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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger während Facharztausbildung - Finanzielles/Gehaltszahlung



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lara162
03.04.2012, 18:08
Hallo miteinander,

aus gegebenen Anlass habe ich ein Frage an die vielleicht schon gewordenen Mütter (oder andere Wissende :) ).
Ich bin aktuell schwanger und darf demnach nicht mehr am Dienstsystem teilnehmen, was natürlich zu einem vermindertem Einkommen führt. Laut Mutterschutzgesetz darf es das aber nicht, so dass mir, ählich wie bei der Berechnung des Urlaubsgeldes, eine monatliche Ausgleichszahlung zusteht (sagen wir mal fiktiv 500€).
Bisher habe ich diese nicht erhalten, ich denke das wird aber kein Problem, nachdem ich das reklamiert habe.

Wie ist es, wenn es in den nächsten Monaten nun ohnehin zu vertraglich zugesicherten Steigerungen des Grundgehaltes kommt (z.B. Erreichen nächste zeitliche Anpassungsstufe eines Haustarifes oder Erreichen eines höheren Ausbildungsjahres und damit höheren Besoldungsstatus).
Muss einem der Arbeitgeber dann das neue Grundgehalt plus den Dienstausfall von 500€ zahlen (die Steigerung ist schließlich langezeit vertraglich festgelegt) oder freut sich der Arbeitgeber weil er die Dienstausfallzahlung dann kürzen kann?

Vielleicht hat hiermit ja schon jemand Erfahrungen!
(Ansonsten muss ich warten, was die Lohnabrechnungen sagen ;-) ).

nightingale
03.04.2012, 19:49
ja klar, er zahlt beides in neuer Höhe, so wie vertraglich vereinbart, wo kämen wir denn sonst hin?

nightingale
03.04.2012, 19:55
Hallo, irgendwie ist meine Antwort verschwunden?!

Du bekommst beides in neuer Höhe! Dienstausfall - Ausgleichszulage ist aber nicht so viel, ca 300 brutto. (AVR Caritas)

Aber ist herrlich ohne Dienste! Alles Gute!!

Muriel
03.04.2012, 19:58
Also, Die nächste Dienststufe bekommst Du natürlich! Selbst wenn Du nach der Elternzeit wieder an der Klinik anfängst, zählen die Zeiten des Mutterschutzes (insgesamt 14 Wochen) komplett so als hättest Du gearbeitet (Achtung: gilt NICHT für die WB-Zeit! Nur für die Eingruppierung in die Lohnstufen!) Ich habe damals ungefähr 800€ brutto als Ausgleichszahlung pro Monat bekommen wegen nicht zu machender Dienste (interessanterweise mehr als ich durch unser beschissen bezahltes Schichtsystem je an Dienstzulage vorher bekommen hatte... aber das war wohl ein fixer Wert).

lara162
03.04.2012, 22:34
Danke für eure raschen Antworten, das sind ja gute Nachrichten! :-dance

Mal schauen was bei der Dienstzulage raus springt, mit ist heute erst aufgefallen, dass sie die bei den relevanten rückwirkenden Monaten nicht berücksichtigt haben, aber vielleicht wissen sie noch nichts von ihrem Glück (weiß nicht wie die Info-Kette da läuft).

@nightingale
Die Dienstzulage muss doch individuell berechnet werden, da sie für einen den Dienstausfall kompensieren muss. Der Arbeitgeber dürfte dir also eigentlich nur 300€ zahlen wenn deine Dienstzulagen auch in dem Bereich (oder drunter) lagen.

Wenn die drei Monate vor der Schwangerschaft (oder rechnen die etwa auch p.m. und nicht p.c. ;-) ) für die Dienstzulage berechnet werden, fällt es nicht so überragend für mich aus, wie bei dir Muriel. Ausgerechnet in den drei Monaten durfte ich mal etwas weniger Dienste machen. Aber lohnen würde es sich auf jeden Fall (450€ müssten es dann schon werden).

Ohne Dienste ist wirklich sehr angenehm! :-top

Reflex
04.04.2012, 09:09
Wir haben einen extrem knauserige Verwaltung, den muss man umgehend persönlich melden, dass man schwanger ist und die Ausgleichszahlung einfordern, sonst zahlen die die Ausgleichzahlung nicht. Die sitzen das einfach stumpf aus, bis man die einfordert. Auch wenn man es schon längste dem Chef gemeldet hat und alles weitere in die Weg geleitet ist

DrSkywalker
04.04.2012, 09:44
Man bekommt als Schwangere Dienste bezahlt, die man theoretisch machen hätte können, aber nicht machen konnte? Irgendwie hört sich das im ersten Moment leicht skurril an...

Bekommt man auch diese Ausgleichszahlung, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten und damit auch keine Dienste machen kann?

Moorhühnchen
04.04.2012, 10:41
Bekommt man auch diese Ausgleichszahlung, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten und damit auch keine Dienste machen kann?
Ja, und meistens ist das auch mehr als man mit dem Dienst eigentlich verdient hätte! Ergo: wenn man krank ist, auch bitte zuhause bleiben!! Tut der Klinik nämlich mehr weh als man denkt, muß ja zwei Leuten was zahlen: nämlich dem, der krank ist und dem, der den Dienst übernimmt!

Meiner Meinung nach bekommt man diese Ausgleichszahlung auch, wenn man Urlaub hat und daher keinen Dienst machen kann (wobei ich mir da nicht sicher bin)... :-D
Leider ist das auf den Gehaltsabrechnungen nie so genau beschrieben, für WAS man eigentlich Geld bekommt. Irgendwie muß man immer blind drauf vertrauen, daß das stimmt - oder jedesmal nachfragen (da kommen zum Teil echt dolle Dinger raus).

lara162
04.04.2012, 10:42
Das ist in Europa auch nicht überall so. Es gab da wohl vor einer Weile ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, in dem einer Ärztin (glaube Österreich), eine derartige Dienstausfallszahlung abgesprochen wurde (ergo kein Recht darauf).
Da aber unsere deutsche Gesetzgebung existiert und bei uns die Zahlung eindeutig im Mutterschutzgesetz verankert ist, ist die Zahlung von dem Urteil auch unangetastet. Als Schwangere darf dir hier kein Nachteil entstehen. Auch wenn du ein komplettes Beschäftigungsverbot bekommst und gar nicht mehr arbeitest, kriegst du das.

Bei Krankheit gibt es sowas (meines Wissens nach) nicht. Jedoch zählt im Krankheitsfall der Dienstplan als Stundenberechnung (wenn du 60h/Woche geplant bist, zählen die auch. Zuschlagsausfälle für den nichtangetretenen Nachtdienst gibt es aber nicht).
Bei der Berechnung des Urlaubsgeldes ist das aber genauso, ich weiß aber nicht ob alle Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlen oder es zahlen müssen. Wir kriegen für jeden Tag eine Dienstausfallszahlung, da lohnt sich der lange Urlaub, wenn man in den Monaten vorher schön viele Dienste machen musste (insbesondere die ITS Zeit war da lukrativ). :-))

Ich habe meinen Sachbearbeiter jetzt mal angerufen. Eigentlich kriegt man die Zahlung bei uns wohl automatisch. Jetzt muss er erstmal prüfen, warum. Trauen tu ich unserer Verwaltung auch nicht gerade.

Weiß noch einer, ob man die Zulage rückwirkend seit Eintritt der Schwangerschaft bekommt, oder erst nachdem man es bekannt gegeben hat? Vermutlich wäre gesetzlich ja nur ersteres haltbar.

NETTL
04.04.2012, 10:55
Man bekommt die Zulage erst ab dem Zeitpunkt, wo man die Schwangerschaft bekannt gegeben hat. Zumindest war es bei mir so. Ist auch irgendwie logisch, denn ich hab ja vorher (auch wenn ich schon schwanger war) noch fleißig Dienste geschoben. Die Zahlung ging dann aber automatisch nach dem Bekanntgeben.

Was die Gehaltserhöhung lt. Tarifvertrag angeht: Die bekommst Du natürlich trotzdem, war bei mir jetzt auch so. Der Zuschuss lt. Mutterschutzgesetz bleibt dabei gleich, wird also nicht gekürzt. Entsprechend mehr hast Du dann auf dem Konto.

McBeal
04.04.2012, 11:43
Bei Krankheit gibt es sowas (meines Wissens nach) nicht. Jedoch zählt im Krankheitsfall der Dienstplan als Stundenberechnung (wenn du 60h/Woche geplant bist, zählen die auch. Zuschlagsausfälle für den nichtangetretenen Nachtdienst gibt es aber nicht).
Ich kenne nur die Berechnung der Regelarbeitszeit im Krankheitsfall und nicht die, dass Du Geld dafür bekommst, wie Du geplant warst.

Und ja, auch im BV gibts Ausgleichszahlungen. :-)

LG
Ally

Muriel
04.04.2012, 13:06
Du bekommst, wenn Du krank bist und eigentlich Dienst gehabt hättest, diesen Dienst nicht bezahlt. Aber man bekommt auch bei Krankheit eine Ausgleichszahlung, nicht besonders viel (weiß gerade keine Zahlen mehr), aber irgendetwas gibt es auf jeden Fall.

lara162
04.04.2012, 13:50
Ich kenne nur die Berechnung der Regelarbeitszeit im Krankheitsfall und nicht die, dass Du Geld dafür bekommst, wie Du geplant warst.

Bei uns zählt der Dienstplan (das ist, meine ich, auch irgendwo (Arbeitsgesetz?! Entgeltgesetz?! ) so festgelegt. Das heißt, wenn man 3 Tage krank ist und dafür 3x12h Dienste ausfallen, kriegt man die Arbeitszeit gut geschrieben. Hat man an diesen 3 Tagen 3xFreizeitausgleich im Dienstplan, gibts natürlich keine Arbeitszeit auf das Zeitkonto.

Anders ist es, wenn der Dienstplan erst noch erstellt wird, dann gibt es für jeden Tag die durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben (bei uns 8:24) bzw. wird man im Urlaub krank und reicht das ein, gibt es auch die fiktive Tagesarbeitszeit (bzw. zählt jeder Urlaubstag ja ohnehin auch mit der Zeit).

Nacht-, Feiertags- etc. Zuschläge gibt es bei uns natürlich dafür nicht, aber die eigentlich geplante Arbeitszeit zählt eben.

Rico
04.04.2012, 15:30
Ich kenne nur die Berechnung der Regelarbeitszeit im Krankheitsfall und nicht die, dass Du Geld dafür bekommst, wie Du geplant warst.Hängt glaub von Dienstzeitmodell ab:
Wenn Du z.B. 3-Schicht arbeitest und Du z.B. Donnerstag und Freitag frei hast, weil Du für Samstag/Sonntag geplant bist, dann da aber krank bist, dann kriegst Du am Wochende Lohnfortzahlung, sonst würdest Du ja Minus machen...
Wenn Du andererseits Bereitschaftdienst hast und Mittwoch Dienst machen sollst, da aber krank bist, dann kriegst Du nur die Regelarbeitszeit von dem Tag weitergezahlt, denn der Dienst sind ja formal Überstunden und die machst Du an dem Tag eben nicht. Dafür hast Du auch am nächsten Tag ja kein "frei nach Dienst" :-D

Moorhühnchen
04.04.2012, 21:40
Eigentlich lustig, aus EIGENER Erfahrung kann ich gar nix dazu sagen, weil ich in den letzten 3 Jahren nie an einem Dienst-Tag krank war... Kollegen haben mir das aber mehrfach bestätigt, daß man für einen "kranken" Dienst-Tag mehr bekäme als wenn man den Dienst macht. :-nix
Die Ausgleichszahlungen für Urlaubszeit habe ich auch erst bekommen, als ich am Dienstbetrieb teinlnahm, also nach 10 Monaten - vorher nicht! Zufall?

