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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was bedeutet "Vorläufiger Teilstudienplatz"



ersuchthilfe
27.02.2012, 16:26
Hallo an alle erstmal und Danke im Voraus für jegliche Hilfe.

Ich hoffe ich bin im richtigen Forumbereich gerade .

Ich habe eine Frage und brauche eine Antwort von einer Person , die auf der gleichen Weise studiert hat oder jetzt gerade studiert. Oder von einer Person die sich damit gut auskennt.

Nun zu meinem Problem.

Meine Schwester hat einen vorläufigen Studienplatz durch Klage bekommen. Soweit ich es verstanden habe , gewährleistet dir ein Teilstudienplatz dein Physikum also die Vorklinik aber nicht Klinik. Ist das bei meiner Schwester auch der Fall obwohl es durch Klage ist , oder kann die gewisse UNI jeden Moment dagegen klagen und sie vor dem Physikum exmatrikulieren.

Vielen Dank für eure Zeit

kra-
27.02.2012, 18:20
Hat sie den über ein Klageverfahren bekommen? IdR bedeutet das, dass die Uni gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hat und deine Schwester im Extremfall ihren Platz wieder verlieren kann (was aber gut ein Jahr dauern kann). Bei uns wurden damals 10% der Eingeklagten wieder "rausgeklagt" (also 7 Personen), die durften ihren Platz aber mit einer kleinen "Bearbeitungsgebühr" trotzdem behalten und haben wie der Rest auch ihr Physikum gemacht.

EVT
27.02.2012, 20:54
ja, theoretisch kann einen die uni wieder rausklagen. war mal in hannover, die sind aber alle woanders untergekommen.
ich nehme an, sie ist jetzt in marburg? ;-) da wurden ja wieder so viele plätze eingeklagt.
teilstudienplätze gibt es auch im normalen verfahren, d.h. du darfst auf jeden fall die vorklinik machen, aber nach dem physikum musst du dich um einen klinikplatz irgendwo bemühen. klappt nicht bei allen sofort.

epeline
27.02.2012, 23:28
also damals in göttingen wurden auch leute rausgeklagt, un dzwar ohne extra-bonus-zeile, also so raus-raus...

denke, den rest haben die beiden über mir schon erklärt.

davon abgesehen möchte ich betonen, dass es sinnvoll ist, sich bei einem teilplatz doch auch schon VOR dem physikum aktiv für einen vollplatz zu bewerben!

kra-
28.02.2012, 05:52
davon abgesehen möchte ich betonen, dass es sinnvoll ist, sich bei einem teilplatz doch auch schon VOR dem physikum aktiv für einen vollplatz zu bewerben!

Ich hab damals per ZVS einen weiteren Teilplatz an meiner Uni zugelost bekommen. *g*

Kyutrexx
10.03.2012, 09:04
Hallo an alle erstmal und Danke im Voraus für jegliche Hilfe.

Ich hoffe ich bin im richtigen Forumbereich gerade .

Ich habe eine Frage und brauche eine Antwort von einer Person , die auf der gleichen Weise studiert hat oder jetzt gerade studiert. Oder von einer Person die sich damit gut auskennt.

Nun zu meinem Problem.

Meine Schwester hat einen vorläufigen Studienplatz durch Klage bekommen. Soweit ich es verstanden habe , gewährleistet dir ein Teilstudienplatz dein Physikum also die Vorklinik aber nicht Klinik. Ist das bei meiner Schwester auch der Fall obwohl es durch Klage ist , oder kann die gewisse UNI jeden Moment dagegen klagen und sie vor dem Physikum exmatrikulieren.

Vielen Dank für eure Zeit

Ein "vorläufiger Teilstudienplatz" ist die doppelte Arschkarte:

Teilstudienplatz heißt, dass zunächst nicht garantiert ist, dass ein Klinikplatz frei ist.

Vorläufig heißt, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im Eilsacheverfahren erlassen wurde und Widerspruch und Anfechtungsklage zunächst aufgeschoben (und nicht anwendbar) worden sind - und zwar bis zum Beschluss (§ 80 Verwaltungsgerichtsordnung).
Will heißen: die Hochschule kann nach Erlass des Bescheides Widerspruch bzw. Anfechtung erwirken. Sind die erfolgreich, wird die vorläufige Entscheidung des Gerichtes wieder aufgehoben, der Studienplatz ist weg und es kommt zur Zwangsexmatrikulation auf Grund gesetzlicher Hinderungsgründe.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist nicht gering.
Machen die Hochschulen in letzter Zeit gerne, um ein Exempel an denen zu statuieren, die sich einklagen.

Deine Schwester sollte die kommenden 6 Monate in engem Kontakt mit ihrem Rechtsanwalt verbleiben. Sofern die Hochschule von ihren Rechten Gebrauch macht, kann es ziemlich schnell wieder aus sein mit dem Studium.

EVT
10.03.2012, 16:36
ne, die arschkarte hat man, wenn man klagt, keinen platz bekommt und natürlich trotzdem das ganze geld los ist ;-)
ich nehme stark an, dass sie einen platz in marburg bekommen hat. dort wurden letztes jahr auch über 40 plätze eingeklagt. ein freund von mir hat auch einen bekommen. er ist immer noch da, also wurden sie nicht wieder rausgeklagt. bis jetzt. ka ob marburg das macht.
aber selbst wenn sie in ca. 6 monaten wieder rausgeklagt werden sollte, so hat sie ihre scheine und könnte sich überall für das 2. semester bewerben. man muss natürlich alles bestehen und ich weiß nicht, wie der stundenplan in marburg ist. vllt. gehen manche sachen über zwei semester, dann klappt das mit den drei großen scheinen wahrscheinlich nicht. aber abwarten.
ist das wieder rausklagen nicht vergangenheit? habe ich schon länger nicht mehr gehört.

Kyutrexx
12.03.2012, 15:34
ist das wieder rausklagen nicht vergangenheit? habe ich schon länger nicht mehr gehört.
Nix mit Vergangenheit, das nimmt jährlich zu.

Da das aber keine gute Werbung für Kanzleien ist, die damit ihre Brötchen verdienen, ist die Berichterstattung darüber eher weniger groß.