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Rico
29.01.2012, 19:25
Da ich mal wieder an meiner liebsten Neujahrstätigkeit, der Steuererklärung, hock, mal ne Frage:

Wie ist es mit der Parkgebühr für den Parkplatz am KH - immerhin 25€/Monat - kann man das auch Absetzen (Werbungskosten) oder ist das in der Kilometerpauschale inbegriffen, dass man am Zielort auch ggf. kostenpflichtig parkt?

Flauscheding
29.01.2012, 19:28
Gib es getrennt an, es sind eigentlich Werbungskosten. Wenns dem Finanzamt nicht passt, kickt es dir die Gebühren ohnehin raus.
Ich geb sie in jedem Fall getrennt an.

dreamchaser
29.01.2012, 19:40
In der Kilometerpauschale ist meines Wissens nach nur Benzinkosten, KZF-Steuer, Versicherung und Reparaturkosten mit drin. Der Parkplatz müsste also extra zählen.

FirebirdUSA
29.01.2012, 21:55
Die Kosten zusätzlich angeben und hoffen. Bei meiner Frau klappt es jetzt jedes Jahr, mir wird es immer gestrichen (was auch korrekt ist), es gilt:

Durch einen kostenplfichtigen Parkplatz entstehende zusätzliche Autokosten können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden: Die Parkgebühren während der Arbeitszeit sind mit der Entfernungspauschale abgegolten, die es für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt (BFH, Urteil v. 2.2.1979, BStBl II 1979, 372).

Blauer Engel
30.01.2012, 07:11
Mich würde zu dem Thema interessieren, wer von euch die Steuererklärung alleine erstellen kann? Oder nutzt ihr einen Steuerberater? Ich habe das noch nie gemacht so als Newbie und habe auch im näheren Umkreis keinen, der mir das erklären kann.

Rico
30.01.2012, 15:18
Also ich nutze ein Steuerprogramm (Wiso Steuer) und das geht eigentlich relativ einfach, das Programm sagt Dir alles was Du tun must, weist Dich auf Unstimmigkeiten hin, sagt wo noch potentiale sind und wo die entsprechenden Beträge ausgeschöpft sind, wo man einfach auch Pauschalen ansetzen kann, etc...
Geht ziemlich gut, wenn man nix kompliziertes hat wie Immobilien, dann ist das recht unproblematisch.

Steuerberater für angestellt, Steuerklasse I, unverheiratet, keine Kinder, kein Nebengewerbe, keine Haus.. halte ich jetzt für übertrieben.

gnuff
30.01.2012, 15:23
Ich mache meine Steuererklärung seit drei Jahren per SMS... welch eine Befreiung :-top

dreamchaser
30.01.2012, 17:11
Mache seit 15 Jahren die Steuererklärung meiner Mutter und seit 4 Jahren jetzt auch meine eigene. Ist wirklich nicht schwer. Am Anfang habe ich ein Programm genommen, mittlerweile schaue ich nur nochmal nach, wo sich Pauschalen oder Beträge geändert haben, aber das ist ja nicht viel.

Muriel
30.01.2012, 17:27
Wir haben jetzt die letzten beiden Jahre den Lohnsteuerhilfeverein bemüht. Sehr guter schneller Service, falls die Erstattung zu niedrig ausfällt, legen die sofort Einspruch ein, ohne dass man selber etwas machen müsste. Kostenpunkt 80Euro, die aber wiederum absetzbar im nächsten Jahr. Für uns eine wirklich gute Sache, zumal wir einige Dinge "gelernt" haben, die mehr als die 80 Euro wieder herausgebracht haben.

Blauer Engel
30.01.2012, 17:43
Ich mache meine Steuererklärung seit drei Jahren per SMS... welch eine Befreiung :-top

SMS? Ich steh gerad auf dem Schlauch.

Muriel
30.01.2012, 17:55
Schweden ;-)

Haweee
16.05.2012, 10:31
Liebe Leute,
ich sitze grad über der Steuererklärung für das Jahr 2011; mein erstes Arbeitsjahr.
Nun wieder die üblichen Fragezeichen: Kann ich die Approbationsurkunde sowie z.B. Bewerbungsfotos, welche jeweils im Jahr 2010 bezahlt wurden im Steuerjahr 2011 absetzen?

Direkt noch eine Frage: Mein Steuerprogramm bittet mich, mich einer Berufsgruppe zuzuordnen? Was bin ich denn als Assistenzarzt? "Sozialversicherungsfreie Tätigkeit"? Ist das richtig? Wir zahlen ja keine gesetzliche Rentenversicherung...

