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Evil
02.05.2012, 20:09
Ich kanns hier nur noch mal betonen: ich hab die Realität erlebt, wie es um die Willigkeit der Anerkennung von Haftungsfällen geht. Ist nicht rosig.
Verstehe ich Dich richtig: Du postulierst, daß häufig der Versicherte ein Problem hat, im Schadensfall das Geld von der Versicherung zu bekommen? Vielleicht sogar in der Mehrzahl der Fälle?

Btw, was soll das Abschweifen wegen der Pflegeversicherung? Davon redet doch hier keiner...

Kyutrexx
02.05.2012, 20:43
Um Wiederholungen zu vermeiden:
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=77392&p=1525551&viewfull=1#post1525551

Kannst es gerne ne Postulierung nennen.

Für mich ist es Berufserfahrung.

Soll Med.-Studenten geben, die vor dem Studium schon was anderes gelernt haben ;).

Evil
03.05.2012, 07:48
Naja, die Erfahrungen eines einzelnen sind vielleicht jetzt nicht ausreichend als Basis für allgemeingültige Empfehlungen.
Etwas gelernt zu haben bedeutet nicht notwendigerweise, es auch zu beherrschen ;-)

Kyutrexx
03.05.2012, 07:59
Ääähm, ja. Weißte was? Schmeiß dein Geld gerne den Versicherungen in den Rachen.
Ich hab gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Es erstaunt mich immer wieder, dass manche Menschen glauben, dass andere von nix ne Ahnung haben - außer ihnen selbst.
Ich postuliere den juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Teil des Medizinstudiums hast du mit Bestnote abgeschlossen.

Nichts für ungut.

Evil
03.05.2012, 12:55
Es erstaunt mich immer wieder, dass manche Menschen glauben, dass andere von nix ne Ahnung haben - außer ihnen selbst.
Wie war das mit dem Balken und dem Splitter? :-D

Kyutrexx
03.05.2012, 16:16
Jojo. Blubb. Hier ist deine Mastermind-Urkunde.

Wenn jemand gerne weiteres wissen möchte, möge er posten, sodass die User hier (inkl. mir) darauf eingehen können.

Das Thema BU und Absicherung im Krankheitsfalle hat an Aktualität ja nichts eingebüßt.

Folgendes lässt sich ergänzen:
Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten, sich abzusichern.

Das ist bisher hier nicht zur Sprache gekommen.

Die BU sichert ja generell nur dann im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, wenn KEIN anderer Träger oder keine andere Versicherung einspringt.

Denn ...
Verletzt man sich auf Arbeit, haftet die Berufsgenossenschaft.
Verletzt man sich auf dem Weg zur Arbeit das selbe.

Dann gibt es noch etwa ein Dutzend weiterer Träger und Institutionen, die in bestimmten Fällen haften.

Letztlich betrifft das ganze also die freizeitlichen Fragen. Rund 80% aller Unfälle passieren in Freizeit und Haushalt.
Hier wäre überlegenswert, über eine Unfallversicherung nachzudenken.

Diese gehören in eine ganz andere Kategorie: sie haften für FOLGEKosten, die aus einem eigenen Unfall entstehen und zwar bei FAHRLÄSSIGEM Verhalten, jedoch nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (!).
Hier muss man den Bogen länger spannen: schließt das auch Arbeitsausfall ein, gehört das mit in die Haftung.
Unfallversicherungen unterliegen, um es kurz zusammenzufassen, anderen Regelungen als BUs.
Deren Zahlungsmoral ist etwas besser.
Juristisch gesehen ist der Schwachpunkt hier die Unterscheidung von Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.

Im Gegensatz dazu haften die BUs - und das ist der Knackpunkt - nämlich auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ihre Aufgabe ist die Anerkennung des Schadens und nicht deren Bewertung.
Auf Grund eben dessen geht es aber um höhere Summen, die dann entsprechend umso eiserner verteidigt werden.

medmaster
04.05.2012, 19:27
Die BU sichert ja generell nur dann im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, wenn KEIN anderer Träger oder keine andere Versicherung einspringt.
sorry, ich kauf dir ja deine gute Absicht ab, aber du ziehst hier zum Teil wildeste Schlüsse die einfach nur falsch sind.


