann, denn zwischen Rumänien und Deutschland gibt es ein „Übereinkommen“ , dass mir erlaubt die 18 Monaten AIP hier zu machen.(Die 18 Monate währen dann gleichzustellen mit den 12 Monaten
Praktikum in Rumänien).
Was stimmt nun??????
Ich bin etwas ratlos ….Kann mir jemand helfen ????

RoxanaT
07.07.2003, 10:04
Hallo!

Mein Name ist Roxana und ich komme auch aus Rumänien.Ich bin zur Zeit Doktorandin in Deutschland, aber ich will auch als Arztin(AIP) arbeiten.Ich habe mein Studium in Rumänien abgeschlossen.Was kann ich dafür tun?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte!!!

Danke schön.

FataMorgana
08.07.2003, 08:06
Original geschrieben von ondine

Mir wurde auch gesagt, dass es unmöglich ist eine AiP-Erlaubnis in Deutschland zu bekommen, denn "gemäss der Bundesärzteordnung kann eine AiP-Erlaubnis nur an deutsche oder EG-Staatsangehörige erteilt werden".

Das ist definitiv falsch. Es gibt in dieser Hinsicht einen recht großen Unterschied zwischen der Approbation und der AiP-Erlaubnis. Das mit der deutschen Staatsangehörigkeit bezieht sich auf die Approbation (und auch davon gibt es unter Umständen Ausnahmen). Wenn man Dir etwas anderes erzählt hat, war das entweder aus Dummheit oder Boshaftigkeit. Die AiP-Erlaubnis ist auch für Ausländer relativ leicht zu bekommen, es gibt allerdings bestimmte Voraussetzungen. Problematischer ist es vor allem, wenn man in einem Nicht-EU-Land studiert hat (scheint ja bei Euch der Fall zu sein).

Vielleicht ist auch dieser Thread noch interessant für Euch:
http://www.medi-foren.de/showthread.php?threadid=7552

medicus_81
14.07.2003, 21:37
:-dagegen

05.08.2003, 09:41
§ 10 bzw. §13 ZHG beschreibt eigentlich alles was man wissen muß. Für die Berufserlaubnis gibt es bestimmte Previlegien, wenn man die erfüllt bekommt man die Berufserlaubnis problemlos.

Sehr viel schwieriger sieht es da schon mit der Approbation aus.

Byle

medicus_81
07.08.2003, 11:16
Und wo kann ich das nachlesen?

25.09.2003, 07:44
z.B. hier: http://www.zaek-hh.de/teledienstgesetz/zhg.pdf für Zahnärzte, oder google mal nach

§ 10 Bundesärzteverordnung, § 13 Zahnheilkundegesetz

Byle

Medimarinka
29.09.2003, 13:53
Also,bin ebenfalls mit diesen Problemen konfrontiert.Ich bin hier seit 10 Jahren,kann aber immer noch nicht meine ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablegen.Nun habe ich vom LPA erfahren, daß man problemlos als Ausländer AiP machen kann.Für die Erteilung der Approbation muss man leider doch eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Wobei es wirklich Ausnahmen gibt,die aber nicht so klar definiert sind.D.h. man weiß nicht was unter "Ausnahmefall"gemeint ist.Werde mir erstmal keine Gedanken darüber machen und hoffen,daß die Aus- und Einbürgerung recht schnell bis zum Ende des Studiums verläuft.
MfG

19.10.2003, 18:51
Hallo,

habe hier schon viel über die Probleme der ausländischen Studenten gelesen und kann es alles sehr gut nachvollziehen da ich selber Nicht-EU Ausländer (Ukraine) bin und in 2 Wochen mein 3tes Staatsexamen habe!

Aber: Leute, bloß keine Panik! Lest lieber alles vorher richtig durch bevor ihr hier mit suizidalen Gedanken beginnt ;-)

Also, AiP können wir (nicht-EU Ausländer) machen, dem steht nichts im Wege! Einfach nach dem 3ten StEx die zuständige Behörde anschreiben, AiP-Erlaubnis beantragen und fertig! Dann schnell Visum ändern lassen (das MUSS auch das Ausländeramt machen!) und bei Vorlage der Berufserlaubnis eine Arbeitsgenehmigung beim Arbeitsamt beantragen (ich liebe dieses Land! :-D )

Es kann sein, und da bin ich mir nicht ganz sicher, daß man u.U eine Stellenzusicherung in Form eines Schreibens oder ähnlichem, oder gar einen "Vor-Vertrag" vom Krankenhaus braucht um eine oder andere der o.g Sachen zu bekommen, ich weiß auch aus eigener Erfahrung, daß nicht jedes Krankenhaus das gerne tut, aber man muß denen die Angst von diesen Papierchen wegnehmen- schließlich brauchen sie uns- AiP'ler ob Deutsche oder Ausländer, und sie sind auch nur Menschen, es lässt sich immer eine oder andere Kompromisse finden!
Ich denke mit diesen Sachen können wir mit dem AiP beginnen.

