PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A51/B96 - Tag 3 - NYHA



Seiten : 1 [2] 3

Unregistriert
19.04.2012, 16:29
Die NYHA-Klassifikation bezieht sich nicht ausschließlich auf den Faktor "Luftnot"!!!!
Auch Erschöpfung, Rhythmusstörungen oder Angina pectoris gehen in die Klassifikation mit ein (siehe http://www.dgthg.de/sites/default/files/LL-CHF-Kurzversion.pdf )
NYHA III sagt ganz klar: keine Beschwerden in Ruhe!

Demnach liegt hier NYHA IV vor, denn der Patient hat Beschwerden in Ruhe.
(Rhythmusstörungen mit Schwindel sind ein Symptom der Herzinsuffizienz gemäß Leitlinie!)

elfabian85
19.04.2012, 16:32
"Es kommen auch Patienten mit Hyper-STEMI zu Fuß in die ZNA. "

Ein Hyper-STEMI per se sagt noch nichts darüber aus, wie weit der Kreislauf in Mitleidenschaft gezogen wird.

Healix
19.04.2012, 16:33
Genauso wenig, wie "der Patient stellt sich vor" irgendeine Abschätzung des NYHA-Grades erlaubt.

Unregistriert
19.04.2012, 16:43
Cardiac disease resulting in marked limitation of physical activity – less than ordinary activity causes fatigue, palpitation, dyspnoea, or angina. Comfortable at rest.

jedes stadium kann sich akut dekompensieren.

Unregistriert
19.04.2012, 16:50
MMn ist es aus den gemachten Angeben schlicht nicht möglich zwischen NYHA II und III zu unterscheiden. Die Arbeit "Montage auf dem Bau" sagt ja nichts über die schwere der Arbeit aus. Ja, ich hab schon auf dem Bau gearbeitet. Vorhin schon gelesen und das war auch mein Gedanke wärend der Prüfung schon: "Wenn er nicht mit dem Fahhrrad heimgefahren ist, ist es NYHA IV". Egal ob er selbst gefahren ist oder einen fahren lies...

Unregistriert
19.04.2012, 16:57
Dekompensation ist das Stichwort. Der Patient ist doch nicht in einer Woche von II auf IV gerutscht? Und in der Anamnese wars ja wohl wenn überhaupt eine II, denn da stand nichts von irgendwelchen Beschwerden beim Gehen oder gar Treppensteigen. Dann hat die II (oder sogar I-II) wohl akut dekompensiert.

Unregistriert
19.04.2012, 17:20
können die experten mal aufhören schwachsinn zu antworten, wie soll denn das nyha 1/2 sein? das impp gibt doch nicht eine antwort richtig an, die sich aus den antworten a, b und c kombinieren lässt. dann kann man die frage ja gleich rausnehmen. einer mit nyha 1/2 liegt doch nicht auf der intensivstation, mit sauerstoff, hat da immer noch beschwerden und einer solchen EF. könntet ihr das bitte bald ändern! und die othämatom frage auch.

hwq39
19.04.2012, 17:20
und wo ist definiert, wie lange ein Zustand anhalten muss, um die Symptomatik nach NYHA klassifizieren zu dürfen?
Solche Fragen sind einfach eine Frechheit...

m3mphis
19.04.2012, 17:23
ich denke auch, dass es NYHA III ist, alles andere macht doch keinen Sinn?!

Unregistriert
19.04.2012, 17:27
ich habe mit der rücklfahrt probleme: ist er nach hause geradelt oder im flieger hierher geflogen? ist er geradelt, wäre nyha II, wären die beschwerden im flugzeug aufgtretten, nyha III-IV.
letzendlich läßt sich diese frage mit den angegebebenen infos nicht beantworten....

hwq39
19.04.2012, 17:45
an wen muss man sich mit Beschwerden wenden? :D

Unregistriert
19.04.2012, 17:47
Aber es gilt doch nicht nur die Anamnese, sondern vor allem der aktuelle Status. Hier hat der Patient in Ruhe Palpitationen und Schwindel, somit Beschwerden. Das beschreibt klar NYHA IV.

"Zu bedenken ist, dass die NYHA-Klassifikation von Beschwerden ausgeht, die sich beobachten lassen. Das Stadium kann sich also bei Patienten auch kurzfristig ändern."
Quelle: http://www.netdoktor.de/Krankheiten/Herzschwaeche/Symptome/

Unregistriert
19.04.2012, 17:57
Der Mensch war im europäischen Ausland, also er müsste geflogen sein. Und wenn man fliegt, sitzt man ruhig, also Beschwerden hatte er in Ruhe ---> NYHA IV

Keenacat
19.04.2012, 18:06
Der Mensch war im europäischen Ausland, also er müsste geflogen sein.
Bissl wackelige Kausalkette... :-))

Unregistriert
19.04.2012, 18:15
liebe experten hört auf das examen zu kreuzen. lauter falsche antworten. viagra muss der patient mit impotentia coeundi selber zahlen, nw radiojod soll die sialadenitis sein, und der patient hat ganz klar eine nyha 3? come on! also ich schalt jetzt aus, vielleicht haben sich die "experten" morgen wieder eingekriegt.

Keenacat
19.04.2012, 18:20
viagra muss der patient mit impotentia coeundi selber zahlen

Jo, muss er. Seit 2004.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/34.html

Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das Nähere regeln die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6.

Healix
19.04.2012, 18:24
Und Sialadenitis / Gastritis ist "unmittelbar" nach Radiojodtherapie eigentlich relativ klassisch.

Unregistriert
19.04.2012, 18:27
er wendet sich im jahre 2000 an seinen hausarzt mit der bitte nach viagra. vor der gesetzesänderung

Unregistriert
19.04.2012, 18:30
die frage wird so gestellt: "wer kommt zum gegenwärtigen zeitpunkt als kostenträger seiner therapie in frage..." zum gegenwärtigen zeitpunkt, sprich 2000 hat er es noch nicht selber zahlen müssen, bzw war es da nocht nicht geregelt.

scheiß frage

Keenacat
19.04.2012, 18:30
er wendet sich im jahre 2000 an seinen hausarzt mit der bitte nach viagra. vor der gesetzesänderung

Ja, das ist richtig. Aber in der Frage nach der Übernahme der Kosten ist er bereits in Rente! Im Jahr 2004 war der Mann 60, insofern ist davon auszugehen, dass nach einem späteren Zeitpunkt gefragt ist.


die frage wird so gestellt: "wer kommt zum gegenwärtigen zeitpunkt als kostenträger seiner therapie in frage..." zum gegenwärtigen zeitpunkt, sprich 2000 hat er es noch nicht selber zahlen müssen, bzw war es da nocht nicht geregelt.

scheiß frage

Cave! Da steht "Mittlerweise ist er im Ruhestand"!