Unfallversicherungen unterliegen, um es kurz zusammenzufassen, anderen Regelungen als BUs. jap, das ist mal ganz andere Baustelle.


Deren Zahlungsmoral ist etwas besser.
und weiter gehts mit munteren Schlussfolgerungen, die äußerst fragwürdig sind.
Daß man dazu keine vernünftige Aussage machen kann, liegt wohl auf der Hand.
Je nachdem in welcher Kanzlei man arbeitet, überwiegt die eine oder andere "Wahrheit".
Z.B. hab ich hier einen Anwalt der sich schwerpunktmäßig mit Unfällen befasst, der dazu eine ganz andere Meinung hat.
Ursache s.o..


Juristisch gesehen ist der Schwachpunkt hier die Unterscheidung von Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.
bei schlechten Unfallvers, ja. Es geht aber auch anders.
In der Breite des Marktes aber sicher Nachbesserungsbedarf (2008 ist ja auch noch nicht sooo lange her...).
Dazu beachte man, daß bei Aussagen von Juristen die sich mit solchen Dingen befassen, deren Problemfälle sich i.d.R. auf Vertragsbedingungen beziehen die vor xx Jahren vom Kunden abgeschlossen wurden. Die erlebte "Wahrheit" hat hier also mitunter einen erheblichen time-lag zu den aktuellen Angeboten. Grade in BU !


Im Gegensatz dazu haften die BUs - und das ist der Knackpunkt - nämlich auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine BU haftet erstmal nicht, sie leistet wenn bedingungsgemäße BU vorliegt.
Leistung bei Vorsatz ? 100% Fehlinformation. Wer eine BU hat, möge unter Ausschlüsse mal nachlesen.


Auf Grund eben dessen geht es aber um höhere Summen, die dann entsprechend umso eiserner verteidigt werden.
wieder pauschal, ich wäre hier nicht in der Lage weder das eine noch das andere zu bestätigen.
Das ist je nach individuellem Vertrag und Schaden immer anders.

Du hast sicher den ein oder anderen Einblick gehabt, aber mehr auch nicht.
Macht aber auch nichts, man lernt immer dazu. :-lesen

Kyutrexx
04.05.2012, 20:45
Den einen oder anderen Einblick?
Woher willst du ne Ahnung haben, was ich weiß oder nicht weiß?

medmaster
05.05.2012, 09:01
Woher willst du ne Ahnung haben, was ich weiß oder nicht weiß?
man nennt es: Lesen.
Hier: deine Beiträge.
Was du darüber hinaus weißt oder auch nicht, sei dir doch unbenommen :peace:,
ich beziehe mich rein auf das geschriebene.
Im übrigen geht es weniger um dich, sondern einmal mehr um populäre Irrtümer
dazu ein paar Beispiele...



Eine BU nützt nur was, wenn man einen Beruf erlernt hat.
leider falsch, jedoch häufiger Standard-Irrtum von Laien.



Eine Versicherung wiederum kann pauschal versichern, dass heißt wenn man nach den Standards der Pflegeversicherung als berufsunfähig gilt ODER als berufsunfähig für den erlernten Beruf.
Ersteres ist sinnlos ... da Berufsunfähigkeit heißt, dass man nicht mehr kriechen kann.
gleich mehrfach falsch:
"Standards der Pflegeversicherung" = Es sind nicht die Standards der Pflegeversicherung relevant, sondern die Formulierung dazu aus dem individuellen Vertrag.
"nicht mehr kriechen kann" = häufiger Standard-Irrtum von Laien.



