John Silver
20.04.2016, 21:24
Man muss auch wissen, dass die Anerkennung bestimmter Leistungen für die Weiterbildung einen gewissen Spielraum aufweist. Es ist keineswegs alles in Stein gemeißelt. Klar, es gibt die WBO-Bestimmungen, und es gibt die Kataloge etc.; dennoch hat der Leiter der Weiterbildungsabteilung bzw. der Zulassungsausschuss einer Ärztekammer sowohl bei der Erteilung einer Ermächtigung, als auch bei einer Prüfungszulassung durchaus Möglichkeiten, um manche Dinge auch mal etwas entspannter zu betrachten. Es handelt sich ja nicht um eine rechtlich bindende Vorschrift oder gar ein Gesetz; die WBO ist eine Leitlinie, von der man mit guter Begründung auch mal (leicht) abweichen darf, ohne sich irgendwelcher Vergehen schuldig zu machen.