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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausärztlicher Internist niedergelassen oder angestellt- Kurse? Aufgaben?



Wendige
13.05.2012, 12:07
Hallo,

ich habe gerade meine FA Prüfung Innere Medizin abgeschlossen und überlege mich als Internist in einer hausärztlichen Praxis mit 1 Allg. mediziner und 1 Internist anstellen zu lassen.Weiss jemand ob ich dann als hausärztlicher Internist noch irgendwelche Kurse z.B. Psychosomatische Grundversorgung, Impfkurs oder Hautkrebsvorsorge machen muss, die auch für einen Allg. mediziner Pflicht sind? Und hat dann der hausärztliche Internist die gleichen Aufgaben wie der Allg. mediziner z.B. auch Wundversorgung, kl. Chirurgie und U-Untersuchungen bei Kindern, auch wenn man keine Ahnung davon hat? Oder reicht es wenn einer in der Praxis, die Vorraussetzungen dafür erfüllt und die anderen machen die Arbeit unter der "Aufsicht" von demjenigen mit?

Danke bis dann Ciao

WackenDoc
13.05.2012, 12:35
Ich bin auch in ner Praxis mit nem Allgemeinmediziner und ner hausärztlichen Internistin (aber als Weiterbildungsassistent zum AFA)
Also psychosomat. Grundversorgung wirst du machen müssen, wenn du die entsprechenden Ziffern abrechnen willst.
Impfkurs ist für Allgemeinmediziner nicht Pflicht- das ist auch abrechnungstechnisch in der hausärztlichen Tätigkeit inclusive. Allerdings bietet z.B. das niedersächsische Landesgesundheitsamt einen sehr guten Impfkurs an, der sich sowohl für die tägliche Impferei als auch für die Reiseberatungen lohnt.
Den Hautkrebsvorsorgekurs musst du nur machen, wenn du das im Rahmen der GUs mit durchführen und abrechnen willst.

Wundversorgung gehört mit dazu- aber das kannst du ja mit den beiden anderen Praxisinhabern absprechen, wie ihr das regelt, wenn du da noch nicht so viel Ahnung von hast. Da hat eh jeder seine Vorlieben und Vorstellungen von der Versorgung.
Kleine Chirurgie wird in unserer Praxis eher selten gemacht-das beschränkt sich im Wesentlichen auf Abszeßspaltungen, ab und an mal der Ausbau von nem kleinen Tumor etc. Aber auch da würd ich mich mit den andern beiden absprechen.
U-Untersuchungen machen wir z.B. gar nicht- liegt aber dran, dass wir nen guten Kinderarzt am Ort haben. Ab und zu kommt da nochmal ne J-Untersuchung dazu. Aber die sind nicht das große Hexenwerk und da kann man sich an dem entsprechenden Bogen entlanghangeln.

Was du beachten musst ist, dass du als hausärztlicher Internist bestimmte Dinge nicht mehr abrechnen kannst- z.B. Echos.

Und du solltest mal schauen, ob ihr nen bestimmten Schwerpunkt in der Praxis habt (z.B. Diabetologie) und ob du dafür noch Kurse brauchst.

Wendige
13.05.2012, 12:58
Hi danke erstmal für deine schnelle Antwort. Weißt du zufällig was ich noch alles nicht als Internist abrechnen kann zum Beispiel Duplex Beinvenen?

WackenDoc
13.05.2012, 13:03
Duplexe kannst -glaub ich- auch nicht abrechnen. Das ist auch das merkwürdige mit den Doppleruntersuchungen- einerseits wird es für die Weiterbildung gefordert (auch bei uns AFAs), aber abrechnen kannste es wohl ned.
Aber da würd ich einfach mal deine Chefs fragen.

Evil
13.05.2012, 14:33
Als Internist kann man die Ermächtigung für Duplexe erwerben, aber nicht bei allen KVen. Echos dürfen nur Kardiologen abrechnen (machen darst Du schon alles, es wird bloß nicht bezahlt ;-)).
Am besten bei Deiner KV anfragen, was Du alles abrechnen kannst.

WackenDoc
13.05.2012, 17:16
Eigentlich darfste sogar nur das machen, was du auch abrechnen kannst- aber ich denke, dass es viele trotzdem machen und sei es nur, um sich nen groben Überblick bei entsprechenden Beschwerden zu holen.
Ich weiss nur nicht wie das mit Inhalten ist, die nicht abgerechnet werden können, aber für den Facharzt gebraucht werden und dafür gemacht werden.

Peter_1
17.05.2012, 12:06
Du musst meiner Meinung nach nichts von den Dingen machen die Du aufgezählt hast. Abrechnen kannst Du dann halt bestimmte Sachen nicht (Hautkrebsscr., psychosom. GrundV). Die Abrechnung von diesen Zusatzleistungen ist bei unserer KV (ich bin ja vorsichtig geworden, anscheinend sind die KV Gepflogenheiten regional sehr unterscheidlich) eindeutig personengebunden und darf nicht auf andere Ärzte in gleichre Praxis "ausgedehnt" werden. Was die Sonoregeln angeht so ist das anscheinend sehr unterscheidlich, bei uns z.B. dürftest Du sie abrechnen, wenn sie Teil der Weiterbildung sind.