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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klausur bestanden. Nochmal antreten zum Aufbessern erlaubt?



harrypotter9
25.04.2012, 17:32
Hi. Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass es in der Klinik ist nach einer Klausur, irgendwann nochmal an derselben Klausr teilnehmen zu können um, die Note aufzubessern.

Nun wüsste ich gern ob das eine gesetzliche Regelung ist und jedem an jeder Uni zusteht oder ob das Sache der Universitäten ist das anzubieten.

Habe eben bei mir an der Uni kurz nachgelesen und da stand dass nach einer bestandene Klausr keine weitere Teilnahme möglich sei.

Danke an alle

denkstdu
25.04.2012, 17:46
Warum zum Teufel willst du bei einer bestanden Klausur nocheinmal antrete, abgesehen davon, dass das glaube ich nicht geht, was ist wenn du beim zweiten Mal durchfällst? Dann haste ja ein Problem. Es interessiert doch eh niemand welche Noten du im Studium gesammelt hast, außer deinem eigenen Ego.

epeline
25.04.2012, 17:47
davon hab ich noch nie was gehört... :-nix

glaube auch nicht, dass das möglich ist.
ich hätte mir diese möglichkeit im abi damals gern gewünscht :D

Rhiannon
25.04.2012, 17:50
Bei uns definitiv nicht möglich.


In meinem Erststudium war sowas möglich, allerdings nur bei den Abschlussklausuren und auch nur, wenn man die vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt hat, als sogenannter "Freiversuch".

Miyu
26.04.2012, 18:53
Die Juristen machen sowas. Aber warum sollte man das wollen? Noten sind doch, ich zitiere mal meinen Oberarzt, "total bumms". :-wow

Aber um die Frage zu beantworten: Ich glaube nicht, dass das geht. Frag doch mal dein Dekanat.

Hoppla-Daisy
26.04.2012, 19:00
Man könnte glatt meinen, der TE sei nicht ausgelastet mit dem Studium :-wow

Giant0777
26.04.2012, 19:08
Nicht einmal das Hex darf man 2x schreiben, um seine Note aufzubessern ( ausser man ist durchgefallen )!!!!:-???

Lizard
26.04.2012, 19:14
Bei uns dürfen bestandene Klausuren/Prüfungen nicht wiederholt werden.

Weißes_Rössel
26.04.2012, 19:15
Also bei uns an der Uni kenne ich einen Fall, in dem eine Person eine mündliche Prüfung mit 3 bestanden hat und dann unter der Hand noch mal wiederholt hat, um eine 1 zu bekommen. Manche Leute brauchens einfach. ;)

Hoppla-Daisy
26.04.2012, 20:02
Ich sehe gerade, dass der TE sich seine Frage quasi schon selbst beantwortet hat, indem er in der Studienordnung nachgelesen hat ;-).

Also könnte man das Thema hiermit dann ad acta legen.

simon.new.york
28.04.2012, 12:32
da scheinen jemandem noten ganz schön wichtig zu sein...wir sind nicht mehr in der schule.echt.

Kyutrexx
28.04.2012, 13:20
Hi. Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass es in der Klinik ist nach einer Klausur, irgendwann nochmal an derselben Klausr teilnehmen zu können um, die Note aufzubessern.

Nun wüsste ich gern ob das eine gesetzliche Regelung ist und jedem an jeder Uni zusteht oder ob das Sache der Universitäten ist das anzubieten.

Habe eben bei mir an der Uni kurz nachgelesen und da stand dass nach einer bestandene Klausr keine weitere Teilnahme möglich sei.

Danke an alle
Stell deine Frage doch mal am Einführungstag oder sonstwo vor versammelter Studentenschaft.
Schön laut, sodass Dozenten und andere Studenten dich gut hören können.

Du wirst mit Sicherheit eine Antwort bekommen.
Und weil deine Frage so wichtig ist, werden die Dozenten und anderen Studenten dir dankbar sein und dich sicher gut im Gedächtnis behalten.

Zwäähn
28.04.2012, 15:42
Meine Fresse, das war doch nur ne Frage^^
Kein Grund, hier jemanden anzugreifen!

tanjad13
28.04.2012, 15:50
Na ja, jetzt seid doch nicht so gemein... Klar ist es vielleicht keine super Frage. Aber mehr aus dem Grund, dass man sich selber überlegen kann, dass es nicht möglich ist bestandene Klausuren zu wiederholen.
Was den Inhalt betrifft: vielleicht studiert der Threadstarter ja z.B. über die Bundeswehr. Und da sind die Scheinnoten dann sogar wichtiger als die Note im 2. Staatsexamen. Aber das nur mal so am Rande als Beispiel warum Noten wichtig sein könnten. Ihr wisst doch gar nicht warum die Noten ihm wichtig sind, da gibt es sicherlich einen Grund.

Shizr
28.04.2012, 16:06
Nur wenn die Uni sagt, Wiederholung gibbet nich, dann ist die Diskussion beendet.


Das ist meines Wissens ne reine Ermessenssache der Uni, und wenn die Uni "Nö" sagt, dann gilt das auch und ist nicht angreifbar.

Anne1970
28.04.2012, 16:18
Sofern man aber während einer Klausur merkt, dass man "falsch" gelernt hat oder nicht genug, um seinem Anspruch
gerecht zu werden, könnte man natürlich entscheiden, absichtlich nicht zu bestehen, um nochmal antreten zu können :-D...

Entspannter lebt es sich jedoch nach der Devise: " Ein gutes Pferd springt nur so hoch, wie es muss" !:grins:

Kyutrexx
28.04.2012, 16:30
Nur wenn die Uni sagt, Wiederholung gibbet nich, dann ist die Diskussion beendet.

Das ist meines Wissens ne reine Ermessenssache der Uni, und wenn die Uni "Nö" sagt, dann gilt das auch und ist nicht angreifbar.
Nein.
Das Gesetz regelt das. Grundlage der Prüfungsordnungen der Unis sind die Gesetze der Länder.

Zudem gilt für für alle Prüfungen an deutschen Hochschulen das Verwaltungsverfahrensgesetz.
Prüfungen sind Verwaltungsakte.

Ein jeder Verwaltungsakt kann grundsätzlich angefochten werden.
Grundsätzlich heißt hier, sofern das Gesetz nicht etwas anderes regelt.

Heißt im Grunde, dass - zumindest nach dem Gesetz und das ist die einzige Quelle in dieser Frage - eine Klausur nicht wiederholt werden kann, um die Klausurnote zu verbessern.
Man könnte höchstens die Klausur anfechten und dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Klausur wird für nichtig erklärt und ist zu wieder holen ODER
Die bestehende, vorliegende Klausur wird zweitkorrigiert.

Ein solches bedürfte aber in beiden Fällen einer Begründung.

Wenn Unis aus irgendwelchen Gründen das Nachschreiben zum Aufbessern der Noten erlauben, dann ist das entweder nicht im Einklang mit dem Gesetz oder sie haben die Prüfungsordnung so umgewurschtelt, dasses im Ermessen der Uni liegt.
Ob das ganze einer externen Rechtsprüfung standhalten würde (v.a. der eines Richters oder eines Außenprüfers) ist eine andere Sache; will heißen: ob das rechtens ist, ist strittig.
Wäre im Zweifel aber nicht der erste Rechtsverstoß in organisatorischen Fragen durch eine Hochschule.