Dann die Geschichte mit der AiP-Abschaffung: wird AiP abgeschafft stehen wir da ohne Grund hier zu bleiben, also wäre die AiP-Abschaffung für uns nicht günstig, aber keine Bange- AiP wird zwar zum 01.10.2004 abgeschafft, wir müssen das aber trotzdem machen (siehe Link: http://www.approbationsordnung.de/AO/faq.html#frage9=#)

es steht folgendes geschrieben: "Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales sieht eine Abschaffung des AiP/ÄiP für alle die Studenten vor, die nach dem 1.10.2004 ihr Studium beenden."

Alles klar? Also können die Jungs unsere AiP-Tätigkeit nicht canceln, weil sie
A) nicht blöd sind eine billige Fachkraft zu verlieren
B) weil wir eh keinen Anspruch auf die Stellenumschreibung haben (siehe oben)

Wie geht's weiter? Diese Frage bereitet mir ebenfalls die schlaflosen Nächte... Es ist so, wenn wir mit dem AiP fertig werden sollen wir die Approbation beantragen und die kriegen wir tatsächlich nicht... Die kriegen nur Deutsche und EU-Ausländer, ABER: wir können trotzdem weiterarbeiten! Und das beschreibt das "Böse selbst"- die Bundesärztekammer der BRD!

hier ist ein guter Link, lest euch bitte alles lieber 3-4 Mal durch, ich habe auch nicht alles sofort verstanden!

http://www.bundesaerztekammer.de/30/Auslandsdienst/20FAQ/index.html

Es geht da genau um den Fall, wenn man als Ausländer hier studiert hat und arbeiten will.

Theoretisch geht das, man bekommt zwar keine volle deutsche Approbation, aber eine "vorübergehende Berufserlaubnis" und kann den Facharzt machen. Aber auch nur dann wenn die bestimmten Kriterien erfüllt sind, z.B die "öffentliche Interesse", und die ist meiner Meinung nach beim heutigen Ärztemangel mehr als gegeben (Stichwort "Greencard" für Ärzte was die Regierung plant, dann stehen wir aber ganz vorne da wir ja hier studiert haben!)

Zusammengefasst: die Gesetze der Ärzteordnung wurden mitte 80ger Jahre überarbeitet, damals gab's hier eine Ärzteschwämme, jetzt sieht die Situation ganz anderes aus: ES GIBT EINEN ÄRZTEMANGEL! Und es wird ein neues Gesetz über die Regelung der Arbeitszeit der Ärzte eingeführt was ein Schichtsystem beinhaltet- WEITERE ÄRZTE WERDEN BENÖTIGT!

Lasst euer Kopf nicht hängen: wenn Deutschland so dumm ist und wird die Leute abschieben in die sie jahrelang investiert hat bei dem Ärztebedarf, dann will ich auch hier nicht bleiben...

Versteht Ihr warum es USA so gut geht? Weil sie für die ausländischen Studenten IMMER eine Möglichkeit haben, daß sie nach dem Studium dort zum arbeiten bleiben, so haben sie die besten Köpfe zu sich geholt! Und Deutschland wird das auch irgendwann mal begreifen, ich hoffe bald...

Freue mich auf eure Rückmeldungen und persönlichen Erfahrungen!

10.01.2004, 15:55
hei, student aus Ukraine! Bitte kontaktiere mich per e-mail! meine adresse ist [email protected] Ich habe viele fragen bezueglich Medizinstudium. Du koenntest mir helfen. Bitte, hilf mir! Ich bin uebrigens ein Maedchen aus Russland, wohne zur zeit in Muenchen. Bitte verlass' mich nicht auf Schicksalswillkuer!

14.01.2004, 07:09
Hallo,

ja, informieren ist wichtig. Es kommt auch immer darauf an:
bin ich Deutscher, EU- oder EWR-Staatsangehörigen
bin ich Staatsangehöriger eines Staates, mit dem Dtld ein Assoziierungsabkommen geschlossen hat
oder bin ich sonstiger Ausländer

u n d

habe ich eine Ausbildung in Deutschland oder in der EU oder aus einem Drittstaat.

Generell ist richtig, einen Approbationsanspruch haben grundsätzlich nur Deutsche und Gleichgestellte (EU). Aber nach § 10 BÄO ist die Approbation möglich, wenn ein besonderer Einzelfall vorliegt, was eine berufliche Integration erfordert - man kann da einiges bei Rieger - Lexikon des Arztrechts - finden (Stichwort: Approbation und Gleichwertigkeit).
Bis dann...