Zudem möchte ich behaupten, dass der Durchschnittsdeutsche (Student hin oder her) ohne unparteiliche Hilfe die Feinheiten der Versicherungsbedingungen nicht versteht.
das stimmt, sieht man an Beiträgen mancher Leute.


Ich hab in meiner Zeit vor dem Studium viele Jahre unter Winkeladvokaten verbracht.
Erklärung für profundes Halbwissen folgt auf dem Fuße.


Wenn ein chronisches Leiden bekannt ist, aber noch niemals "offiziell" ärztlich befundet wurde - wie sieht es dann mit Mitteilungspflicht aus?
Kyutrexx: Kommt auf die Versicherungsbedingungen an.
Falsch, es kommt nicht auf die Vers.bedingungen, sondern auf den einzelnen BU-Antrag an.
Und hier bitte exakt und mehrfach lesen.

Und was man nebenbei draus lernen kann:
BU-Leistungsfälle gehören nicht zu Winkeladvokaten,
sondern ausschließlich zu Anwälten die auf diese Themen spezialisiert sind.

Kyutrexx
05.05.2012, 10:52
Okay, Medmaster. Womöglich bist du selbst aus der Juristenecke.

Ich habe es hier für die Anwesenden so erklärt, wie es für Laien auch Sinn ergibt.

Schonmal was von zielgruppengerechter Kommunikation gehört?

Ich könnte hier seitenweise darüber lamentieren, wie es sich mit den Details verhält.

Aber bitte, nur für dich ...

eider falsch, jedoch häufiger Standard-Irrtum von Laien.
Ja, eine BU nützt WAHNSINNIG viel ohne erlernten Beruf.
Man darf sich dann den Standard-Bedingungen daran, was als berufsunfähig oder erwerbsunfähig gilt unterwerfen.
Oder noch schlimmer: den vertraglich vereinbarten.
Die sind in aller Regel derart anspruchsvoll, dass kleinere Verletzungen, die eine TATSÄCHLICHE Berufsunfähigkeit begründen können, de jure nicht ausreichend sind.
Oder sie werden totlamentiert.
Das durchzukriegen ist völlig unpraktikabel und in der Praxis mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten verbunden.
Ein toller, wirklich nützlicher Hinweis den Leuten zu sagen: "na klar nützt sie dir was".
Es ist aus PRAKTISCHER Sicht so gut wie nutzlos eine abzuschließen ohne Beruf.


"nicht mehr kriechen kann" = häufiger Standard-Irrtum von Laien.
Gemessen an den hohen Anspruchshürden der Vers.-Bed. bzw. des Vertrages läuft es darauf hinaus.

Mit erlerntem Beruf ist es etwas einfacher.
Aber da sind die Versicherungen verdammt gut darin, jedes Mal noch n Winkel zu finden, an dem sie neu ansetzen.
Dieses hin und her mit den Versicherungen ist ermüdend gewesen.

Eine Versicherung wollte ständig neue Nachweise.
Dann sindse teilweise nicht zu den Verhandlungen erschienen, haben das Urteil in Abwesenheit verkünden lassen, sind dann dagegen vorgegangen und so weiter und so fort.
Als ich nach 6 Jahren Arbeit in der Kanzlei gegangen bin, war der Fall immernoch nicht erledigt (einer von zahlreichen, der sich gestreckt hat wie ein Kaugummi).


Erklärung für profundes Halbwissen folgt auf dem Fuße.
Fühlste dich besser, wenn ich dir sage, dass ich studiert habe?
Ich geh mit der Info jedenfalls nicht hausieren, weils mir zu blöd ist.

Vielleicht verwende ich auch zu viel Gossensprache, als dass sich der Gedanke, jemand wie ich könnte in die Richtung studiert und gearbeitet haben, abschreckt. Das tut mir dann leid.

Siehe oben: zielgruppengerechte Kommunikation.


Falsch, es kommt nicht auf die Vers.bedingungen, sondern auf den einzelnen BU-Antrag an.
Die Versicherungsbedingunen sind Teil des Vertrages.
Ebenso sind Bestimmungen des BGB, des VVG und sonstiger Sondervorschriften Teil des Vertrages.


