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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ersatzrentenversicherung



Byers
17.03.2012, 17:58
Ich hätte mal eine Frage zur Rentenversicherung. Vor meiner Tätigkeit habe ich mich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Auf meinem Gehaltszettel steht jetzt Ersatzrentenversicherung 9,8% (sind bei mir so 355.- Euro) Ist das der Betrag der ans Versorgungswerk geht oder warum ist es überhaupt sinnvoll sich von der GRV befreien zu lassen?

FirebirdUSA
18.03.2012, 06:33
Eine Forensuche hätte geholfen.

Warum ist die Befreiung sinnvoll: Du musst in die Ärzteversorgung einzahlen, da du Pflichtmitglied bist. Wenn du dich nicht von der Rentenversicherung befreien lässt musst du halt in beide Rentensysteme einzahlen (und zwar jeweils 19.6% deines Bruttoeinkommens!).
Die Hälfte der Rentenbeiträge (=9.8%) übernimmt dein Arbeitgeber und das ist der Zuschuss der auf deiner Lohnabrechnung vermerkt ist. Bist du in beiden Rentensystemen Mitglied zahlt dein Arbeitgeber einmal 9.8%, die restlichen 29,4% würden von deinem Bruttolohn abgezogen.

Byers
30.03.2012, 22:30
Aber wenn die eine Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird, dann sollte das doch nicht von meinem Nettobetrag abgezogen werden (auf dem Gehaltszettel) oder? Es sind eben diese 355.-

Und darunter steht der Zusatz: Es erfolgte eine Meldung zur monatl. Beitragserhöhung nach §28a SGB IV an DASBV mit Beitrag: 710 Euro

Muriel
31.03.2012, 13:20
Auf dem Gehaltszettel sollte unter den ganzen Bruttobeträgen (Grundgehalt, Dienste, Zuschläge, was auch immer) folgend die steuerrechtlihen Abzüge stehen, dann kommen die SV-rechlichen Abzüge und der daraus entstehende Nettoverdienst. Davon wird dann noch der Versorgungswerkbeitrag in voller Höhe angegeben abgezogen und direkt darunter steht dann eigentlich auch AG-Zuschuss Versorgungswerk, so dass man da sieht, dass Du nur die Hälfte selber zahlst.

Byers
31.03.2012, 15:46
@Muriel

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Ich dachte nämlich schon, dass ich nochmal 355. - Euro von meinem Nettogehalt an die Ärzteversorgung zahlen muss. Aber das ist übernimmt ja dann der Arbeitgeber.

kadri
06.07.2013, 20:14
Auf dem Gehaltszettel steht es oben:
Zuschuß RV Ersatz 407.76, Euro
...
...
...
...
und unten steht es:
Gesamtb-RV Ersatz
* BVE: 8018: 815.52 Euro
Also, es ist das doppelte von dem obereb Betrag, kann man mir sagen, wie man die beiden Beiträge hier berechnet?

Danke im Voraus!