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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A126/B13 - negative Verstärkung



Leni90
14.03.2012, 14:27
"Von negativer Verstärkung wird gesprochen, wenn ein unangenehmer Reiz entfernt wird."

Könnte nicht auch D richtig sein? Der negative Reiz "stärkeres hervortreten der Hauteffloreszenzen" wird entfernt, da sie die Therapie abbricht.

Was meint ihr?

(Sorry: ich meinte D)

Unregistriert
14.03.2012, 14:42
Ich glaub von "negativer Verstärkung" wird gesprochen, wenn durch den Entzug eines unangenehmen Reizes ein Verhalten AUFGEBAUT wird.

Abbygale
14.03.2012, 14:44
Du meinst bestimmt D?! Ich hatte das auch angekreuzt und sogar noch etwas zu A tendiert. Sehe das genauso - immerhin hat die Dame ja eine schlechtere Haut durch das Medi bekommen. Setzt sie es ab, entfernt sie ja den unangenehmen Eindruck der schlechteren Haut. In meinen Augen ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten...

pxg66
14.03.2012, 14:48
Die Verschlechterung (aus meiner Sicht) ist eine positive Bestrafung mit der Folge, dass sie die Therapie abbricht.

Wie es danach weitergeht (ob diese Entscheidung negativ verstärkt wird, dadurch, dass es wieder besser wird) steht nicht da.
Oder was meint Bringfried dazu? :)

Unregistriert
14.03.2012, 14:50
also ich bin auch für d

Unregistriert
14.03.2012, 14:58
ich finde die frage ist eindeutig beantwortbar. negative verstärkung ist ja klar definiert und passt nur bei E.
Ein Verhalten wird aufgebaut (sonst wärs keine Verstärkung sonder Bestrafung), weil eine negative Konsequenz wegfällt (Rückenschmerzen wenn kein Sport gemacht wird). Bei A und D wird kein Verhalten aufgebaut sondern abgebrochen.

Unregistriert
14.03.2012, 15:04
Ist Antwort D nicht eigentlich eine positive Bestrafung für die Aknetherapie?!?!

Leni90
14.03.2012, 15:29
"Verstärkung geschieht, wenn die Konsequenz des Verhaltens ein angenehmer Reiz (positive Verstärkung) oder der Wegfall eines unangenehmen Reizes ist (negative Verstärkung). Entsprechend geschieht Bestrafung, wenn die Konsequenz ein unangenehmer Reiz (positive Bestrafung) oder der Wegfall eines angenehmen Reizes ist (negative Bestrafung, omission training oder "DRO" = Differential Reinforcement of Other behavior)."

Die Konsequenz ihres Verhaltens ist der Wegfall eines unangenehmen Reizes. Die Wirkung des Medikaments an sich könnte wohl eine positive Bestrafung darstellen, aber sie bricht die Therapie ja ab.

Unregistriert
14.03.2012, 17:27
D ist laut medilearn selbst "intelligente Non-Compliance" weil jemand was absetzt, weil er merkt dass es bei ihm Nebenwirkungen hervorruft

Unregistriert
14.03.2012, 17:44
Ich habe auch d gewählt! Erscheint mir persönlich eher als negative Verstärkung,als E.

Unregistriert
14.03.2012, 18:27
Ich hatte E genommen weil D meiner Meinung als "intelligente Non-Compliance" gemeint war... die Patientin bricht die Therapie ab (wird non-compliant), da das Medikament ihre Krankheit verstärkt bzw sie darauf reagiert

Monasterium
14.03.2012, 18:37
Ich glaub von "negativer Verstärkung" wird gesprochen, wenn durch den Entzug eines unangenehmen Reizes ein Verhalten AUFGEBAUT wird.
Genau das ist der Punkt in der Frage, in allen anderen Antworten wird Verhalten abgebaut, es ist also keine Verstärkung.