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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angehende Psychiater: Behandlungsstunden unter Supervision



derstefan
11.03.2012, 17:44
Hallo,

ich bin seit längerem dabei mich um die geforderten 240 Behandlungsstunden Psychotherapie unter Supervision zu kümmern.

Eigentlich wollte ich dies, mangels Psychotherapiestation im Hause, über ein externes (VT-orientiertes) Ausbildungsinstitut durchführen.
Eine Nachfrage bei meiner Ärztekammer (die Sächsische), wer denn überhaupt diese Supervision durchführen könnte ergab, das dies grundsätzlich die Weiterbildungsermächtigten zu tun hätten. Eine Supervision durch Externe z.B. in der VT häufigen psychologischen Psychotherapeuten, sei nur in, nicht definierten, Ausnahmefällen möglich. Sich einen derartigen Ausnahmefall im vorab genehmigen zu lassen schien nicht möglich.

Jetzt frag ich mich natürlich wie ich denn dann so jemals zum Facharzt kommen soll ohne Fach oder Bundesland zu wechseln?

Wie leistet Ihr z.B. die Behandlungsstunden ab (im Hause?, Institut?, psychosomatische Reha?), und wer supervidiert Euch dabei?

Ciao,
Stefan

EKT
11.03.2012, 18:39
Deine Klinik hat doch sicher eine Ambulanz. Dort gibt es genug Patienten, die für eine Psychotherapie, auch durch einen Anfänger, sehr dankbar wären.
An vielen Kliniken haben externe Supervisoren einen Vertrag und kommen regelmäßig, z. B. alle zwei Wochen, für eine Supervisionsgruppe für Assistenten herein. Oder man nimmt sich privat einen (Einzel)Supervisor, ist allerdings ganz schön teuer.
Für Psychotherapie braucht man übrigens keine Psychotherapiestation, auch auf allgemeinpsychiatrischen, sogar auf gerontopsychiatrischen findet man genug Patienten"material" - viele sind da ja über mehrere Wochen oder gar Monate, so daß da schon einiges an Stunden zusammenkommen dürfte. Häufig als Stationsarzt jedoch nicht in der regulären Arbeitszeit machbar (weil man keine 50 min ungestört arbeiten kann), sondern dann nach Feierabend.
Von einer Supervision durch direkte Vorgesetzte würde ich abraten.

Gruß
EKT

derstefan
12.03.2012, 17:12
Hallo,
danke für Deine Antwort.

Eine Ambulanz haben wir, wobei aus meiner Sicht am ehesten durch (entlassene) tagesklinische Patienten prinzipiell sicher genügend PT-Patienten da wären.
Das Problem sehe ich vielmehr in der Anforderung meiner Ärztekammer, daß die Supervision durch "durch die Ärztekammer zur Weiterbildung ermächtigte Ärzte" erfolgen muss oder sollte und Ausnahmen nicht definiert oder im vorab genehmigt werden. D.h. die Supervision müsste entweder durch meinen Chefarzt oder halt durch weiterbildungsermächtigte Niedergelassene Ärzte erfolgen. Und meistens sind diese wiederum an ein Ausbildungsinstitut gebunden.
Alternative wäre 1 bis 2 Jahre an einer psychosomatischen Klinik zu arbeiten und dort die stationären Behandlungsstunden durch den Weiterbildner zu supervidieren seitem in den meisten WB-Richtlinien weder eine spezielle Therapiedauer noch mind. eine ambulante Therapie gefordert wird.

EKT
12.03.2012, 17:22
Was die Ärztekammer verlangt, ist lediglich eine Unterschrift des zur Weiterbildung Berechtigten.
Davon zu unterscheiden ist, bei wem du real die Supervision machst und etwas lernen willst. Dafür haben die Chef- und Oberärzte im Übrigen auch gar keine Zeit.
Und klar, die Therapien können sehr unterschiedlich lang sein, z. B. nur 15 h oder auch über 100 h pro Patient, sowohl stationär als auch ambulant.

derstefan
13.03.2012, 08:30
Was die Ärztekammer verlangt, ist lediglich eine Unterschrift des zur Weiterbildung Berechtigten.
Davon zu unterscheiden ist, bei wem du real die Supervision machst und etwas lernen willst. Dafür haben die Chef- und Oberärzte im Übrigen auch gar keine Zeit.

Davon ging ich bisher auch aus.
Der Leiter des Ausbildungsinstitutes bei dem ich daher den Psychotherapieteil absolvieren wollte hatte mir dann aber von einem seiner (sächsischen) Kandidaten berichtet, der deshalb nicht zur FA-Prüfung zugelassen worden sei, was erst der Grund für meine Anfrage gewesen war.
Möglicherweise hat auch der Chefarzt des besagten Kandidaten eine Bescheinigung mit Hinweis auf die erfolgte Ausbildung am Institut abgelehnt und dieser dann eine Supervisionsbescheinigung des Institutes bei der Prüfungsanmeldung beigelegt, was zur Ablehnung führte.

Aber auch so besteht bei dem von dir genannten Vorgehen (Unterschrift erfolgt durch Chefarzt, Supervision durch andere) eine Ungewissheit bei genauer Prüfung des Weiterbildungsganges doch nicht zur FA-Prüfung zugelassen zu werden.

Möglicherweise sehe ich das alles aber auch viel zu zwanghaft :confused: .

Daher wollte ich mich umhören wie es in anderen Bundesländern läuft, und wie du sagts scheint es damit bei Euch weniger bis keine Probleme zu geben.

EKT
13.03.2012, 20:21
So wie ich es beschrieben hab, ist es in der ÄK Nordrhein.
Der sicherste Weg ist, du erkundigst dich bei deiner zuständigenen Ärztekammer, wie genau sie es haben will.