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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Parkmöglichkeit", oder nicht?



Bubble89
26.01.2012, 21:11
Hallo zusammen,

ich hab mal zwei Fragen und zwar hab ich mich jetzt für das Sommersemester 2012 Beworben und mache aber noch eine Ausbildung bis Mitte 2013 zum Gesundheits- und Krankenpfleger. (Mein Abi war nicht gut, deshalb würde es wahrscheinlich nicht reichen, aber was ist wenn! Darum geht es mir, also eine generelle Frage :) )

Die Frage:

Was ist wenn ich jetzt einen Platz bekommen würde, wie lange ist die maximale Parkmöglichkeit des Studiums?
Oder muss man das wenn es soweit kommt, bei der Uni erfragen?

Zweite Frage wäre:
Wenn ich einen bekomme, die Uni aber sagt sie kann nicht solange "Parken" und ich den Platz erstmal abgebe, dann kann ich mich doch normal wiederbewerben, oder? Oder heißt es dann " Ne du hast einen gehabt aber nicht genommen"?

Vieleicht eine Blöde Frage, aber danke schonmal für die Antworten.

(ps: Ich hab keinen Thread gefunden, der dies beantwortet, falls es einen ähnlichen gibt dann bitte den Beitrag verschieben :) )


lg

Solara
26.01.2012, 21:43
Wenn du einen Platz hättest, ihn aber nicht annimmst, dann ist er weg - klar kannst du dich wiederbewerben, aber ob du dann wieder einen Platz bekommst ist fraglich - je nachdem, wieviel andere sich beworben haben ...

Shizr
26.01.2012, 22:01
Eine "Parkmöglichkeit", wie du sie dir vorstellst, gibt es nicht.

Es gibt ein paar Ausnahmeregelungen für Wehr- / Zivil- / Bundesfreiwillligendienstleistende (m.W. auch für FSJler), die wegen des Dienstes ihren Platz nicht annehmen können. Nichts davon betrifft dich aber, weil du ja die Ausbildung abbrechen könntest.

In deiner Situation wäre der Platz somit vermutlich einfach nur weg, wenn du ihn nicht annimmst, und du hättest auch keinerlei Vorteile bei der nächsten Bewerbung.

Auch die Unis machen da meines Wissens bei ZVS-Studiengängen kein großes Ding draus. Entweder du nimmst den Studienplatz (dann aber auch richtig, im ersten Fachsemester ist z.B. an vielen Unis außer unter wirklich außergewöhnlichen Umständen eine Beurlaubung nicht möglich) oder halt nicht.

konstantin
27.01.2012, 05:44
Und an den meisten Unis gibt es auch nicht die Moeglichkeit, im ersten oder gar im ersten und zweiten Semester Urlaubssemester zu machen. Demnach wuerde dir dein Fehlen als entsprechende Fehlleistungen angerechnet werden. An meiner Uni wuerde das bedeuten, dass du dir das Recht auf Kurswiederholung verspielt hast und dann alles beim "ersen" Anlauf sitzen muss.

EVT
28.01.2012, 06:58
und warum solltest du ohne deinen ausbildungsbonus jetzt einen platz bekommen, wenn es vor ein paar jahren, als der nc weniger krass war, nicht gereicht hat? ;-) es sei denn, du hast einen super tms gemacht.

und wenn du einen platz bekommen solltest, über losverfahren oder so, dann würde ich an deiner stelle die ausbildung sofort abbrechen und den platz annehmen ;-) denn dein ziel ist es ja, medizin zu studieren oder?

Absolute Arrhythmie
28.01.2012, 18:03
Kann EVT da nur zustimmen. Entweder du hast eh keine Chance, dann brauchst du dir auch keine Gedanken zu machen, oder du brichst die Ausbildung ab und nimmst den Platz. Du weißt ja nicht wie es nächstes Jahr aussieht, vllt bekämst du dann keinen Platz mehr. Ich würds persönlich nicht riskieren.