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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A24/B44 Tag 1 - Masern



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JamesBianco
17.04.2012, 18:00
Die sind doch Meldepflichtig bei Erkrankung, sogar namentlich

Gammaflyer
17.04.2012, 18:02
Aber wohl nichts als Erstmaßnahme

JamesBianco
17.04.2012, 18:03
Ah super klasse :-)

Unregistriert
17.04.2012, 18:05
Naja, du hast einen Masernkranken im 4 Bett Zimmer liegen. Was machst du als ERSTES?

A: Telefon nehmen und die Krankheit melden

B: Den Typ aus dem Zimmer in einEinzelzimmerlegen und isolieren.


Eine Frage aus dem richtigen Leben, die aber halt kein Wissen abfragt...

Fr.Pelz
17.04.2012, 18:23
Aber da wird noch nichtmal gesagt, dass derjenige im Krankenhaus ist und wenn der zum Hausarzt kommt, weise ich den doch nicht ins KH ein damit er dort in Quarantäne kommt, oder? Find ich jetzt irgendwie komisch die Expertenlösung.

Kackbratze
17.04.2012, 18:44
Der Patient muss auch lt. Herold isoliert werden bzw. darf nicht "in Gemeinschaftseinrichtungen". Quarantäne ist ein hartes Wort und typisch IMPP.
Die Meldepflicht steht erst an 2. Stelle und "Quarantäne"/Isolation (http://de.wikipedia.org/wiki/Quarantäne) ist IMHO der erste Schritt.
Man kann ja auch zu Hause isoliert sein.

Die Frage ist nur, wie die IMPP-Leute das auslegen und anwenden.
Eine doofe, zweideutige Frage.

fosforito
17.04.2012, 18:54
Ich würde das ähnlich sehen, denn man hat doch für die namentliche Meldung 24 Std. Zeit, in der Zeit kann bzw. sollte ich den Patienten vorher isolieren (geht ja i.d.R. auch schneller als 24 Std.)

VitoCorleone
17.04.2012, 18:54
Aus Wikipedia:
"Zurzeit sind nur die Pest und das hämorrhagische Fieber quarantänepflichtig,..."

http://de.wikipedia.org/wiki/Quarant%C3%A4ne

17.04.2012, 18:56
Laut Herold 2012 darf der Pat. frühestens 5 Tage nach Ausbruch des Exanthems in die Gemeinschaftseinrichtungen.
Da aber in der Frage die bereits _klinische_ Manifestation beschrieben wurde, könnte der Zeitraum ja bereits überschritten worden sein.

Gammaflyer
17.04.2012, 18:56
"Quarantäne" ist ja auch Auslegungsfähig - es muss ja nicht Zwangsunterbringung auf ner Iso-Station gemeint sein.

Unregistriert
17.04.2012, 18:57
hab nachgeschaut und laut IfsG ist die Krankheit "unverzueglich" zu melden

und

das was darin zur Quarantaene steht geht ueber eine Isolation hinaus,
zudem steht darin das nur Pest und haemorrhagisches Fieber quarantaenepflichtig sind

siehe IfsG § 30 Quarantäne

Kackbratze
17.04.2012, 18:59
Aus Wikipedia:
"Zurzeit sind nur die Pest und das hämorrhagische Fieber quarantänepflichtig,..."


Das ist korrekt, nur steht da "Quarantänemaßnahmen", was demnach Alles oder Nix bedeuten kann.
Wie schon gesagt, eine IMHO uneindeutige Formulierung.

medihd
17.04.2012, 19:00
Meiner Meinung nach muss diese Frage aus der Bewertung genommen werden.
Laut IfSG § 6 sind Masern meldepflichtig.
Laut § 34 IfSG sind nur Mittarbeiter von besondern Einrichtungen zu Isolieren
Derr im Fall erwähnte Patient ist weder stationär in einer Klinik, noch arbeitet er in einer Gemeinschaftseinrichtung mit Kindern, daher ist er nicht zu isolieren..

