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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mutterschutz -> Anrechnung auf Weiterbildungszeit?



DocCoxen
30.01.2012, 22:06
Hallo Ihr,

ich habe eine neue Stelle angetreten und werde nach drei Monaten in den Mutterschutz gehen und danach in Elternzeit. Unter Umständen werde ich mich nach dieser Zeit nach einer neuen Stelle umsehen (aber im gleichen Fachgebiet), da mein Mann wahrscheinlich versetzt wird.

Gehen meine 3 Monate dabei verloren oder werden sie mir angerechnet? Bzw. zählen die 14Wochen Mutterschutz dazu? Dann hätte ich nämlich sozusagen 6Monate... Wäre ja irgendwie ärgerlich und fies, wenn man so benachteiligt werden würde :-notify.

Bin gespannt auf Eure Antworten (in den alten Threads widersprachen sich die Leute diesbezüglich)

Grüße

THawk
31.01.2012, 17:13
z.B. aus der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 - in der Fassung des Beschlusses vom 11. Oktober 2009, Abschnitt A, §4:
"(4) Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen dieser Wei*terbildungsordnung; in deren Rahmen kann der Vorstand Näheres in Richtlinien bestimmen.
Zeiten unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit angerechnet werden, wenn dies in Abschnitt B oder C vorgesehen ist.
Eine Unterbrechung der Weiterbildung, zum Beispiel wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst, überwiegende wissenschaftliche Tätigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden.
Tariflicher und gesetzlicher sowie sonstiger arbeitsrechtlicher Erholungsurlaub bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr ist keine Unterbrechung."

Die Zeit des Mutterschutzes wird also mit größter Sicherheit nicht angerechnet (fände ich auch ehrlich gesagt widersinnig, weil du ja in deiner Weiterbildungszeit praktische Erfahrungen sammeln sollst und insofern eine Weiterbildung im Mutterschutz nicht stattfindet). Was mit den drei Monaten passiert - gute Frage.
Warum rufst du nicht einfach deine Landesärztekammer an und klärst das mit denen? Du wirst hier _nie_ eine definitive, verlässliche Aussage erhalten.

Muriel
31.01.2012, 17:56
Den Mutterschutz vor der Geburt darf die werdende Mutter ja dankend ablehnen, sprich zu dieser Zeit arbeiten, was dann natürlich angerechnet werden würde. Damit kämest Du aber dann nur auf 4,5 Monate insgesamt, der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend, selbst wenn Dein Arbeitgeber Dir entgegen kommen wollte und Dir netterweise diese Zeit bescheinigen würde (über den Sinn/die "Gerechtigkeit" kann man streiten), so würde es absolut dennoch nicht gehen, da Du acht Wochen nach der Geburt einfach nicht arbeiten darfst und somit auch kein Spielraum der Anerkennung gegeben ist. Da aber sinngemäß im MuSchG (?) wohl steht, dass man als werdende Mutter nicht benachteiligt werden darf, stellt sich die Frage, ob vielleicht die LÄK Dir insofern entgegen kommen würde, dass sie Dir erlaubt, sofern kein Arbeitgeberwechsel nach der Elternzeit stattfindet, die ersten drei Monate dennoch anzuerkennen, vielleicht dies sogar müssen. Aber das würde ich genau nachfragen und zwar im Vorfeld.

Eine schöne Schwangerschaft, gute Geburt und ein pflegeleichtes Kind wünsche ich Dir jedenfalls :-)

Die Niere
01.02.2012, 21:30
Bzw. zählen die 14Wochen Mutterschutz dazu? Dann hätte ich nämlich sozusagen 6Monate... Wäre ja irgendwie ärgerlich und fies, wenn man so benachteiligt werden würde :-notify.Wie genau darf ich das verstehen? Du fändest es unfair, wenn dir die 14 Wochen Mutterschutz nicht angerechnet würden? Eine Zeit in der Du dich zwar um dein Mutterdasein kümmerst, aber weder praktische noch theoretische Erfahrung in deinem Beuf sammelst? Oder habe ich da was falsch verstanden?

gruesse, die niere

Muriel
01.02.2012, 21:34
Ich verstehe es eher so, dass sie es nicht so dolle findet, dass aus Gründen, die nun mal nicht zu ändern sind, diese ersten drei Monate unter den Tisch fallen werden. Ein Stellenwechsel nach drei Monaten, weil die Stelle einem nicht zusagt, ist ja anders gelagert als ein Kind zu bekommen.

Rico
02.02.2012, 07:57
Wobei hier ja der Grund für das kurze (und wohl nicht anrechenbare) Intervall von 3 Monaten ja nur bedingt an der Schwangerschaft liegt, sondern mehr an dem familiär bedingten Umzug. Würde der Mann zufällig ein Jahr früher versetzt, dann hätte sie das gleiche Problem auch ohne Schwangerschaft. Deshalb eine Benachteiligung durch die Schwangerschaft zu postulieren, wenn der eigentliche Grund wieso der Weiterbildungszeitraum nicht erfüllt wird ein Umzug aus anderen Gründen ist, wird deshalb wohl eher nicht durch das Mutterschutzgesetz gedekt werden.

Muriel
02.02.2012, 13:46
Ah ok, das war mir da nicht mehr bewusst. Klar, ein Stellenwechsel ist dann natürlich "selbst verschuldet" (ok, eine Schwangerschaft auch :-D) und hat dann natürlich nix mit Benachteiligung zu tun.

Espressa
02.02.2012, 16:16
Ich denke auch, dass sie ja nach dem Mutterschutz weiterarbeiten darf dort, und wenn sie dann 6 Monate voll hat zählen die ja auch. Immerhin schon cool dass die überhaupt eine Schwangere einstellen, könnte mir vorstellen dass da sonst manche Abteilungen schon kritisch wären.

Wenn man natürlich wegzieht und nicht mehr dort arbeiten möchte dann ist es eben Pech.
Wobei: Du wirst Mutter und hast offensichtlich enen Partner mit solidem Job, das ist dann schon wieder mehr Glück als Pech. :-)

Grombühlerin
03.02.2012, 12:46
Jetzt mal ehrlich, ist es so wichtig, ob man 3 Monate früher oder später FA wird?

Speziell im Vergleich mit einen Baby finde ich: eher nicht.

Bei mir im Haus brauchen übrigens selbst Vollzeit-arbeitende Männer 7 Jahre für einen FA, der offiziell 5 Jahre dauert. Ist es sonst wirklich überall so, dass man in 5 Jahren durch alle geforderten Bereiche rotiert???

Muriel
03.02.2012, 12:51
Bei uns ausnahmslos in allen mir bekannten Fällen.

McBeal
03.02.2012, 16:14
Bei uns auch. Wobei wir viele Mütter haben, die Teilzeit arbeiten oder gearbeitet haben, also dann dementsprechend länger. Ich werde durch Beschäftigungsverbot und Teilzeittätigkeit nach der Elternzeit auch deutlich länger brauchen, aber mir ist das Wurscht. Ich habe meine feste Stelle und auf eigene Praxis oder OÄ-Stelle habe ich sowieso keine Lust. :-)

LG
Ally

Grombühlerin
03.02.2012, 18:41
Jetzt werd ich aber neidisch.....