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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung - anteiliger Resturlaub muss wegen Personalmangel verfallen???



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Dr. Glucosidase
29.04.2012, 12:21
Hallo, ich hab mal eine Frage an die Kündigungs-Erfahrenen unter Euch:

Ich habe gekündigt und will meine 2 Wochen anteiligen Jahresurlaub in meinen letzten beiden Wochen in der Klinik nehmen. OA sagt, das das wegen Personalmangel nicht ginge, ich solle mir den Urlaub auszahlen lassen. Früher kann ich ihn nämlich auch nicht nehmen. Die Personalabteilung sagt aber, ausgezahlt würde Urlaub wegen knapper Kassen prinzipiell nicht werden. OA sagt daraufhin nur "Pech gehabt". :eek:

Das kann's doch wohl nicht sein?!? Ich schenke diesem Saftladen doch nicht noch 2 Wochen Urlaub!!! Gibt's da irgendwelche gesetzlichen Regelungen? Im Tarifvertrag steht nämlich nix zu dieser Konstellation. Kümmert sich die Rechtsberatung vom MB um solche Fälle?

Feuerblick
29.04.2012, 12:49
Verfallen gibts mal gar nicht. Entweder du bekommst ihn oder er wird ausgezahlt. Allerdings kann es sein, dass du dich mit deiner Planung an die Personalsituation anpassen und ihn schon vorher nehmen musst. Bist du im Marburger Bund? Dann hol dir dort unbedingt fachlichen Rat - die sollten sich auch um sowas kümmern, denke ich!

stennadolny
29.04.2012, 13:09
Oooch, noch nicht mal so schlimm: Kollege (FA) in Dunkeldeutschland (Innere) wurde vom CA VERBOTEN (!!) zu kündigen, obwohl dieser CA in dieser Inneren eigentlich bis auf die OÄ kein Deutsch mehr ärztlich hört (Sachsen-Anhalt).

Und da er zum Jahresende dann doch - trotz "Verbots" - gekündigt hatte, bekam er überzufällig häufig viele Dienste an den Feiertagen und auch dazwischen und überhaupt eingeteilt - entgegen seinen Dienstwünschen (nämlich null). Er wurde leider einen Monat krank und den verbleibenden Resturlaub ließ er sich natürlich voll ausbezahlen.

Was nun der Eröffner des Posts daraus schließt, weiß ich nicht.

Jedenfalls hat der OA hier garnichts zu entscheiden - sofort MB/Betreibsrat einschalten, Urlaub formal und schriftlich einreichen. NICHT ausbezahlen geht überhaupt nicht, nichts einfacher als dies mit dem Arbeitsrechtler heimzuholen.

Deutschland ist in manchen Teilen arbeitsrechtlich irgendwie Afghanistan.

SuperSonic
29.04.2012, 16:16
Das kann's doch wohl nicht sein?!? Ich schenke diesem Saftladen doch nicht noch 2 Wochen Urlaub!!! Gibt's da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

Relaxometrie
29.04.2012, 17:09
Das kann's doch wohl nicht sein?!? Ich schenke diesem Saftladen doch nicht noch 2 Wochen Urlaub!!!
Für den Personalmangel kannst Du ja nichts. Du erfüllst Deine vertraglichen Pflichten durch das Einhalten der Kündigungsfrist und das Krankenhaus muß seine Pflichten einhalten, die unter anderem bedeuten, daß Du Deinen Jahresurlaub bekommst.
Wenn Du Mitglied im Marburger Bund bist, würde ich den Fall dort vorstellen und um Rat/Hilfe bitten. Außerdem kannst Du auch Euren Betriebsrat informieren. Dann auch mal Deinen Chef befragen, obwohl der sich wohl der Meinung des Oberarztes anschließen wird :-nix

Sebastian1
29.04.2012, 17:20
Welcher Hund diesen OA da geritten hat, kann man nur ahnen. Wie bereits geschrieben, völlig unzulässig. Das mit dem "Pech gehabt" wär für mich übrigens Anlass genug, da mit gelbem Schein schnell raus zu sein. Mit ausbezahltem Urlaub natürlich, da würde ich mich auch mit dem OA auf keine Diskussion einlassen, sondern das Chef/Verwaltung schnell beibiegen und schon beim Ansatz von Schwierigkeiten einen Anwalt einschalten. Die Leibeigenschaft ist schon länger durch...

