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MrProblem
23.02.2012, 13:40
Hallo Leute
Ich wollte euch ganz gerne mal etwas fragen, da ja vielleicht der eine oder andere dazu etwas nützliches weiß. Es geht um folgendes. Ich möchte nach wie vor (habe mittlerweile 8 wartesemester) den großen Wunsch Medizin zu studieren (ja..wie alle hier ;p ) und habe letztes Jahr (habe davor drei jahre lang als Offizier gearbeitet) zum WS in Salzburg Molekulare Biowissenschaft/Biochemie angefangen und das bisher auch sehr erfolgreich. Nun überlege ich natürlich die ganze Zeit, wie ich mri was am besten anrechnen lassen kann. Chemie habe (also bestandene Klausur+gerade absolvierendes Praktikum), zudem habe ich einen Biochemie und Physiologieschein, Physik + Praktikum ist auch in der Mache. Ich denke, die anderen Scheine sind nicht von Interesse (Genetik+praktikum etc, Mikrobiologie etc). Nun, das Problem, vor dem ich nun stehe, ist, dass ich ja keine Medizinfakultät an meiner Uni habe. Wobei, wir haben schon eine, aber die ist "quasi" Privat (die PMU hier in Salzburg). Wie könnte ich mir den die Scheine äquivalent anrechnen lassen? Wäre es ratsam mit meinen Profs darüber zu sprechen oder kriegen die "eher" n Knall? Ich kann das insgesamt recht schlecht abschätzen und wollte mich daher erst einmal nach eurer Meinung erkundigen. Ich weiß vom Landesprüfungsamt in NRW, dass ich für das Bewerben zum 2. Semester zwei große und zwei kleine Scheine brauche (mit fertigem Physikpraktikum hätte ich die ja). Nur ist die Frage, wer mir das denn nun bescheinigen könnte? Kontaktaufnahme zur PMU? Können das meine eigenen Profs machen? Ohje...fragen über fragen

Kandra
23.02.2012, 13:59
Genetik + MiBi ist zumindest in München schonmal der Biologie-Schein ;)

MrProblem
23.02.2012, 14:00
aha! schon mal interessant

easy-bisy
23.02.2012, 15:13
Die aussagekräftigsten Informationen gibt es sicherlich bei den Landesprüfungsämtern für Medizin der einzelnen Bundesländer. Letzendlich müssen die nämlich deine Scheine akzeptieren. Da gibt es sicherlich Unterschiede. Ich habe bisher immer gute Erfahrungen mit e-mails direkt ans LPA gemacht, meist gab es am nächsten Tag eine Antwort. Rundmail mit allen Scheinen rumschicken und sehen, wo man dir am Meisten anerkennt. Ob du mit den Scheinen ein Semester sparst, ist dann aber noch mal eine andere Frage, weil die fehlenden Scheine an den meisten Unis nicht in jedem Semester angeboten werden.

MrProblem
23.02.2012, 15:28
hey danke! Nein, mir geht es nicht einmal sonderlich darum, Semester zu sparen, sondern eher darum, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Aber die Sorge, die ich ja habe ist eher diese, dass ich nicht ganz verstehe mit der "Äquivalenzbescheinigung" der Scheine. Ich mein, n Chemieschein ist ja nicht gleich n Chemieschein, oder ist das denen dann relativ egal, sofern alles ordnungsgemäßg vorliegt? Wie gesagt ich habe ja keine eigene Medizinfakultät an meiner Uni, daher halt die Frage, wie ich somit an eine Äquivalenzbescheinigung kommen könnte oder verstehe ich da etwas grundsätzlich falsch? Dennoch danke für die guten Infos

SuperSonic
23.02.2012, 20:19
Nachdem du die Scheine im Ausland erworben hast, sind erst mal keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen notwendig. Das LPA wird die Scheine prüfen und ggf. bekanntgeben, welche zusätzlichen Nachweise benötigt werden.

EVT
23.02.2012, 20:55
welches lpa ist denn für dich zuständig?

MrProblem
24.02.2012, 09:12
ehm Düsseldorf, bin gebürtiger NRWler. Habe denen auch schon eine Mail geschickt, leider aber noch keine Antwort erhalten. Ich denke, ihr versteht mich, da nämlich durch diesen wirrwar durchzublicken, allein das ist schon ein halbes Studium ;-) Ich hoffe einfach nur, dass es irgendwie klappt, dafür ist mir auch keine Arbeit zu schade, nicht einmal ein drei wöchiges Physikpraktikum hehe :-dance

EVT
24.02.2012, 19:47
fürs lpa nrw muss der prof, bei dem du den schein gemacht hast, die bescheinigung ausstellen. aber ka, wie das im ausland aussieht. hast du schon bei deiner uni nachgefragt?

SuperSonic
24.02.2012, 21:58
EVT, vielleicht solltest du dich erst mal selber erkundigen, bevor du hier solche Aussagen verbreitest.

Wie gesagt sind für im Ausland erworbene Leistungen erst mal keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen vorzulegen, weder von einem inländischen Professor noch vom ausländischen Professor, bei dem der Schein erworben wurde.

Auch das LPA NRW hat übrigens ein Merkblatt (http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/Startseite/Struktur_Service/Merkbl__tter/sonstige_Pr__fungsbereiche/Anerkennung_von_Studienleistungen.html) zum Thema online gestellt...

EVT
25.02.2012, 14:26
ja, das war auch aufs inland bezogen, weil für mich selber das lpa nrw zuständig war, deshalb weiß ich das. ich verbreite keine falschen aussagen, wenn ich keine ahnung habe.
deshalb sagte ich auch, dass ich beim ausland keine ahnung habe (ka= keine ahnung) und er bei seiner uni nachfragen soll.