Unregistriert
17.04.2012, 18:52
In der Fachinformation zu Imeron 300 (Kontrastmittel für die IVP) ist folgendes zu finden:
(Zitat Beginn)
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
[...]
Hydratation
Eine ausreichende Versorgung des Körpers mit Flüssigkeit (Hydratation) sollte vor und nach Anwendung des Kontrastmittels sichergestellt sein; gegebenenfalls sollte eine intravenöse Flüssigkeitszufuhr erfolgen, bis die Ausscheidung des Kontrastmittels erfolgt ist. Dies gilt insbesondere für Patienten mit vorbestehender Nierenfunktionsstörung, Diabetes mellitus, multiplem Myelom, Paraproteinämie, Polyurie, Oligurie, Hyperurikämie sowie für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder und ältere Patienten.
(Zitat Ende)
Hier finden sich sowohl multiples Myelom als auch Hyperurikämie.
Außerdem lässt sich folgendes zitieren:
"Das multiple Myolom gilt nicht mehr als Kontraindikation für die Gabe von jodhaltigem Kontrastmittel, da es nicht mehr für die Auslösung eines akuten Nierenversagens bei dieser Patientengruppe angesehen wird."
Quelle: http://www.syynx.de/asklepiosCMS/webpageUpload/704-32294__G__Harburg_Verw_00_Krankenhauskommunikation __ffentlichkeitsarbeit_Internet_Relaunch_Radiologi e_Informationen_f_r__rzte.pdf
Seid ihr euch sicher, dass hier sicher nur "b" richtig ist?
(Zitat Beginn)
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
[...]
Hydratation
Eine ausreichende Versorgung des Körpers mit Flüssigkeit (Hydratation) sollte vor und nach Anwendung des Kontrastmittels sichergestellt sein; gegebenenfalls sollte eine intravenöse Flüssigkeitszufuhr erfolgen, bis die Ausscheidung des Kontrastmittels erfolgt ist. Dies gilt insbesondere für Patienten mit vorbestehender Nierenfunktionsstörung, Diabetes mellitus, multiplem Myelom, Paraproteinämie, Polyurie, Oligurie, Hyperurikämie sowie für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder und ältere Patienten.
(Zitat Ende)
Hier finden sich sowohl multiples Myelom als auch Hyperurikämie.
Außerdem lässt sich folgendes zitieren:
"Das multiple Myolom gilt nicht mehr als Kontraindikation für die Gabe von jodhaltigem Kontrastmittel, da es nicht mehr für die Auslösung eines akuten Nierenversagens bei dieser Patientengruppe angesehen wird."
Quelle: http://www.syynx.de/asklepiosCMS/webpageUpload/704-32294__G__Harburg_Verw_00_Krankenhauskommunikation __ffentlichkeitsarbeit_Internet_Relaunch_Radiologi e_Informationen_f_r__rzte.pdf
Seid ihr euch sicher, dass hier sicher nur "b" richtig ist?