Von daher ist meiner Meinung nach Antwort C richtig
oder die Frage muss aus der Wertung.

Keenacat
17.04.2012, 19:03
hab nachgeschaut und laut IfsG ist die Krankheit "unverzueglich" zu melden


"Unverzüglich" = "innerhalb von 24h", siehe IfSG:

(3) Die namentliche Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt, im Falle des Absatzes 2 gegenüber dem für den Einsender zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

Ansonsten hat uns das IMPP mit der "Quarantäne" offenbar mal wieder so richtig verarscht. :-))

Unregistriert
17.04.2012, 19:03
haltet Euch doch nicht mit so einem Scheiss auf..ich denke jeder Arzt schickt den Patienten mit Masern erstmal in ein Einzelzimmer,das wissen wir doch alle. Und sich an einem kleinen Wort aufzuhängen ist nun ehrlich gesagt total unnötig, Quarantänemaßnahmen heißt ja nicht gleich die Isolation des Patienten in einen lutfdicht abgeriegelten Raum. Also..Entspannen,Fernsehen,Runterkommen!

Kackbratze
17.04.2012, 19:08
Ansonsten hat uns das IMPP mit der "Quarantäne" offenbar mal wieder so richtig verarscht. :-))


Wahre Worte.

Fr.Pelz
17.04.2012, 19:09
haltet Euch doch nicht mit so einem Scheiss auf..ich denke jeder Arzt schickt den Patienten mit Masern erstmal in ein Einzelzimmer,das wissen wir doch alle. Und sich an einem kleinen Wort aufzuhängen ist nun ehrlich gesagt total unnötig, Quarantänemaßnahmen heißt ja nicht gleich die Isolation des Patienten in einen lutfdicht abgeriegelten Raum. Also..Entspannen,Fernsehen,Runterkommen!

Es geht ja nicht darum dass WIR uns an dem Wort aufhängen, es geht darum, dass fragen ordentlich getellt sein müssen, damit man sie beantworten kann. Die unendliche Geschichte...

Unregistriert
17.04.2012, 19:16
Es geht ja nicht darum dass WIR uns an dem Wort aufhängen, es geht darum, dass fragen ordentlich getellt sein müssen, damit man sie beantworten kann. Die unendliche Geschichte...

Wenn das IMPP fragt: "Was machen sie bei einem Maserfall zuerst: Meldung rausgeben oder Patient in Einzelzimmer schicken?" ist es doch zu einfch Freunde ;-)

Klar, unnötige Frage, aber die richtige Antwort liegt ja wohl auf der Hand, komisch dass ausgerechent diese Frage hier so heiß disco-tiert wird....disco pogo pimmelimelim...

Unregistriert
17.04.2012, 19:17
Also wir müssen wohl warten wie es endgültig ausgelegt wird, aber strittig ist die frage auf jeden fall, zumindest, wenn man davon ausgeht, dass fragen 100 % rechtlich einwandfrei sein müssen...

der begriff quarantäne geht auf § 30 des Infektionsschutzgesetzes zurück (wen interessiert http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html ) und da hat Masern nix verloren. Wer nun aber definiert, was Quarantänemaßnahmen sind weiß ich nicht...

hätte da gestanden "Pat isolieren" wäre es wohl eindeutig gewesen. Bleibt also zu klären (vorrausgesetzt "E" ist wirklich die gesuchte antwort) ob es rechtlich haltbar ist die antwort "Quarantänemaßnahmen" als richtig zu bewerten, wenn nur ein Teil der Quarantänemaßnahmen bei Masern angewandt wird...

Kackbratze
17.04.2012, 19:19
Die Antwort liegt leider nicht "auf der Hand", da das IMPP gerne über einzelne Worte streitet, bzw. sich daran aufhängt, weswegen es diese Diskussion gibt.