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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A77/B92 Tag 3 - Sildenafil



Keenacat
19.04.2012, 19:25
Der relevante Satz aus dem SGB V, §34, Absatz 1:


Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das Nähere regeln die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6.

Das gilt seit 2004, die Übernahme von Sildenafil durch die gesetzliche Krankenkasse ist seitdem nicht mehr möglich. Der Patient muss also selbst zahlen, E ist korrekt.

Keenacat
19.04.2012, 19:35
Zum Zeitpunkt, nach dem in der Frage gefragt ist:



er wendet sich im jahre 2000 an seinen hausarzt mit der bitte nach viagra. vor der gesetzesänderung
Ja, das ist richtig. Aber in der Frage nach der Übernahme der Kosten ist er bereits in Rente! Im Jahr 2004 war der Mann 60, insofern ist davon auszugehen, dass nach einem späteren Zeitpunkt gefragt ist.


die frage wird so gestellt: "wer kommt zum gegenwärtigen zeitpunkt als kostenträger seiner therapie in frage..." zum gegenwärtigen zeitpunkt, sprich 2000 hat er es noch nicht selber zahlen müssen, bzw war es da nocht nicht geregelt.

scheiß frage
Cave! Da steht "Mittlerweise ist er im Ruhestand"!

Unregistriert
19.04.2012, 21:24
muß selbst zahlen!

hier zur Erklärung: Auszug

Mit der Gesundheitsreform ist ab 1.Januar 2004 per Gesetz die Versorgung mit Arzneimitteln, bei denen die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, ausgeschlossen. Dazu gehören u.a. Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, sowie zur Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz. Das heißt im Klartext, dass sog. PDE5-Hemmer (das sind Cialis®, Levitra® und Viagra®), SKAT (Viridal®, Caverject®), Apomorphin (Uprima®, Ixense®) und Yohimbin von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Nun sind Gesetzgebung und Rechtsprechung zweierlei. Das Sozialgericht Oldenburg hat entgegen dem GMG mit dem Urteil Aktenzeichen S 6 KR 87/03 vom 24. März 2004 entschieden, dass die Kassen zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion die Kosten für Viagra zu übernehmen haben. Gegen dieses Urteil ist die Berufung beim LSG Celle unter Az.: L 4 KR 125/04 anhängig. Zum Ausschluss der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln zur Behandlung der ED zu Lasten der Krankenkassen hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 10. Mai 2005 in dem Revisionsverfahren B 1 KR 25/03 R u.a. entschieden: "Dieser Leistungsausschluss verstößt nicht gegen das Grundgesetz. ... Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum auch im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot nicht, wenn er ... Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnimmt, die - wie hier - in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen." Dieses BSG-Urteil bedeutet, dass Klagen von gesetzlich Krankenversicherten zur Durchsetzung der Kostenübernahme der Versorgung mit Arzneimitteln zur Behandlung der ED praktisch aussichtslos sind.
Die Kassen zahlen neben der Beratung, Diagnostik und Behandlung nach wie vor die Vakuumerektionshilfen (Vakuumpumpen), Schwellkörper-Implantate, Psychotherapie, Operationen und die Testosteron-Ersatz-Therapie bei Hormonmangel. Das Einzige, was Patienten seit der Gesundheitsreform in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnostik und Behandlung von ED überhaupt selbst bezahlen müssen, sind die Arzneimittel gegen Erektionsstörungen.

Fr.Pelz
19.04.2012, 21:36
Ja dass es jetzt so ist, darauf könne wir uns einigen, die Frage war nur, nach welchem Zeitabschnitt in der Frage gefragt war...aber ich denke auch dass es so geimeint ist dass sie 2012 meinen.

Unregistriert
19.04.2012, 21:38
Da wundert man sich dann aber nicht, dass keiner seine ß-Blocker schlucken will. Wird Zeit, dass wir die Gremien der Krankenkassen besetzen!

Fr.Pelz
19.04.2012, 22:15
:-D Nee ich finde das kann schön jeder selber zahlen, wenn er Spaß haben will, da sollten ganz andere Dinge übernommen werden. Z.B Zahnbehandlungen, diverse Vorsorgeuntersuchungen oder auch reproduktionsmedizinische Behandlungen (meckern alle immer dass es zu wenig Kinder gibt, über zuwenig Sex meckern zumindest Politiker nicht so oft ;-) )...

Unregistriert
19.04.2012, 22:43
die Frage ist unglaublich fehl am Platz finde ich. Vor allem weil sie konjungturbedingt ist-es fehlt geld, deshalb wird dort gespart wo es geht, hab ich nix dagegen, nur hat die Frage nix im Staatsexamen zu tun, vor allem wenn man bedenkt dass erektile Dysfunktionen auch mal zu Depressionen führen können und dann ist Viagra auf einmal doch wieder wichtig...und mal ganz ehrlich, wer im Krankenhaus kennt alle Medikamente die nicht von den GKV übernommen werden?

Keenacat
19.04.2012, 22:47
die Frage ist unglaublich fehl am Platz finde ich. Vor allem weil sie konjungturbedingt ist-es fehlt geld, deshalb wird dort gespart wo es geht, hab ich nix dagegen, nur hat die Frage nix im Staatsexamen zu tun, vor allem wenn man bedenkt dass erektile Dysfunktionen auch mal zu Depressionen führen können und dann ist Viagra auf einmal doch wieder wichtig...und mal ganz ehrlich, wer im Krankenhaus kennt alle Medikamente die nicht von den GKV übernommen werden?

Au weia.

Peter_Wankman
23.04.2012, 12:03
Fernab jeder Gesetzesnorm gibts noch nen anderen Ansatz, warum die Kasse es nicht zahlt.
a.) wer will über die Dosis entscheiden? Brauch er 20/mtl oder 200 Pillen? Und wenn das möglich wäre, würde sich doch jeder ne xtra large Packung von der Krankenkasse zahlen lassen und die hälfte am Bahnhof oder im Redlight verticken. Daher muss (!) er es selbst zahlen; wie könnte man das sonst deckeln? greeez