Aixitus
06.03.2012, 14:47
Hallo,
ich bin Berufseinsteiger und versuche zu verstehen, wie sich mein Gehalt zusammensetzt bzw. wie sich Überstunden, Bereitsschaftsdienste, Wochenend- und Feiertagsarbeit konkret auf mein Gehalt auswirken. Bei uns im Haus scheinen die meisten das auch nicht verstanden zu haben sondern vertrauen blind der Verwaltung auf eine korrekte Abrechnung.
Ich bin in Entgeltgruppe 1 und Stufe 1 nach Anlage 30 AVR Caritas eingruppiert und verdiene 3735€ brutto bzw. 2182€ netto.
1.) (angeordnete) Überstunden
Meine Sollwochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Nehmen wir an, ich erarbeite in einem Monat 10 angeordnete und dokumenterte Überstunden. Am Monatsende weisst mein Arbeitszeitkonto nun +10 auf.
Ist es nun so, dass ich unabhängig davon, ob die Überstunden mit Freizeitausgleich oder mit Geld ausgeglichen werde, ich pro Überstunde als Zeitzuschlag 15% des errechneten Stundenslohns ausgezahlt bekomme?
Meinen Stundenlohn würde ich mit "Regelvergütung / durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4,348" , also mit 3735 / 40 * 4,348 = 21,47€ berechnen. Ich würde also pro geleisteter Überstunde 3,22€ (=15% von 21,47) brutto also im Beispiel 32,20€ mehr bekommen, richtig?
Wenn ich die "Plusstunden" auf meinem Arbeitszeitkonto nun auch noch auszahlen lassen möchte, weil ein Freizeitausgleich nicht möglich ist, dann würde ich für jede Stunde 21,47€ brutto bekommen?
2.) Bereitschaftsdienste
Wir leisten Bereitschaftdienste der Stufe III, das heisst, 90% der Bereitschaftsdienstzeit wird als Arbeitszeit gewertet. Als Studenlohn wird nun nach §8 Abs.2 25,00€ für meine Entgeltgruppe festgesezt. Wenn ich nun einen Dienst mache, der 10 Stunden Bereitschaftdienst enthält, heisst das nun im konkreten Fall, dass sich dieser Dienst nicht auf meinem Arbeitszeitkonto bemerkbar macht, sondern ich am Monatsende 25,00€ * 90% (=22,50€), also 225€ mehr Brutto bekomme?
Vielleicht kann jemand meine Interpretation nachvollziehen und bestätigen oder mir erklären wo der Haken ist.
Stephan
ich bin Berufseinsteiger und versuche zu verstehen, wie sich mein Gehalt zusammensetzt bzw. wie sich Überstunden, Bereitsschaftsdienste, Wochenend- und Feiertagsarbeit konkret auf mein Gehalt auswirken. Bei uns im Haus scheinen die meisten das auch nicht verstanden zu haben sondern vertrauen blind der Verwaltung auf eine korrekte Abrechnung.
Ich bin in Entgeltgruppe 1 und Stufe 1 nach Anlage 30 AVR Caritas eingruppiert und verdiene 3735€ brutto bzw. 2182€ netto.
1.) (angeordnete) Überstunden
Meine Sollwochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Nehmen wir an, ich erarbeite in einem Monat 10 angeordnete und dokumenterte Überstunden. Am Monatsende weisst mein Arbeitszeitkonto nun +10 auf.
Ist es nun so, dass ich unabhängig davon, ob die Überstunden mit Freizeitausgleich oder mit Geld ausgeglichen werde, ich pro Überstunde als Zeitzuschlag 15% des errechneten Stundenslohns ausgezahlt bekomme?
Meinen Stundenlohn würde ich mit "Regelvergütung / durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4,348" , also mit 3735 / 40 * 4,348 = 21,47€ berechnen. Ich würde also pro geleisteter Überstunde 3,22€ (=15% von 21,47) brutto also im Beispiel 32,20€ mehr bekommen, richtig?
Wenn ich die "Plusstunden" auf meinem Arbeitszeitkonto nun auch noch auszahlen lassen möchte, weil ein Freizeitausgleich nicht möglich ist, dann würde ich für jede Stunde 21,47€ brutto bekommen?
2.) Bereitschaftsdienste
Wir leisten Bereitschaftdienste der Stufe III, das heisst, 90% der Bereitschaftsdienstzeit wird als Arbeitszeit gewertet. Als Studenlohn wird nun nach §8 Abs.2 25,00€ für meine Entgeltgruppe festgesezt. Wenn ich nun einen Dienst mache, der 10 Stunden Bereitschaftdienst enthält, heisst das nun im konkreten Fall, dass sich dieser Dienst nicht auf meinem Arbeitszeitkonto bemerkbar macht, sondern ich am Monatsende 25,00€ * 90% (=22,50€), also 225€ mehr Brutto bekomme?
Vielleicht kann jemand meine Interpretation nachvollziehen und bestätigen oder mir erklären wo der Haken ist.
Stephan