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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger während Facharztausbildung - Finanzielles/Gehaltszahlung



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Muriel
16.06.2013, 20:00
Das ging bei mir ganz automatisch. Und war interessanterweise mehr als ich je mit Diensten hatte.

Defi
16.06.2013, 20:10
Na das klingt ja schon mal gut. :) Danke

abcd
17.06.2013, 08:30
Bei mir hätte es automatisch gehen sollen, musste aber meinerseits nachgefragt und die Höhe kontrolliert werden.

Defi
17.06.2013, 17:15
oje. woher wusstest du denn wieviel es ist? Hab da nix weiter zu gefunden. Anhand der Anzahl/Art Dienste wäre es schwierig zu berechnen, die schwanken bei uns sehr stark....

abcd
18.06.2013, 18:11
Im Detail habe ich es nicht mehr im Kopf. Es wird ein Schnitt berechnet aus den Diensten, die man drei Monate zuvor gemacht hat. Die Verwaltung wusste schon wie es funktioniert und konnte mir das auch erklären, aber deren Berechnung hatte halt nicht gestimmt. So ähnlich wie der Ausgleich, den man für Urlaubs-/Kranktage erhält.

Qwer123
27.08.2013, 23:16
Hallo!
Ich bin gerade in Elternzeit und gehe ab März wieder arbeiten, allerdings nur 30 Stunden/ Woche. Wir haben jetzt überlegt, dass wir schnell ein zweites Kind möchten. Wenn ich jetzt in der Elternzeit wieder schwanger werde und dann keine Dienste mache, wenn ich wieder arbeite, welches Gehalt kann ich erwarten? Bekommt man nur das Grundgehalt oder wird der Verdienst vor der aktuellen Elternzeit mit einberechnet, so dass doch für Dienstausfall bezahlt wird? Die Regel mit dem Schnitt aus dem Gehalt der drei Monate vor der Schwangerschaft gilt dann ja nicht oder kann nicht umgesetzt werden.
Kennt sich da jemand aus?

McBeal
28.08.2013, 08:56
Ich habe gar nicht zwischen den Kindern gearbeitet (Elternzeit, zwei Wochen Urlaub zur Überbrückung bis zur 13. Woche und dann wieder Beschäftigungsverbot) und habe im BV nur das anteilsmäßige Grundgehalt bekommen. Hätte ich jetzt auch nicht anders erwartet. Für das Elterngeld ist ein kurzer Abstand sehr günstig, aber das weißt Du wohl.

LG
Ally

Espressa
28.08.2013, 10:18
@Ally: welche Umstände führen bei dir zum BV?
Sonst wird man, sofern man 1 Jahr Elternzeit wählt, jedenfalls wieder in Arbeitszeit fallen. Und wenn man finanziell ein bisschen überlegen muss... Würde mich auch interessieren welche Auswirkung das auf Gehalt und Elterngeld hat.
Würde es helfen wenn die elternzeit länger gewählt werden würde auch mit nur 1jährigem elterngeldbezug? Oder wie werden dann die elternzeit-monate ohne Bezüge gewertet?

McBeal
28.08.2013, 12:40
BV ist finanziell wie arbeiten. Bei mir war es, weil ich CMV negativ bin.
Für das Elterngeld werden ja die zwölf Monate vor Muschu zur Berechnung herangezogen plus Geschwisterbonus von 10% bei Geschwister unter drei Jahren. Wenn man aber noch nicht wieder zwölf Monate gearbeitet hat (bzw. Bei mir BV), werden die Monate, die zu den erforderlichen zwölf fehlen, von vor dem ersten Kind herangezogen. Da ich schon Teilzeit beantragt hatte, bekam ich im BV eben auch nur ein halbes Gehalt. Allerdings wurden bei mir noch fünf Monate von vor dem ersten Kind mitberechnet und die waren ja Vollzeit, sodass inklusive Geschwisterbonus mein Elterngeld jetzt höher ausgefallen ist als das Teilzeitgehalt, das ich zwischen den Kindern bezogen habe.
Wenn man also nach dem ersten Kind die Arbeitszeit reduziert, lohnt sich bis zu einem gewissen Abstand jeder Monat, den das Kind jünger ist.

LG
Ally

McBeal
28.08.2013, 12:41
Elternzeitmonate ohne Bezug werden, soweit ich weiß, eben als Einkommen von 0 gewertet.

LG
Ally

Espressa
28.08.2013, 13:30
Also um mal ganz berechnend zu denken; müsste man, wenn das eine Kind 4-5 Monate alt ist, wieder schwanger werden, um nach 12 Monaten Elternzeit direkt wieder in den Mutterschutz zu rutschen.

Kann ich mir für Nr 2 und 3 ja vormerken... :grins::-))

Übrigens, bin auch CMV negativ. Es hieß dass Reaktivierung bei pos. Status häufiger sei als Neuerkrankung, naja bei Schamanen ist das jedenfalls tragbar, sooo eng sei der Kontakt mit den Patienten ja nicht.