cookie!
29.04.2012, 19:03
Mir ging es 2008 auch mal aus, fast die gleiche Situation, auch ein Haus mit Personalmangel:
Ich hätte, als ich gekündigt habe, theoretisch 5 Tage Urlaub übrig gehabt sowie 40 Überstunden. Die Verwaltung wollte, dass ich die Überstunden per Freizeitausgleich abbaue - dies ging aber nicht, weil es außer mir sonst keinen Arzt mehr in der Abteilung gegeben hätte (Chef war lange weg, erst krank und dann im Urlaub im Ausland). Wurde also nicht genehmigt.
Zu den Urlaubstagen wurde mir damals gesagt, die stünden mir in der Probezeit eh nicht zu. (Haha, die dachten sich wohl, versuchen kann man's ja mal mit 'ner dummen Anfängerin.)
Ich ging also mit 5 Tagen nicht-genommenem Urlaub und 40 Überstunden - das wurde mir auch nicht ausbezahlt, auch auf mehrfache Nachfrage nicht.
Damals war ich leider so ahnungslos von den ganzen Regelungen und so froh, diese Klinik hinter mir lassen zu können, dass ich keinen Anwalt eingeschaltet habe - heute würde ich es sofort tun.

stennadolny
29.04.2012, 19:46
Skandalös ist, daß man z.B. den Afghanen Zucht und Ordnung beibringen möchte und in der politischen Kaste über griechische Rechtsverhältnisse lästert, aber basalste Rechte in einem der angeblich reichsten Länder der Welt nicht nur oft nicht eingehalten zu werden pflegen, sondern dies auch noch den akut wichtigsten Teil der (Zwangs)Daseinsvorsorge, die Medizin und ihre akademischen Frontschweine, die schwächsten (!) Glieder, nämlich Assis in Ausbildung (!!!) betrifft.

Wenn man solche "Vorbilder" hat, braucht man sich über Abrechnungsbetrugs"infamie" o.Ä. nicht mehr zu wundern :-???

Noch ein Beispiel aus meinem Anekdotenschatz: Kollege, der heute nicht mehr klinisch tätig ist (aus gutem Grunde...) hatte Vertragsablauf und war zusammen mit intriganter OÄ (ohne Dr., Kollege mit Dr......) neben CA einziger Arzt in der Abteilung - Ärztemangel. Da die Bettenführung integraler Bestandteil des Versorgungsauftrags war und ist, mußte der CA, der den (kritischen) Kollegen "einfach so" ziehen ließ, durch "akute" Erkrankung der OÄ die Bettenabteilung de facto schließen und hochpalliative Akutpat. damit kurzfristig ablehnen. Mehr als ein Halbes Jahr lief das mehr oder weniger so, dann kam wieder eine Ärztin dazu, verließ aber kurz darauf zusammen mit der OÄ (ohne Ersatz) die Abteilung.

WackenDoc
29.04.2012, 20:58
@stennadolny: Du wirst doch jetzt nicht allen Ernstes die Lage in Afghanistan (und damit die des gemeinen Afghanen) mit der eines deutschen Assistenzarztes vergleichen.

Janny
29.04.2012, 23:16
Lieber Threadersteller, lass dich auf gar nichts ein: Du forderst deinen Urlaub schriftlich ein, reichst also einen Urlaubsantrag ein - und nervst dann im 3-Tage-Takt, falls sie den einfach ignorieren. Wenn der nicht unterschrieben wird, forderst du ebenfalls schriftlich zur Auszahlung des Urlaubes auf. Nur wenn dir diese schriftlich (!!!) zugesagt wird, darauf einlassen.
Würde auch zügig den MB einschalten, wenn der urlaubsplanende OA und die Verwaltung auf ihren Positionen beharren und auch der Chef nichts anderes sagt.
Eventuell kann - so der Urlaub wirklich gar nicht nehmbar ist - auch ein Schreiben des Chefes an die Verwaltung, dass eben ein Nehmen der Urlaubstage unmöglich ist, um die Krankenversorgung zu gewährleisten und daher eine Auszahlung indiziert, die Lösung sein, dass die Verwaltung doch zustimmt.

cookie!
30.04.2012, 07:12
Noch ein Beispiel aus meinem Anekdotenschatz: Kollege, der heute nicht mehr klinisch tätig ist (aus gutem Grunde...)
Ich bin auch nicht mehr klinisch tätig, ebenfalls aus gutem Grunde. ;)
(Aber jetzt bin ich voll zufrieden mit meinen Arbeitsbedingungen - nur schade eben, dass ich schon gerne in einem bestimmten Fach Fachärztin geworden wäre, aber ich für die allseits bekannten Arbeitsbedingungen einfach ungeeignet bin bzw. diese Bedingungen für mich.)