McBeal
04.04.2012, 22:34
Hängt glaub von Dienstzeitmodell ab:
Wenn Du z.B. 3-Schicht arbeitest und Du z.B. Donnerstag und Freitag frei hast, weil Du für Samstag/Sonntag geplant bist, dann da aber krank bist, dann kriegst Du am Wochende Lohnfortzahlung, sonst würdest Du ja Minus machen...
Wenn Du andererseits Bereitschaftdienst hast und Mittwoch Dienst machen sollst, da aber krank bist, dann kriegst Du nur die Regelarbeitszeit von dem Tag weitergezahlt, denn der Dienst sind ja formal Überstunden und die machst Du an dem Tag eben nicht. Dafür hast Du auch am nächsten Tag ja kein "frei nach Dienst" :-D

Ich habe im Dreischichtsystem gearbeitet. Habe aber für Krankheit an Wochentagen 8,4h aufgeschrieben bekommen (42h-Woche) und fürs Wochenende nichts, auch wenn ich da mit zweimal 12,5h geplant war. Bei uns wird das so gerechnet. Habe auch die 8,4h aufgeschrieben bekommen, wenn ich für Spätdienst geplant war, der weniger lang dauert oder für Nachtdienst, der länger ist.

LG
Ally

mainzer
05.04.2012, 08:38
Eigentlich lustig, aus EIGENER Erfahrung kann ich gar nix dazu sagen, weil ich in den letzten 3 Jahren nie an einem Dienst-Tag krank war... Kollegen haben mir das aber mehrfach bestätigt, daß man für einen "kranken" Dienst-Tag mehr bekäme als wenn man den Dienst macht. :-nix
Die Ausgleichszahlungen für Urlaubszeit habe ich auch erst bekommen, als ich am Dienstbetrieb teinlnahm, also nach 10 Monaten - vorher nicht! Zufall?
eigentlich logisch...bevor du angefangen hast dienste zu machen bekamst du ja nur dein grundgehalt...und das ist jeden monat gleich, egal ob du einen monat urlaub hast oder nicht (ist ja bezahlter urlaub)...
sobald du dienste machst steigt dein einkommen und du hast durch krankheit, urlaub, ss... einen ausfall, der durch diese ausgleichszahlung kompensiert werden soll. so würd ich's mir zumindest erklären.

mainzer
05.04.2012, 08:39
Hallo miteinander,

Ich bin aktuell schwanger...

hat eigentlich schon irgendwer gratuliert?!?!?!
unbekannterweise alles gute euch! :-)

lara162
05.04.2012, 15:29
Ich habe im Dreischichtsystem gearbeitet. Habe aber für Krankheit an Wochentagen 8,4h aufgeschrieben bekommen (42h-Woche) und fürs Wochenende nichts, auch wenn ich da mit zweimal 12,5h geplant war. Bei uns wird das so gerechnet. Habe auch die 8,4h aufgeschrieben bekommen, wenn ich für Spätdienst geplant war, der weniger lang dauert oder für Nachtdienst, der länger ist.

Damit könnte es dann aber sein, dass du unverschuldet Minusstunden machst (dir ergo zB. am Ende des Monats die 24h Wochenenddienst fehlen, weil du krank warst. Und das darf eingentlich nicht sein. :-nix


@mainzer
Danke! :-wow

Defi
16.06.2013, 18:47
Wie ist das denn eigentlich mit der Dienstausgleichszahlung? Muss man die beantragen oder geht das automatisch nach Bekanntgabe der Schwangerschaft?