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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wahlfamulatur aufteilen???



mun46
11.03.2012, 11:54
Hallo :)
ich studiere in Baden-Württemberg und möchte ich Sommer zwei Wochen Famulatur in der Rechtsmedizin machen (länger nimmt einen das Institut nämlich nicht). Das Problem ist, dass in den Richtlinien für Famulaturen steht, dass man die Rechtsmedizin nur im Rahmen einer Wahlfamulatur anerkannt bekommt und wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Wahlfamulatur an einem Stück mit 30 Tagen abgeleistet werden. Weiß jemand, ob das stimmt? Oder darf man dann auch 2 mal 15 Tage machen? Weil dann würde ich die ja anerkannt bekommen ;-)

Wäre superlieb, wenn mir jemand helfen könnte, die Frau beim LPA geht nämlich seit zwei Wochen nicht ans Telefon :/

Miyu
11.03.2012, 13:35
Eigentlich ist es in Baden-Wuerttemberg egal, welchen Teil der Famulatur du aufteilst, solange du nicht mehr als 5 Famulaturen hast und jede mindestens 14 Tage dauert.

Siehe dazu:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109929/rps-ref92-arzt-merk-famu.pdf

Ich verstehe das mit dem Monat, was da bei Rechtsmedizin steht so, dass man halt hoechstens einen Monat in der RM anerkannt bekommt, weil man es eben nur als Wahlteil machen kann. Und der ist ja nur 30 Tage lang.

Ich persoenlich hab meinen Wahlteil uebrigens damit abgeleistet, dass ich 2 Stationsfamulaturen einfach verlaengert hab, so dass ich einmal 47 Tage und einmal 43 Tage statt jeweils 30 gemacht habe. Hat auch keinen gestoert. :)

mun46
11.03.2012, 20:26
Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort, das hat mir wirklich weitergeholfen!! :) So wie du das geschrieben hast, macht das auch Sinn, dass man höchstens einen Monat Rechtsmedizin anerkannt bekommt. Ich hatte erst die ganze Zeit gedacht, dass man mindestens einen Monat machen muss ;-)

Sag mal, du hast nicht noch zufällig Ahnung, wie man die Famulatur dann auch wirklich anerkannt bekommt? Weil auf dem Merkblatt steht, dass man mehr an lebenden als an toten Patienten gearbeitet haben muss und das ist ja irgendwie nicht so ganz möglich... Aber irgendwie muss das ja gehen. Kennst du irgendwen mit Erfahrung auf dem Gebiet?? :)

Miyu
12.03.2012, 04:57
Leider nein. Aber frag doch einfach mal in deinem Studiendekanat nach, die muessten auch nen Ueberblick haben, was wann wie und warum anerkannt wird.

medi2319
16.03.2012, 07:07
Hey, ich habe bereits in der Rechtsmedizin 30 Tage famuliert. Für die Anerkennung ist es wichtig, dass die bei der Erstellung des Famulaturzeugnisses bei Tätigkeiten so einen Formulierung wählen, dass es zumindest so aussieht, als ob du vorzugsweise mit lebenden Menschen zu tun gehabt hast. z.b. Geschädigtenuntersuchung nach Gewaltdelikten, v.a. Kindesmisshandlung, Schuldfähigkeitsgutachten ect. Mir wurde die Famulatur sogar als Klinikfamulatur anerkannt :)

Ich kann eine Famulatur in der Rechtsmedizin nur empfehlen. Wenn man sich sehr für Pathologie interessiert und weniger Wert auf Patientenkontakt legt eine super Möglichkeit die Famulaturzeit sinnvoll zu nutzen. Es war meine mit Abstand beste Famulatur!