Evil
30.04.2012, 08:25
sten, warum gehst Du eigentlich nicht nach Afghanistan? Da hast Du doch viel bessere Arbeitsbedingungen?
Und schick uns eine Postkarte :-))

Thomas24
30.04.2012, 12:27
@ TE: die Rechtsauffassung deines OA ist wirklich, ähem, "abwegig".
Natürlich hast du einen Anspruch auf deinen Resturlaub- und falls schwerwiegende Gründe gegen das Abfeiern deines Resturlaubes bestehen sollten, dann besteht immer noch ein Abgeltungsanspruch. Nix mit: "Pech gehabt".
Wende dich, wenn deine Oberen mauern sollten, an die Beratung des MB.
Irgendwie glauben manche Leute, die Gesetze eines Rechtsstaates gelten nur ausserhalb des Klinikgeländes...

Muriel
30.04.2012, 20:25
Tja, und wenn die wirklich meinen "Pech gehabt", dann nimmst Du halt keinen Urlaub, aber von so vie Arbeit ohne entsprechende Freizeit wird man nun mal leider krank. Dann gibt es die normale Bezahlung für frei und natürlich den Krankheitszuschlag. Dumm gelaufen...

Tinouie
01.02.2017, 08:47
Wollte diesen alten Thread mal ausgraben, weil es mich gerade betrifft. Kündigung fristgerecht. Habe noch mehr als eine Woche Resturlaub und Überstunden für mindestens 3 Wochen, aber "Personalmangel und Dienstpläne sind schon alle gemacht". Werde jetzt noch schriftlich die Anträge stellen, wird aber auf Ausbezahlung rauslaufen. Ich brauche aber unbedingt 2 Wochen Urlaub vor dem Jobwechsel für den Umzug und das Wohlbefinden. Krankfeiern habe ich bisher immer für eine ungerechte Methode gehalten, bin aber inzwischen nicht mehr ganz abgeneigt. Wie geht man sowas an? Was sagt man dem Arzt? Situation ehrlich schildern? Wie macht ihr sowas, damit es für 1-2 Wochen klappt?

WackenDoc
01.02.2017, 09:31
Wenn du den Kollegen was näher kennst, dann ehrlich sein. Bei Kollegen, die man nicht kennt, ist es halt so ne Sache. Da kannst aber auch was erzählen, dass es dir mit der alten Stelle nicht gut geht, du dich belastet fühlst, Angst Fehler zu machen. Sowas in der Art. Dann kann man als Hausarzt eine psychosoziale Belastungssituation draus basteln und gut ist. Mit Psychiatrischen Diagnosen muss man aber vorsichtig sein- das kann später bei Versicherungen Probleme machen.

Feuerblick
01.02.2017, 10:15
Man kann auch einfach mal durch den ganzen Stress an der Arbeitsstelle Symptome einer Gastritis bekommen. Weiterführende Diagnostik wird da sicherlich nicht betrieben, weil du ja selbst schon die Reißleine mit Kündigung gezogen hast...

WackenDoc
01.02.2017, 10:58
Gastritisdiagnostik würde man bei jungen Menschen eh erst machen wenn die Therapie mit PPI nicht anschlägt.

Ja, funktionelle Magen-Darm-Beschwerden sind ne gute Sache. Hat eh fast jeder.

Feuerblick
01.02.2017, 11:05
Gastritisdiagnostik würde man bei jungen Menschen eh erst machen wenn die Therapie mit PPI nicht anschlägt.

Ja, funktionelle Magen-Darm-Beschwerden sind ne gute Sache. Hat eh fast jeder.
Denke ich auch... Wobei es natürlich schändlich ist, eine Krankheit vorzugeben, die gar nicht vorhanden ist. Und natürlich Sozialbetrug. Weshalb ich auch niemandem jemals dazu raten würde...

Christoph_A
01.02.2017, 11:33
Oder das klassische Handwekerleiden: "Isch hab Rücken!" Gerade jetzt bei Glatteis ist man doch sooooo schnell mal ausgerutscht und ups, jetzt zwickt et.....