Danke für Eure Hilfe.

Brutus
16.05.2012, 11:22
^^ Naja, eigentlich kannst Du alles ansetzen, was IM Steuerjahr an Auslagen da waren, in diesem Fall wären das Werbungskosten. Allerdings schreibst Du ja, dass Du die Ausgaben schon im Jahr 2010 getätigt hast.
Versuchen kannst Du das. Aber ich würde mich nicht wundern, wenn das Finanzamt den Posten einfach streicht. Wenn Du Glück hast, dann wird das Datum übersehen, oder Du hast so wenig an Werbungskosten, dass die die eingereichten Belege nicht wirklich durchsehen...

Für Dein Steuerprogramm: Du bist Arzt! Einfach nur Arzt. Angestellter. Du zahlst Deine RV in die Versorgungskassen. Und der Rest wird vom AG in Deiner Lohnsteuerkarte / Ausdruck aufgelistet.
Wenn Du nix selbstständig machst, dann tipp die Karte einfach ab, schreib Deine Werbungs- und Wegekosten rein und gut ist...

Haweee
16.05.2012, 11:42
Merci erstmal.
Nun er gibt mir ein paar Möglichkeiten bei der Einordnung vor ("Sozialversicherungspflichtig", "Rentner", "Beamter" usw.). Daher die Frage...

Gut, gut, ich versuch mal weiter mein Bestes. :-???

HorstHützel
16.05.2012, 11:54
Sozialversicherungspflichtig.

Brutus
16.05.2012, 12:00
^^ Genau, ergibt sich aber aus der Steuerbescheinigung des AG. Da sollten nämlich eigentlich so Sachen draufstehen...

Haweee
16.05.2012, 12:18
^^ Genau, ergibt sich aber aus der Steuerbescheinigung des AG. Da sollten nämlich eigentlich so Sachen draufstehen...

Und da dort eben nichts bei "Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" sowie "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" angegeben ist, meckert mein Steuerprogramm, wenn ich mich als sozialversicherungspflichtig kennzeichne:
"Sie haben als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer keine Rentenversicherung angegeben. Bitte überprüfen Sie ihre Angaben."

Brutus
16.05.2012, 12:32
^^ Hast Du keinen Schrieb von der Ärzteversorgung bekommen? Die schicken Dir eigentlich auch einen Nachweis, wie viel Du im letzten Jahr in die Versorgungskasse eingezahlt hast!
Bin mir gerade nicht sicher, ob da aufgeschlüsselt ist, wieviel der AG und der AN gezahlt haben. Aber DAS sollte zumindest auf der Steuerbescheinigung des AG stehen. Zur Not da mal nachfragen, also Personalabteilung!

Haweee
16.05.2012, 13:51
Bisher hab ich so einen Schrieb nicht, soll aber laut Mitarbeiterin der ÄV bald kommen... Mal sehen. Sie sagte aber, alle Infos sind auch auf der Lohnsteuerbescheinigung 2011.

Noch eine letzte Frage. Hab mich grad nochmal bißchen eingelesen bzgl. Studiengebühren absetzen usw. und werde nicht recht schlecht. Sind die nun absetzbar oder nicht? Lohnt sich der Gang zum Steuerberater, um das zu berechnen? Hat das Chancen? Wie sind da eure Erfahrungen?

Brutus
16.05.2012, 14:13
GOOGLE ist Dein Freund! :-))

http://www.news.de/gesellschaft/855213066/studienkosten-sind-rueckwirkend-absetzbar/1/
Hier fast noch besser erklärt:
http://www.hna.de/magazin/beruf-karriere/ratgeber-service/geld-gehalt/studiengebuehren-sind-jetzt-absetzbar-1364949.html
Hier sogar mit Beispielen:
http://www.jobbotschafter.de/index.php/blog-beitrag/items/studiengebuehren-rueckwirkend-absetzen/jb/1.html

Allerdings habe ich auch DIES hier gefunden: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/gesetzesaenderung-erststudium-zaehlt-doch-nicht-zu-werbungskosten-a-794644.html
Und DAS würde mich bei unseren Parteien (egal welcher Coleur) nicht wirklich wundern!
Ohhh, das Urteil des Bundesfinanzhofs bedeutet ja einen Milliardeneinnahmeverlust! Lasst uns doch mal schnell die Gesetze ändern!!! :-kotz

Unter Umständen kannst Du trotzdem noch profitieren. Da Du ja gutverdienender Aaaazt bist, kommt für Dich evtl. das hier infrage: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erststudium-werbungskosten.htm
Also unter Umständen als Sonderausgaben absetzbar...