p.benetton
12.03.2012, 15:07
Hallo
Ich hab eine ganz dringliche Frage und hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann. Und zwar habe ich zum SS 2012 rückwirkend ein Medizinstudienplatz erhalten. D.h. ich bin seit dem WS 2011/12 in Marburg immatrikuliert. Jetzt hat die Universität widerpruch eingelegt. Meine Frage ist nun. Wenn die Universität Recht bekommt, dann darf ich logischerweise nicht mehr weiter studieren. Werde ich dann zwangsexmatrikuliert oder wird dann auch die Immatrikulationsbescheinigungen vom WS2011/12 zurückgezogen?!
Ich bitte um schnelle Antwort und schon mal vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Ich hab eine ganz dringliche Frage und hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann. Und zwar habe ich zum SS 2012 rückwirkend ein Medizinstudienplatz erhalten. D.h. ich bin seit dem WS 2011/12 in Marburg immatrikuliert. Jetzt hat die Universität widerpruch eingelegt. Meine Frage ist nun. Wenn die Universität Recht bekommt, dann darf ich logischerweise nicht mehr weiter studieren. Werde ich dann zwangsexmatrikuliert oder wird dann auch die Immatrikulationsbescheinigungen vom WS2011/12 zurückgezogen?!
Ich bitte um schnelle Antwort und schon mal vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße