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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag: worauf achten



susu3040
22.03.2012, 14:57
Hallo,

kann mir bitte jemand schildern worauf ich bei einem Arbeitsvertrag bei einer Anstellung in einer Klinik zu achten habe?

Weiss jemand wie lang die Kündigungsfrist für ein 2-Jahres-Vertrag ist?

Liebe Grüße
susu

Sealwolf
23.03.2012, 08:52
Das hängt vom zugrunde liegenden Arbeitsvertrag ab.
Im aktuellen VKA-Tarif beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum
Monatsende (sobald die Probezeit vorbei ist und man länger
als 1 Jahr dort arbeitet).

Grundsätzlich kann man meiner Meinung nach wenig falsch machen,
wenn es sich um einen der "großen", vom MB ausgehandelten
Verträge handelt; Vorsicht ist hier nur bei irgendwelchen
Zusatzvereinbarungen geboten.

Sollte es sich um einen Haustarifvertrag handeln oder
merkwürdige Nebenabreden vom AG gewünscht werden,
kann man den Vertag vom MB (sofern man Mitglied ist)
kostenlos prüfen und sich beraten lassen.

Beste Grüße,
S.

schmuggelmaeuschen
23.03.2012, 09:21
also ich hab noch gelernt, dass es bei befristeten Verträgen keine Kündigunstfrist gibt, außer es steht etwas anderes im Vertrag. Meist sind es 3 Monate oder 6 Wochen zum Quartalsende.
Wenn man früher aus dem Vertrag austreten möchte muss man einen Aufhebungsvertrag beantragen, dem meist stattgegeben, da kein AG Lust auf einen AN hat, der keinen Bock mehr hat...

Ich würde im dem Vertrag darauf achten, das Wochenarbeitszeit, Gehalt, Urlaub, (Weiterbildung), etc drin stehen...

susu3040
23.03.2012, 16:17
Danke euch für eure Antworten!

Liebe Grüße
Susu

ChillenMitBazillen
23.03.2012, 17:02
Du musst keine Opt-out Regelung unterschreiben, nur weil die Personalabteilung sie standardmäßig in den Arbeitsvertrag druckt!

susu3040
23.03.2012, 18:21
@ chillenmitbazillen: was ist eine Opt-out-Regelung (in Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag)?

ChillenMitBazillen
24.03.2012, 22:52
Die Arbeitgeber schreiben gerne in den Arbeitsvertrag, dass du "freiwillig" bereit bist, mehr als die gesetzlich vorgesehenen max. 48h zu arbeiten.

susu3040
25.03.2012, 07:03
Ookkayyy, danke für die Erklärung!

Sziv
20.07.2017, 17:23
belebe diesen thread mal wieder:
Hat das schon mal jemand ausprobiert, die opt-out nicht zu unterschreiben?
Ist es nicht so, dass der chef einem dann nahelegen wird, dies schleunigst nachzuholen?

cicely
20.07.2017, 18:25
Ich habe Opt-Out erst nicht unterschrieben, jetzt im zweiten Jahr habe ich es nachgeholt. Bei uns ist es so, dass ohnehin alle etwa gleich viel arbeiten, diejenigen mit Opt-Out bekommen die Stunden aus Nächten/Wochenenden ausbezahlt, die ohne Opt-Out sammeln sie als Überstnden an. Ich dachte zuerst, ich mache lieber ab und an mal überstundenfrei... bis ich gemerkt habe dass das realistischerweise eh nicht umsetzbar ist und dass man sich vom Überstundenkonto nichts kaufen kann. ;-) Seit ich unterschrieben habe hat sich nichts an der Arbeitsbelastung geändert, ich bekomme nur mehr Geld.

Nahegelegt wurde mir nicht dass ich unterschreiben soll, im Gegenteil, ich wurde nie darauf angesprochen und bin mir ziemlich sicher dass der Chef das gar nicht wusste.

Sziv
21.07.2017, 20:17
True that.
Einzig bei Kündigung könnte man mit den angesammelten Überstunden wohl früher aufhören.
Werden Überstunden 1:1 ausgeglichen oder kriegt man mehr/weniger Freizeitausgleich/Kohle ?

mainzer
22.07.2017, 07:51
meine Perso hat mir versucht weißzumachen, dass ich opt-out beim Folgevertrag unterschreiben muss, da ich sonst keinen BD machen dürfte...
Habe dann erklärt, dass das natürlich VÖLLIGER Quatsch (!) ist, ich aber keine Lust auf dumme Diskussionen habe, wir den DP einigermaßen organisiert bekommen und ich dennoch unterschreibe....
Naja, vielleicht trete ich den Folgevertrag gar nicht an; mal sehn ;-)

hebdo
22.07.2017, 22:28
Ich würde opt-out nicht unterschreiben, weil ich damit den AG helfe würde die Überlastung und schlechte Organisation zu legitimieren. Richtig ist, dass sich an der Belastung nichts ändert. Ich habe Opt-out nicht unterschrieben und liege im Schnitt zwischen 50-52 Wochenstunden.

Ausbezahlen oder Abfeiern kommt auf den AG an. Sobald ich 60 Überstunden angesammelt habe, bekomme ich eine Auszahlung. Abfeiern ist erwünscht wenn sich nicht gerade der Erholungsurlaub anstaut und funktioniert oft auch.