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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A10/B93 - Pemphigus



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EVT
17.03.2012, 14:33
ich weiß. aber man muss ja nicht sofort mit einem anwalt kommen, wenn man es erstmal alleine rügen kann. und wenn dann darauf nicht reagiert wird, kann man sich rechtsbeistand holen. in der vergangenehit wurden die fragen ja auch schon vor den bescheiden rausgeholt oder?
aber die einsprüche werden ja auch darauf basieren, dass man fragen für falsch/nicht beantwortbar etc. hält. was anderes hätte wohl keine aussicht auf erfolg.

Keenacat
17.03.2012, 14:47
Du brauchst erstmal keinen Rechtsbeistand für den Einspruch selbst, dafür reicht ein formloses Schreiben. Ohren spitzen, das ist wichtig: Für den Einspruch selbst braucht man vorerst keine Begründung abgeben! Du erhebst quasi Einspruch um dir die Möglichkeit zu sichern, was gegen das Ergebnis zu unternehmen. Deshalb die Frist bitte nicht verpassen.
Das Begründen kommt erst später, und da musst du dann wirklich beweisen, dass die Frage nicht beantwortbar war. Die Beweislast liegt da leider bei dir, nicht beim IMPP.

EVT
17.03.2012, 15:03
man kann ja gegen alles einspruch erheben ;-)
die frist ist wahrscheinlich so drei wochen nach erhalt ne? steht dann ja auch alles drauf.
gibt es jetzt eigentlich auch nach den rügen schon antworten vom impp, warum sie es nicht rausnehmen? wahrscheinlich nicht.. erst später müssen sie dann die gegenbegründung liefern denke ich.