BU-Leistungsfälle gehören nicht zu Winkeladvokaten,
sondern ausschließlich zu Anwälten die auf diese Themen spezialisiert sind.
Kommt darauf an.

Wir haben u.a. die Fälle erlebt, wo die Leute nach jahrelangem Rechtsstreit ein Urteil erwirkt haben und die Versicherung trotz Urteil einfach nicht gezahlt hat.
Nach Monaten kamen sie (die Versicherungen) dann an und wollten plötzlich über Ratenzahlungen verhandeln.

Strafrechtliche Schritte haben die Unternehmen auch nicht interessiert.

Recht haben und Recht bekommen sind ja schon zweierlei.
Recht bekommen haben und sein Geld zu erhalten ist nochmal auf einem anderen Blatt Papier geschrieben.

Ich weiß nicht, ob du Rechtswissenschaften studiert hast, aber offenbar redest du den Leuten ein, es sei einfach.
Das hab ich jedenfalls nie gemacht und die Leute waren dankbar für eine realistische Einschätzung der Lage.

Evil
05.05.2012, 11:03
Immer wieder faszinierend zu beobachten, wie effizient sich manche Leute ohne weiteres äußeres Zutun blamieren :-))

Kyutrexx
05.05.2012, 13:05
Immer wieder faszinierend zu beobachten, wie effizient sich manche Leute ohne weiteres äußeres Zutun blamieren :-))
Ja, faszinierend.
Und weil wir alle keine Menschen sind, sondern Maschinen, ist es ganz furchtbar, dass sowas passiert.

Ihgitt. Normales menschliches Verhalten.

medmaster
05.05.2012, 13:54
Hallo Kyutrexx. OK, zielgruppenmäßige Kommunikation akzeptiert.
Vereinfachung ist halt immer auch sehr gefährlich, wenn die Leute alles 1:1 übernehmen.
Grade unter Meds ist das Phänomen stille Post äußerst ausgeprägt. Ich kenne keine andere Berufsgruppe mit derart abstrusen Vorstellungen was Thema Versicherungen etc. angeht. Z.B. beliebter Dauerbrenner Berufshaftpflicht. Läuft hier irgendwo parallel im Forum, schreib aber nix dazu. Da fehlt mir dann doch die Lust aufzuräumen.

Wenn ich deinen letzten Beitrag lese, glaub ich gar nicht, daß wir sooo weit auseinander sind.
Schade daß du in Magdeburg bist, direktes Gespräch wär sicher für beide Seite interessant gewesen.

Schlusswort BU:
Wegen Gesundheitsprüfung würde ich das immer sofort abschließen, damit dieses Thema erledigt ist.
Die meisten Schwierigkeiten bei der Leistung liegen nämlich in den streitbar falschen/unvollständigen Angaben zu den Gesundheitsfragen. Siehe hier war jemand mit ner chronischen Erkrankung, wenn der nach pauschalem Rat das mal nicht angibt, kann er irgendwann in Teufels Küche kommen. Genauso derjenige, der den Ratschlag wahrnimmt und als Studi mit dem Abschluss solange wartet bis er eben doch was hat und unnötig mehr zahlen muß oder einen Auschluß bekommt.

Und glaub mir diese Fälle sind nicht wenig. Je nachdem wie sorgfältig (oder auch nicht) man durch die Fragen geht, sind 70% der BU-Verträge heute mit Erschwerung versehen. Und bevor das nächste Polohemd mit dem Reiter drauf angeschafft wird, wärs vielleicht mal sinnvoll die elementar wichtigen Sachen anzugehen. Früher oder später setzt sich die Vernunft erfahrungsgemäß sowieso bei 90% durch. Die Härtefälle dann, wenn Familie kommt oder Finanzierung ansteht, ist immer so.

Schönes Woe !:peace: